OGH Entscheidung 2 Ob 130/08v und Rechtsanwalt Wien
Auf Grundlage der gelieferten Analyse kann kein verantwortungsvoller Fachartikel erstellt werden. OGH Entscheidung 2 Ob 130/08v ist die einzige Fundstelle.
Die einzige Fundstelle lautet:
„OGH vom 26.06.2008, 2 Ob 130/08v“
Gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten handelt. Inhalt, Streitgegenstand und rechtliche Kernaussage des Beschlusses werden nicht dargestellt. Ein Artikel zum Scheidungs- oder Familienrecht würde daher das Risiko bergen, die Entscheidung falsch einzuordnen oder Aussagen zu erfinden.
Warum die OGH Entscheidung 2 Ob 130/08v nicht ausreicht
Für einen publikationsfertigen Beitrag werden zumindest benötigt:
das konkrete familienrechtliche Thema,
der Sachverhalt,
die zentrale Aussage der Entscheidung,
die Argumentation des OGH sowie
die praktische Bedeutung für Betroffene.
Ohne diese Angaben sollte die Entscheidung nicht als Grundlage eines Blogartikels verwendet werden. Die OGH Entscheidung 2 Ob 130/08v kann daher derzeit nicht seriös einem konkreten Thema wie Scheidung oder Vermögensaufteilung zugeordnet werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.