OGH Entscheidung 1 Ob 287/99h: Die Entscheidung wird als rein prozessual eingestuft und enthält keine verwertbaren familienrechtlichen Kernaussagen für Mandantinnen und Mandanten.
Auf Basis der vorliegenden Analyse sollte zu dieser Entscheidung kein Fachartikel erstellt werden. Die Entscheidung OGH vom 22.10.1999, 1 Ob 287/99h wird ausdrücklich als rein prozessual und ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten eingestuft. Da außerdem keine inhaltlichen Entscheidungsgründe oder familienrechtlichen Kernaussagen vorliegen, wäre ein Artikel nur durch Spekulation möglich.
OGH Entscheidung 1 Ob 287/99h und ihre Bedeutung für Rechtsanwalt Wien
Die OGH Entscheidung 1 Ob 287/99h bietet nach der vorliegenden Analyse keine ausreichende Grundlage für eine fundierte Darstellung im Scheidungsrecht. Insbesondere fehlen konkrete Aussagen zu Themen wie Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung.
Für die rechtliche Orientierung zu familienrechtlichen Fragen sind stattdessen die jeweiligen inhaltlichen Fachbereiche maßgeblich, etwa die Scheidung oder der Unterhalt. Die OGH Entscheidung 1 Ob 287/99h selbst sollte daher nicht als Grundlage für praktische Handlungsempfehlungen herangezogen werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.