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OGH Entscheidung 2 Ob 13/00: Keine Praxisrelevanz

Startseite  •  Aktuelles  •  03.10.2026
OGH Entscheidung 2 Ob 13/00: Keine Praxisrelevanz

OGH Entscheidung 2 Ob 13/00

Die bereitgestellte Analyse kennzeichnet die Entscheidung ausdrücklich als „rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten“. Außerdem enthält sie keine Angaben zum Sachverhalt, zur konkreten Rechtsfrage oder zur Begründung des OGH.

OGH Entscheidung 2 Ob 13/00 – Rechtsanwalt Wien

Ein Fachartikel mit Aussagen zu Scheidungs- oder Familienrecht würde daher das Risiko bergen, wesentliche Inhalte zu erfinden. Auf dieser Grundlage kann kein seriöser, publikationsfertiger Artikel erstellt werden.

Die OGH Entscheidung 2 Ob 13/00 kann daher anhand der vorliegenden Analyse nicht verlässlich für konkrete Fragen zu Scheidung, Unterhalt oder sonstigem Familienrecht ausgewertet werden.

Weitere Informationen bietet die OGH Entscheidung 2 Ob 13/00 im Original: Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

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Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

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