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OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht

Startseite  •  Aktuelles  •  07.10.2026
OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht

OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht: Die vorliegende Fundstelle ist für einen Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht nicht geeignet, weil sie keine materiell-rechtlich relevante Frage behandelt.

OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht – keine Grundlage für Familienrecht

Die OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht wird in der Analyse ausdrücklich mit „SKIP“ gekennzeichnet. Eine seriöse rechtliche Einordnung zu Themen wie Scheidung, Unterhalt oder anderen familienrechtlichen Ansprüchen ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Einordnung durch Rechtsanwalt Wien

Die OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht betrifft nach der vorliegenden Analyse eine rein prozessuale Frage. Ohne den vollständigen und relevanten Entscheidungsinhalt lässt sich daraus keine belastbare Aussage für Mandantinnen und Mandanten ableiten.

Für einen Fachbeitrag wäre daher eine materiell-rechtlich relevante Entscheidung erforderlich. Die OGH Entscheidung 1 Ob 2399/96t Prozessrecht sollte nicht überdehnt werden, um daraus Aussagen zu Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Eheaufteilung oder Verschuldensscheidung abzuleiten.

Die vorliegende Fundstelle ist in der Analyse ausdrücklich mit „SKIP“ gekennzeichnet: Der Beschluss des OGH vom 20.12.1996, 1 Ob 2399/96t, betrifft eine rein prozessuale Frage ohne erkennbare praktische Relevanz für Mandantinnen und Mandanten.

Ein Fachartikel zu Scheidungs- oder Familienrecht lässt sich daraus nicht seriös erstellen, ohne den Inhalt der Entscheidung zu überdehnen oder rechtliche Aussagen zu erfinden. Bitte übermitteln Sie eine Analyse mit einer materiell-rechtlich relevanten OGH-Entscheidung oder ein konkretes Thema, etwa Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Eheaufteilung oder Verschuldensscheidung.

ORIGINAL LINK:

https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_19961220_OGH0002_0010OB02399_96T0000_000/JJT_19961220_OGH0002_0010OB02399_96T0000_000.html

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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