OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung: Für eine rechtssichere juristische Analyse müssen der konkrete Sachverhalt, die Rechtsfrage und die Begründung des Gerichts vorliegen.
OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung: Welche Informationen fehlen?
Für einen publikationsfertigen Fachartikel reicht die bereitgestellte Analyse leider nicht aus. Die OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung ist in den vorliegenden Angaben ausschließlich durch ihre Fundstelle belegt. Ohne den vollständigen Entscheidungstext dürfen keine gerichtlichen Aussagen oder Fallumstände ergänzt oder vermutet werden.
Für einen rechtlich verlässlichen Beitrag zur OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung fehlen insbesondere:
der konkrete Sachverhalt,
das behandelte Rechtsgebiet,
die zentrale Rechtsfrage,
die Entscheidung des OGH,
die Argumentation des Gerichts,
die abweichende Beurteilung der Vorinstanzen.
Da der Artikel keine gerichtlichen Aussagen oder Fallumstände erfinden darf, kann auf Grundlage der derzeitigen Angaben kein rechtlich verlässlicher Beitrag erstellt werden. Bitte übermitteln Sie den Leitsatz, die Entscheidungszusammenfassung oder den relevanten Entscheidungstext zu OGH 3 Ob 41/13w.
OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung und Rechtsanwalt Wien
Die OGH 3 Ob 41/13w Entscheidung sollte erst nach Prüfung des Originaldokuments inhaltlich eingeordnet werden. Bis dahin ist lediglich festzuhalten, dass die vorhandene Fundstelle allein keine belastbare Darstellung des Falls ermöglicht. Allgemeine Informationen finden Sie auch im Bereich Scheidung.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.