Die bereitgestellte Analyse kennzeichnet die Entscheidung ausdrücklich als „rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten“. Außerdem enthält sie keine Angaben zum Sachverhalt, zur konkreten Rechtsfrage oder zur Begründung des OGH.
OGH Entscheidung 2 Ob 13/00 – Rechtsanwalt Wien
Ein Fachartikel mit Aussagen zu Scheidungs- oder Familienrecht würde daher das Risiko bergen, wesentliche Inhalte zu erfinden. Auf dieser Grundlage kann kein seriöser, publikationsfertiger Artikel erstellt werden.
Die OGH Entscheidung 2 Ob 13/00 kann daher anhand der vorliegenden Analyse nicht verlässlich für konkrete Fragen zu Scheidung, Unterhalt oder sonstigem Familienrecht ausgewertet werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.