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OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung – Analyse

Startseite  •  Aktuelles  •  26.09.2026
OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung – Analyse

OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung: Die vorliegenden Informationen reichen nicht aus, um die Entscheidung seriös materiell-rechtlich einzuordnen.

OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung: verfügbare Informationen

Die bereitgestellte Analyse enthält ausdrücklich den Hinweis:

„SKIP: Rein prozessuale Entscheidung ohne Praxisrelevanz für Mandanten.“

Zudem werden weder Sachverhalt noch rechtliche Kernfrage, Begründung oder praktische Auswirkungen der Entscheidung dargestellt. Ein Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht wäre daher nur durch Ergänzungen oder Spekulationen möglich. Das würde dem Anspruch an einen verlässlichen juristischen Kanzleiartikel widersprechen.

Für eine belastbare Einordnung der OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung sind daher weitere Informationen erforderlich. Ohne diese Angaben lassen sich weder konkrete Handlungsempfehlungen noch verlässliche Aussagen zu Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung ableiten. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter Scheidung und Unterhalt.

  • eine andere, materiell-rechtlich relevante OGH-Entscheidung oder
  • eine ergänzte Analyse mit Sachverhalt, zentraler Rechtsfrage, Entscheidungsergebnis und praktischer Bedeutung.

Die zitierfähige Fundstelle lautet zwar: OGH vom 21.06.2004, 10 Ob 37/04w. Aus den vorliegenden Informationen lässt sich jedoch kein seriöser Artikelinhalt ableiten.

Rechtsanwalt Wien: Prüfung der Entscheidungsgrundlage

Eine juristisch verlässliche Bewertung der OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung setzt zumindest den konkreten Sachverhalt, die zentrale Rechtsfrage, das Entscheidungsergebnis und die Begründung voraus. Erst danach kann beurteilt werden, ob und welche praktische Bedeutung für Mandantinnen und Mandanten besteht.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

ORIGINAL LINK:
https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20040621_OGH0002_0100OB00037_04W0000_000/JJT_20040621_OGH0002_0100OB00037_04W0000_000.html

Die OGH Entscheidung 10 Ob 37/04w Scheidung kann auf Grundlage der vorliegenden Analyse daher nicht als publikationsfertiger Fachbeitrag aufbereitet werden. Erforderlich ist entweder eine ergänzte Entscheidungsanalyse oder eine andere materiell-rechtlich relevante Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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