OGH Entscheidung 10 Ob 99/00g und Rechtsanwalt Wien
OGH Entscheidung 10 Ob 99/00g: Die vorliegende Analyse erlaubt keine belastbare familienrechtliche Einordnung.
Auf Basis der vorliegenden Analyse kann kein fachlich belastbarer Fachartikel erstellt werden. Die angeführte Entscheidung des OGH vom 23.05.2000, 10 Ob 99/00g, ist ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten gekennzeichnet. Ein konkretes familienrechtliches Thema, eine materielle Rechtsfrage oder verwertbare Entscheidungsgründe enthält die Analyse nicht.
Ein Artikel zu Scheidungsunterhalt, Obsorge, Aufteilung oder einer anderen familienrechtlichen Frage würde daher eine nicht belegte Ergänzung des Sachverhalts voraussetzen. Dafür wäre eine zusätzliche Analyse mit dem konkreten Rechtsthema und den tragenden Aussagen der Entscheidung erforderlich.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.