Neue Beziehung nach Trennung Ehebruch Österreich?

Neue Beziehung nach der Trennung: Ab wann sie bei der Scheidung kein Verschulden mehr ist
Neue Beziehung nach Trennung Ehebruch Österreich: Jemand zieht aus, Monate später ist ein neuer Partner im Leben – und plötzlich steht im Scheidungsverfahren der Vorwurf des Ehebruchs im Raum. Genau an diesem Punkt entscheidet oft nicht das Bauchgefühl, sondern eine unscheinbare, juristisch aber zentrale Frage: War die Ehe zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch rettbar?
Für viele Betroffene klingt das zunächst seltsam. Schließlich wirkt eine neue Beziehung während aufrechter Ehe schnell wie ein klarer Verstoß. Im österreichischen Scheidungsrecht ist die Lage aber feiner. Nicht jedes Verhalten, das moralisch als problematisch empfunden wird, führt automatisch auch zu einem rechtlichen Verschulden an der Scheidung.
Viele Jahre Belastung – und dann zerbricht alles
In dem Verfahren ging es um ein Ehepaar, das viele Jahre verheiratet war und eine Tochter hatte. Die Ehefrau erkrankte schwer psychisch. Der Mann reduzierte seine berufliche Tätigkeit weitgehend, um sich um sie, den Haushalt und das Familienleben zu kümmern. Dazu kamen Geldsorgen. Ein Hauskredit und geringe Einnahmen setzten die Familie massiv unter Druck.
Später nahm der Mann eine Arbeit in einer anderen Stadt an. Er wollte, dass die Frau mitzieht. Sie wollte bleiben. Nach seinem Auszug lebte die Frau mit einem anderen Mann zusammen. Im Scheidungsverfahren warfen einander dann beide Seiten vor, die Ehe schuldhaft zerstört zu haben.
Damit war die entscheidende Streitfrage nicht bloß, ob es eine neue Beziehung gab. Viel wichtiger war, wann diese begann – und in welchem Zustand sich die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits befand.
Neue Beziehung nach Trennung Ehebruch Österreich: Der Knackpunkt ist oft nicht der neue Partner, sondern der Zeitpunkt
Nach österreichischem Scheidungsrecht kommt es bei der Verschuldensscheidung darauf an, ob ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses bzw. unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Maßgeblich ist dabei vor allem § 49 EheG. Diese Bestimmung regelt die Scheidung aus Verschulden.
Der springende Punkt: Eine neue Beziehung ist nur dann als Eheverfehlung rechtlich entscheidend, wenn sie noch zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. War die Ehe bereits unheilbar zerrüttet, kann ein später eingegangenes Verhältnis die Ehe nicht nochmals „zerstören“. Was bereits endgültig zerbrochen ist, kann durch späteres Verhalten nicht mehr ursächlich zum Scheitern gebracht werden.
Genau deshalb ist der Zeitpunkt des endgültigen Ehebruchs so wichtig. Vor Gericht genügt es nicht, pauschal zu behaupten, die Beziehung sei „ohnehin längst vorbei“ gewesen. Entscheidend sind feststellbare Tatsachen: Auszug, Auflösung des gemeinsamen Haushalts, Trennungsäußerungen, gescheiterte Versöhnungsversuche, völlige Entfremdung oder bereits getrennte Lebensführung.
Warum der OGH die Sache nicht einfach abhakte
Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Ob die neue Beziehung der Frau als eheliches Fehlverhalten zählt, hängt davon ab, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits unheilbar zerrüttet war. Die Vorinstanzen hatten aber nicht ausreichend geklärt, wann genau dieser Zustand eingetreten war.
Das ist juristisch entscheidend. Begann die neue Beziehung vor der endgültigen Zerrüttung, kann sie als Eheverfehlung gewertet werden. Entstand sie erst danach, fällt sie für die Verschuldensfrage meist deutlich weniger ins Gewicht oder ist überhaupt nicht mehr ausschlaggebend.
Der OGH legte damit den Fokus auf einen Punkt, der in Scheidungsverfahren oft unterschätzt wird: Nicht jedes belastende Verhalten ist automatisch relevant. Es muss auch zeitlich und ursächlich mit dem Scheitern der Ehe zusammenhängen.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Psychische Erkrankung: nicht automatisch Verschulden, aber trotzdem rechtlich wichtig
Besonders heikel war in diesem Fall auch der Umgang mit krankheitsbedingtem Verhalten. Die psychische Erkrankung der Frau spielte eine große Rolle im gemeinsamen Alltag. Nach der Entscheidung kann ein solches Verhalten nicht ohne Weiteres als klassisches Verschulden gewertet werden, wenn es krankheitsbedingt ist.
Ganz bedeutungslos ist es aber dennoch nicht. Der OGH hielt fest, dass krankheitsbedingte Drohungen oder belastende Vorfälle sehr wohl dafür wichtig sein können, den Auszug des anderen Ehepartners zu erklären. Anders gesagt: Auch wenn dieses Verhalten nicht unmittelbar als schuldhafte Eheverfehlung zählt, kann es die Gesamtbeurteilung beeinflussen, warum die Lebensgemeinschaft auseinandergegangen ist.
Gerade in Ehen, die von Krankheit, Pflegebelastung und finanzieller Überforderung geprägt sind, reicht ein schematischer Blick auf „richtig“ und „falsch“ nicht aus. Das Gericht muss genauer prüfen, was die Beziehung tatsächlich zerstört hat.
Was das für Unterhalt und Scheidungsstrategie bedeutet
Die Verschuldensfrage ist mehr als ein symbolischer Streit. Sie kann sich auf den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung auswirken. § 66 EheG regelt, dass der überwiegend oder allein schuldige Ehepartner dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt schulden kann. Wer im Verfahren also als hauptverantwortlich für das Scheitern der Ehe gilt, riskiert finanzielle Folgen.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem vier Konstellationen heikel:
- Sie haben nach dem Auszug Ihres Ehepartners eine neue Beziehung begonnen.
- Ihnen wird vorgeworfen, schon vor der tatsächlichen Trennung jemand Neuen gehabt zu haben.
- Psychische Erkrankung, Pflege oder massive Geldprobleme haben die Ehe über Jahre belastet.
- Die andere Seite behauptet, die Ehe sei erst durch Ihr späteres Verhalten zerbrochen.
Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht zeigt sich in solchen Fällen immer wieder: Vor Gericht gewinnt oft nicht die dramatischere Geschichte, sondern die besser belegte Zeitleiste.
Welche Belege bei der Frage der „endgültigen Zerrüttung“ wirklich helfen
Wer eine strittige Scheidung vorbereitet, sollte die zeitliche Abfolge möglichst genau dokumentieren. Hilfreich sind vor allem nachvollziehbare Stationen, nicht bloße Wertungen.
- Datum des Auszugs oder der räumlichen Trennung
- Nachrichten oder Schreiben über Trennungsabsichten
- Belege über getrennte Konten oder getrennte Haushaltsführung
- Hinweise auf Versöhnungsversuche oder deren Scheitern
- Zeitpunkt, ab dem die neue Beziehung tatsächlich begonnen hat
- Zeugen aus dem Umfeld, die den Beziehungszustand wahrgenommen haben
Problematisch sind ungenaue Aussagen wie „wir lebten schon ewig nebeneinander her“. Solche Formulierungen klingen nachvollziehbar, sind aber ohne konkrete Anhaltspunkte wenig belastbar. Gerichte brauchen Ereignisse, Daten und ein stimmiges Gesamtbild.
Neue Beziehung nach Trennung Ehebruch Österreich und Rechtsanwalt Wien: FAQ
Darf ich nach dem Auszug meines Ehepartners schon einen neuen Partner haben?
Nicht automatisch ohne Risiko. Entscheidend ist, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits unheilbar zerrüttet war. Wenn die neue Beziehung erst beginnt, nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich endgültig beendet war, ist sie für die Verschuldensfrage oft nicht mehr ausschlaggebend. Streit entsteht meist darüber, wann genau dieser Punkt erreicht war.
Reicht es vor Gericht, wenn ich sage, die Ehe war schon lange vorbei?
Nein. Eine bloße subjektive Einschätzung genügt in der Regel nicht. Das Gericht achtet auf objektive Umstände wie Auszug, getrennte Haushaltsführung, klare Trennungsgespräche oder gescheiterte Versöhnungsversuche. Je genauer diese Umstände nachweisbar sind, desto stärker ist Ihre Position.
Zählt eine psychische Erkrankung meines Ehepartners als Verschulden bei der Scheidung?
Eine Erkrankung an sich ist kein Verschulden. Auch krankheitsbedingtes Verhalten kann nicht automatisch als schuldhafte Eheverfehlung behandelt werden. Es kann aber für die Beurteilung wichtig sein, warum der andere Ehepartner ausgezogen ist oder warum die Lebensgemeinschaft nicht mehr fortgesetzt wurde. Das Gericht muss hier sehr genau differenzieren.
Warum ist die Verschuldensfrage überhaupt noch so wichtig?
Weil sie finanzielle Folgen haben kann. Vor allem beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung spielt das Verschulden oft eine erhebliche Rolle. Außerdem beeinflusst die Frage, wer die Ehe überwiegend zerrüttet hat, häufig die gesamte Prozessstrategie und Vergleichsbereitschaft beider Seiten. Mehr dazu auch beim Thema Unterhalt.
Dr. Pichler berät als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht regelmäßig in strittigen Scheidungsverfahren, in denen nicht nur das Verhalten selbst, sondern vor allem der genaue zeitliche Ablauf über die rechtliche Beurteilung entscheidet.
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