OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d und Rechtsanwalt Wien
Die angegebene OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d des OGH vom 15.05.2012, 2 Ob 69/12d, ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne unmittelbare Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten. Eine Veröffentlichung als Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht würde daher keine belastbare rechtliche Aussage ermöglichen.
Die OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d bietet damit keine ausreichende Grundlage für konkrete Fragen zu Scheidung oder Unterhalt.
Für einen seriösen Blogbeitrag fehlen insbesondere:
der konkrete Sachverhalt,
die einschlägigen Bestimmungen des Ehegesetzes oder ABGB,
die tragenden Erwägungen des OGH,
eine praktische Auswirkung für Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung.
Die Entscheidung sollte daher nicht als Grundlage für einen Mandantenartikel verwendet werden.
Die OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d sollte folglich nur nach Prüfung des vollständigen Verfahrenskontexts rechtlich eingeordnet werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.