Obsorgeverfahren: Der Umgang mit Gerichtsverweisen in Österreich

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Verweis vom Gericht im Obsorgeverfahren: Warum ein „bloßer Rüffel“ plötzlich gefährlich wird

Ein abgebrochener Beratungstermin kann im Obsorgeverfahren schneller zum Problem werden, als viele Eltern denken. Wer in einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren einen gerichtlichen Auftrag nicht erfüllt, riskiert nicht nur Ärger mit dem Gericht, sondern unter Umständen einen formellen Verweis – und genau dieser kann die eigene Position als Mutter oder Vater spürbar schwächen.

Der Oberste Gerichtshof musste sich mit einer Frage beschäftigen, die im Familienalltag sehr praktisch ist: Darf man gegen einen solchen Verweis überhaupt etwas unternehmen? Die Antwort ist für betroffene Eltern wichtig, weil sie zeigt, dass auch scheinbar „milde“ Maßnahmen rechtlich ernst zu nehmen sind.

Die Rolle des Gerichtsverweises im Obsorgeverfahren

Ausgangspunkt war eine hochkonflikthafte Trennung. Die Eltern stritten über ihre Kinder. Für den Sohn hatten beide Eltern die Obsorge, für die Tochter lag sie allein bei der Mutter. Solche Konstellationen sind oft belastend, weil unterschiedliche Zuständigkeiten die Spannungen noch verstärken.

Das Gericht wollte die Situation beruhigen und verpflichtete beide Eltern, eine gemeinsame Eltern- und Erziehungsberatung im Ausmaß von zehn Stunden zu absolvieren. Solche Anordnungen sollen nicht bestrafen, sondern helfen: Kommunikation verbessern, Konflikte entschärfen, den Blick wieder auf das Kindeswohl lenken.

Die Mutter begann die Beratung, brach sie aber ab. Darauf reagierte das Gericht mit einem Verweis. Das war keine bloße Ermahnung am Rande, sondern ausdrücklich eine Maßnahme, mit der Druck aufgebaut werden sollte, damit sie die Beratung doch noch abschließt.

Die Mutter wollte sich dagegen wehren. Das Rechtsmittelgericht meinte zunächst, das gehe nicht: Ein Verweis sei nicht anfechtbar. Damit wäre der formelle Rüffel im Akt geblieben – mit allen möglichen Folgen für das weitere Verfahren. Erst der Gang zum Obersten Gerichtshof brachte Bewegung in die Sache.

Die Auswirkungen eines Verweises im Obsorgeverfahren

Viele Eltern unterschätzen, was ein Verweis in einem familiengerichtlichen Verfahren bedeuten kann. Nach außen wirkt er harmlos. Kein Geld. Keine Haft. Kein sofort spürbarer Eingriff wie bei einer Geldstrafe. Gerade deshalb wird er oft als bloße Symbolik missverstanden.

Tatsächlich kann ein solcher Verweis aber eine klare Botschaft transportieren: Dieser Elternteil hält gerichtliche Anordnungen nicht ein. In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren ist das heikel, weil Gerichte immer prüfen, welcher Elternteil kooperationsbereit ist, verlässlich handelt und das Kindeswohl ausreichend fördert.

Ein formeller Verweis kann daher später gegen einen Elternteil sprechen – etwa wenn die Frage im Raum steht, ob Anordnungen befolgt werden, ob Übergaben funktionieren oder ob die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und dem anderen Elternteil möglich ist. Genau diese mögliche Signalwirkung war der springende Punkt.

Was das Gesetz zum Umgang mit Verweisen im Obsorgeverfahren sagt – verständlich erklärt

Im Außerstreitverfahren, also auch in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, darf das Gericht zur Sicherung des Kindeswohls konkrete Anordnungen treffen und deren Einhaltung auch durchsetzen. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes über gerichtliche Aufträge und Zwangsmittel.

Das bedeutet: Das Gericht kann nicht nur etwas anordnen, sondern auch reagieren, wenn ein Elternteil diese Anordnung ignoriert. Klassische Zwangsmittel sind etwa Geldstrafen oder in extremen Fällen Beugehaft. Wichtig ist aber, dass diese Aufzählung nicht als starre, abschließende Liste zu verstehen ist.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.