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OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d: Familienrecht

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OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d: Familienrecht

OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d und Rechtsanwalt Wien

Die angegebene OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d des OGH vom 15.05.2012, 2 Ob 69/12d, ist laut Analyse eine rein prozessuale Entscheidung ohne unmittelbare Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten. Eine Veröffentlichung als Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht würde daher keine belastbare rechtliche Aussage ermöglichen.

Die OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d bietet damit keine ausreichende Grundlage für konkrete Fragen zu Scheidung oder Unterhalt.

Für einen seriösen Blogbeitrag fehlen insbesondere:

  • der konkrete Sachverhalt,
  • die einschlägigen Bestimmungen des Ehegesetzes oder ABGB,
  • die tragenden Erwägungen des OGH,
  • eine praktische Auswirkung für Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung.

Die Entscheidung sollte daher nicht als Grundlage für einen Mandantenartikel verwendet werden.

Die OGH Entscheidung 2 Ob 69/12d sollte folglich nur nach Prüfung des vollständigen Verfahrenskontexts rechtlich eingeordnet werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

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Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

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