Pichler Rechtsanwalt GmbH

OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung erklärt

Startseite  •  Aktuelles  •  08.10.2026
OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung erklärt

OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung lässt sich auf Grundlage der bereitgestellten Fundstelle nicht materiell-rechtlich einordnen. Die Entscheidung soll wegen ihrer rein prozessualen Bedeutung für Mandanten übersprungen werden.

OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung – Einordnung durch Rechtsanwalt Wien

Die OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung besteht nach den vorliegenden Angaben ausschließlich in einer verfahrensrechtlichen Einordnung. Ein konkretes Thema des Scheidungs- oder Familienrechts ist nicht ersichtlich. Daher wäre eine Verbindung mit Scheidung, Unterhalt oder einem anderen familienrechtlichen Bereich spekulativ.

Die bereitgestellte Analyse enthält ausschließlich eine Fundstelle:

OGH vom 25.01.1996, 6 Ob 1505/96

Gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass diese Entscheidung wegen ihrer rein prozessualen Bedeutung für Mandanten übersprungen werden soll. Ein materiell-rechtlicher Sachverhalt, eine konkrete Rechtsfrage oder eine tragende Aussage des OGH ist nicht enthalten.

Ein Fachartikel zu Scheidungs- oder Familienrecht würde daher zwangsläufig auf Vermutungen beruhen. Das wäre insbesondere bei der Darstellung eines OGH-Urteils rechtlich nicht verlässlich. Für einen publikationsfertigen Artikel wird daher eine inhaltliche Analyse mit zumindest folgenden Angaben benötigt:

  • betroffenes Thema, etwa Ehegattenunterhalt, Aufteilung, Obsorge oder Verschuldensscheidung,
  • wesentliche Tatsachen des Falls,
  • Entscheidung des OGH und Begründung,
  • gegebenenfalls abweichende Beurteilung der Vorinstanzen.

Ohne diese Informationen sollte kein Artikel unter Berufung auf OGH vom 25.01.1996, 6 Ob 1505/96 erstellt werden.

Die OGH 6 Ob 1505/96 prozessuale Bedeutung kann daher nur zurückhaltend beschrieben werden. Eine vollständige Prüfung setzt den Entscheidungstext und die konkreten Verfahrensdaten voraus.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden