Die OGH Entscheidung 1 Ob 271/05t betrifft ausschließlich eine prozessuale Fragestellung und enthält keine verwertbaren Aussagen zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung.
OGH Entscheidung 1 Ob 271/05t | Rechtsanwalt Wien
Auf Basis der vorliegenden Analyse sollte zu dieser Fundstelle kein Fachartikel erstellt werden. Die Entscheidung OGH vom 31.01.2006, 1 Ob 271/05t, wird ausdrücklich als rein prozessual und ohne praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten eingestuft. Außerdem enthält die Analyse keine verwertbaren Sachverhaltsangaben oder materiell-rechtlichen Aussagen zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung.
Für einen publikationsfertigen Blogbeitrag wäre daher eine andere Fundstelle oder eine ergänzende Analyse mit konkreter familienrechtlicher Fragestellung erforderlich.
Die OGH Entscheidung 1 Ob 271/05t bietet damit keine ausreichende Grundlage für einen Beitrag zu Scheidung oder Unterhalt. Eine belastbare familienrechtliche Einordnung setzt konkrete Sachverhaltsangaben und materiell-rechtliche Aussagen voraus.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.