OGH Entscheidung 1 Ob 204/01h im familienrechtlichen Kontext
OGH Entscheidung 1 Ob 204/01h: Die angegebene Entscheidung des OGH vom 25.09.2001, 1 Ob 204/01h, wurde in der Analyse ausdrücklich als rein prozessuale Entscheidung ohne erkennbare Praxisrelevanz für Mandantinnen und Mandanten eingestuft. Ein Fachartikel zum Scheidungs- oder Familienrecht lässt sich daraus daher nicht seriös und inhaltlich gehaltvoll entwickeln.
Rechtsanwalt Wien: Bewertung der OGH Entscheidung 1 Ob 204/01h
Die OGH Entscheidung 1 Ob 204/01h betrifft nach der vorliegenden Analyse keinen materiell-rechtlichen familienrechtlichen Schwerpunkt. Deshalb eignet sie sich nicht als Grundlage für eine verlässliche Beratung zu Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht oder Vermögensaufteilung.
Die OGH Entscheidung 1 Ob 204/01h kann zur Einordnung der rechtlichen Verwertbarkeit herangezogen werden, ersetzt jedoch keine Entscheidung zu einem konkreten familienrechtlichen Anspruch.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.