Obsorgeentzug und Kontaktrecht in Wien: Ihr Recht und Ihre Möglichkeiten
Der Entzug des Sorgerechts und die Einschränkung des Kontaktrechts sind drastische Maßnahmen, die nur unter bestimmten, besonders schwerwiegenden Bedingungen in Betracht gezogen werden dürfen. Insbesondere, wenn das Wohl des Kindes durch Gewalt oder Verstöße gegen das Wohlverhaltensgebot gefährdet ist, kann ein Gericht solche Maßnahmen ergreifen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Sprechstelle in Wien ist spezialisiert auf familienrechtliche Angelegenheiten und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und das Wohl Ihres Kindes sicherzustellen.
Wann kann ein Obsorgeentzug erfolgen?
Eine Untersagung der persönlichen Kontakte ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Das Gericht prüft zuerst, ob weniger einschneidende Maßnahmen wie eine Kontaktbeschränkung, Besuchsbegleitung oder die Unterstützung durch einen Besuchsmittler ausreichend sind, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Die Entziehung des Kontaktrechts ist nur dann möglich, wenn das Wohl des Kindes durch schwerwiegende Gründe gefährdet ist, wie etwa:
Gewaltanwendung: Jede Form von körperlicher oder seelischer Gewalt gegenüber dem Kind oder einer wichtigen Bezugsperson ist unzulässig. Dies schließt auch psychische Gewalt ein, die der Intensität körperlicher Aggressionen entspricht.
Verstoß gegen das Wohlverhaltensgebot: Eltern haben die Pflicht, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigen könnte. Ein Verstoß gegen dieses Gebot, etwa durch die Instrumentalisierung des Kindes gegen den anderen Elternteil, kann ebenfalls zur Einschränkung oder zum Entzug des Kontaktrechts führen.
Gewalt und Kindeswohl
Gewalt, sei es physisch oder psychisch, stellt eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Unsere Kanzlei in Wien unterstützt Sie bei der Wahrung der Rechte Ihres Kindes und hilft, Gewalt als Grund für einen Obsorgeentzug gerichtlich geltend zu machen. Eine solche Maßnahme ist notwendig, wenn das Kind selbst oder eine wichtige Bezugsperson von Gewalt betroffen ist, oder wenn ein Elternteil die Ausübung von Gewalt durch Dritte duldet.
Wohlverhaltensgebot und seine Bedeutung
Das Wohlverhaltensgebot gemäß § 159 ABGB verlangt von den Eltern, das Wohl des Kindes zu schützen und das Verhältnis zum anderen Elternteil nicht zu erschweren. Als Rechtsanwalt setzen sich für die Rechte von Eltern ein, die durch einen Verstoß gegen das Wohlverhaltensgebot benachteiligt wurden, und vertreten sie in allen Phasen des familiengerichtlichen Verfahrens. Natürlich gehört es auch zu unseren Tätigkeiten, unrichtige Vorwürfe zu entkräften und notwendigenfalls auch dagegen anzukämpfen.
Der Wille des Kindes im Kontaktrechtsverfahren
Der Wille des Kindes spielt eine entscheidende Rolle in Kontaktrechtsverfahren. Abhängig vom Alter und der Mündigkeit des Kindes müssen Gerichte den Willen des Kindes berücksichtigen. Wir beraten Sie umfassend darüber, wie der Wille Ihres Kindes in das Verfahren einfließt und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Alternativen zur Obsorgeentziehung: Gelindere Mittel
Bevor ein Gericht den Entzug der Obsorge oder des Kontaktrechts anordnet, sind weniger einschneidende Maßnahmen zu prüfen. Dazu gehören Besuchsbegleitung, Besuchsmittlung oder beratende Maßnahmen. Unsere Kanzlei in Wien berät Sie ausführlich zu allen alternativen Maßnahmen, um das Kindeswohl zu schützen und Ihre elterlichen Rechte zu wahren.
Ihre Anwaltskanzlei für Obsorge- und Kontaktrechtsfragen in Wien
Wenn Sie sich in Wien mit Fragen rund um den Obsorgeentzug, Kontaktrecht oder andere familienrechtliche Angelegenheiten konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und das Wohl Ihres Kindes zu sichern. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung an unserer Sprechstelle in Wien und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die dem Wohl Ihres Kindes gerecht wird.
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