Wie beeinflusst dein Lebensmittelpunkt dein Scheidungsrecht?

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Scheidung trotz österreichischem Pass? Warum bei Expat-Familien plötzlich chinesisches Recht gilt

Nicht der Reisepass entschied, sondern der Schulweg der Tochter in Shanghai. Genau daran zeigt sich, wie dein Lebensmittelpunkt dein Scheidungsrecht beeinflussen kann: Wer seit Jahren mit Familie, Arbeit und Alltag im Ausland lebt, wird bei der Scheidung oft nicht nach österreichischem Recht beurteilt – selbst dann nicht, wenn das Verfahren in Österreich geführt wird.

Für viele Paare ist das ein Schock. Sie kommen nach einer Trennung nach Österreich zurück oder reichen hier die Scheidung ein und gehen selbstverständlich davon aus, dass nun auch österreichisches Scheidungsrecht gilt. Diese Annahme ist gefährlich. Denn im internationalen Familienrecht zählt vor allem, wo das gemeinsame Leben tatsächlich stattgefunden hat.

Eine Villa in China, Urlaub in Österreich – und dann die Trennung

Die Familie lebte seit 2005 fast das ganze Jahr in China. Der Mann arbeitete dort, die Familie wohnte in einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Villa. Die Tochter besuchte zunächst in China die Vorschule und später eine deutsche Auslandsschule. Österreich spielte im Alltag nur eine Nebenrolle: ein paar Urlaubswochen pro Jahr, mehr nicht.

Als die Ehe zerbrach, landete das Scheidungsverfahren dennoch in Österreich. Die Ehefrau wollte sich gegen die Scheidung wehren beziehungsweise Einwände erheben. Unter anderem argumentierte sie, es habe keine ausreichende außergerichtliche Schlichtung gegeben. Genau an diesem Punkt wurde deutlich, dass nicht österreichische Vorstellungen vom Scheidungsverfahren den Ausschlag geben mussten, sondern chinesisches Recht.

Wo Sie wirklich leben, ist juristisch oft wichtiger als Ihre Staatsbürgerschaft

Entscheidend war der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt. Dieser Begriff stammt aus dem internationalen Privatrecht und meint den Ort, an dem sich das tatsächliche Zentrum des Lebens befindet. Es geht also nicht um eine Meldeadresse auf dem Papier, sondern um den echten Lebensmittelpunkt.

Bei der Beurteilung schauen Gerichte auf sehr konkrete Umstände: Wie lange lebt die Familie dort? Wie regelmäßig hält sie sich dort auf? Wo wird gearbeitet? Wo geht das Kind in den Kindergarten oder in die Schule? Wo spielt sich der normale Alltag ab? Wenn all das überwiegend in einem anderen Staat liegt,
dann wird häufig auch das Recht dieses Staates auf die Scheidung angewandt.

Nach der EU-Regelung Rom III gilt grundsätzlich das Recht jenes Staates, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für das betroffene Paar bedeutete das: Nicht Österreich, sondern China war maßgeblich. Dass das Verfahren in Österreich geführt wurde, änderte daran nichts.

Österreichisches Gericht, aber ausländisches Scheidungsrecht: Geht das wirklich?

Ja. Ein österreichisches Gericht kann im Scheidungsverfahren ausländisches Recht anwenden. Für Betroffene klingt das zunächst widersprüchlich, ist aber im internationalen Familienrecht Alltag. Das Gericht entscheidet dann in Österreich, prüft aber den Fall nach den materiellen Regeln eines anderen Staates.

Gerade darin lag die Besonderheit dieses Falls. Das anzuwendende chinesische Scheidungsrecht sah vor, dass das Gericht zunächst einen Versöhnungs- oder Schlichtungsversuch unternimmt. Scheitert dieser Versuch und ist die Ehe erkennbar zerrüttet, kann die Scheidung ausgesprochen werden – auch dann, wenn nur ein Ehepartner die Scheidung will.

Für österreichische Leser besonders ungewohnt: Es ging nicht um einen Verschuldensausspruch im Sinn des österreichischen Verschuldensprinzips. Während nach dem Ehegesetz bei einer strittigen Scheidung oft die Frage nach Eheverfehlungen und Verschulden große Bedeutung hat, stellte das hier anzuwendende Recht auf etwas anderes ab, nämlich auf das Scheitern der Ehe und den erfolglosen Schlichtungsversuch.

Warum der Einwand der Ehefrau nicht durchging

Die Ehefrau machte unter anderem geltend, es habe keine „außergerichtliche Schlichtung“ gegeben. Dieser Einwand half ihr nicht. Das Gericht hatte im Verfahren selbst einen Schlichtungsversuch unternommen. Genau das genügte nach dem maßgeblichen chinesischen Recht.

Damit stand fest: Eine zusätzliche, bereits vor dem Prozess erfolgte außergerichtliche Schlichtung war nicht erforderlich. Nachdem die Versöhnung gescheitert war und die Zerrüttung der Ehe feststand, konnte die Scheidung ausgesprochen werden.

Die Gerichte beurteilten den Lebensmittelpunkt der Familie als in China gelegen und sprachen die Scheidung ohne Verschuldensausspruch aus. Die außerordentliche Revision blieb erfolglos. Der Oberste Gerichtshof griff nicht ein, weil keine klare Fehlermittlung des ausländischen Rechts vorlag und auch keine gefestigte ausländische Praxis missachtet worden war.

Welche Faktoren hat ein Rechtsanwalt Wien zu prüfen bei internationalen Trennungen?

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind meist nicht nur die Gefühle kompliziert, sondern auch die rechtlichen Anknüpfungspunkte. Besonders häufig tauchen diese Konstellationen auf:

  • Entsendung ins Ausland: Ein Ehepartner arbeitet seit Jahren im Ausland, die Familie lebt mit, die Kinder besuchen dort Schule oder Kindergarten.
  • Rückkehr nach Österreich: Nach der Trennung zieht ein Ehepartner nach Wien oder in ein anderes Bundesland zurück und geht davon aus, dass nun
    automatisch österreichisches Recht gilt.
  • Mehrere Staaten sind betroffen:Die Scheidung selbst richtet sich nach einem anderen Recht als etwa Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung.
  • Ein Partner reicht schnell Klage ein: Ohne vorher zu klären, welches Recht anwendbar ist, entstehen unnötige Kosten, Verzögerungen und falsche Erwartungen.

Gerade bei Expat-Familien ist daher eine frühe Weichenstellung entscheidend. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht Dr. Pichler in solchen Fällen regelmäßig, dass nicht das Gericht im Inland das größte Problem ist, sondern die falsche Annahme über das anzuwendende Recht.

Was vor der Einreichung geklärt werden sollte

  • Lebensmittelpunkt dokumentieren: Sammeln Sie Nachweise zu Wohnsituation, Arbeitsvertrag, Schulbesuch der Kinder, Aufenthaltsdauer und Reisebewegungen.
  • Anwendbares Recht prüfen: Klären Sie früh, ob österreichisches oder ausländisches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt.
  • Rechtswahl überlegen: Nach Rom III kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl getroffen werden, etwa zugunsten österreichischen Rechts, wenn ein ausreichender Bezug besteht.
  • Nicht nur an die Scheidung denken: Unterhalt, Obsorge und Aufteilung folgen teilweise eigenen internationalen Regeln und müssen gesondert geprüft werden.
  • Keine Schnellschüsse: Wer vorschnell am vermeintlich „richtigen“ Ort klagt, verliert oft Zeit und Verhandlungsspielraum.

FAQ: So fragen Betroffene meistens wirklich

Gilt bei meiner Scheidung automatisch österreichisches Recht, wenn ich Österreicher bin?

Nein. Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet häufig nicht. Maßgeblich ist bei internationalen Scheidungen oft der gewöhnliche Aufenthalt, also der tatsächliche Lebensmittelpunkt der Ehegatten. Wenn Sie über Jahre im Ausland gelebt haben, kann daher ausländisches Scheidungsrecht gelten.

Kann ein Gericht in Wien wirklich nach chinesischem Recht scheiden?

Ja, das ist möglich. Österreichische Gerichte wenden in internationalen Fällen immer wieder ausländisches Recht an. Das Gericht bleibt österreichisch, beurteilt die Scheidung aber nach den materiellen Regeln des Staates, den das internationale Privatrecht vorgibt.

Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“ bei Ehe und Familie?

Gemeint ist jener Ort, an dem das echte Zentrum des Familienlebens liegt. Wichtig sind Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts, Berufstätigkeit, Wohnung und vor allem auch der Schul- oder Kindergartenbesuch der
Kinder. Urlaube oder kurze Aufenthalte in Österreich ändern daran meist wenig.

Kann man vorab festlegen, welches Recht im Fall der Scheidung gelten soll?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Rom-III-Regeln ermöglichen in manchen Fällen eine Rechtswahl, etwa wenn ein Bezug zu Österreich besteht. Eine solche Entscheidung sollte sauber formuliert und rechtlich geprüft werden, weil Formfehler später teuer werden können.

Internationale Ehen scheitern nicht nur an der Distanz, sondern oft auch an falschen rechtlichen Erwartungen. Wer jahrelang im Ausland gelebt hat, sollte vor jedem Schritt prüfen lassen, welches Recht die Scheidung tatsächlich beherrscht. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei grenzüberschreitenden Trennungen, wenn neben der Scheidung auch Fragen zu Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung mehrere Staaten berühren.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.