Lebensmittelpunkt und Erbrecht: Ihr wahrer Wert anhand eines Beispiels

Scheidungsanwalt in Wien -  Pichler Rechtsanwalt GmbH - beitragsbild-83 Lebensmittelpunkt und Erbrecht: Ihr wahrer Wert anhand eines Beispiels

Pflichtteil trotz Spanien-Haus und Betrugsvorwurf? Warum der Lebensmittelpunkt mehr zählt als die Yacht

Eine Ferienhaus am Meer, eine Yacht in Spanien und viele Feiertage im Ausland – reicht das, um den Lebensmittelpunkt zu bestimmen und damit die Frage zu klären, ob nach einem Todesfall österreichisches oder ein anderes Recht gilt? Die Beantwortung dieser Frage verursacht in Patchwork-Familien und grenzüberschreitenden Ehen immer wieder Konflikte. Es wird noch komplizierter, wenn dem überlebenden Ehepartner vorgeworfen wird, Dinge abgezweigt zu haben, und dadurch des Erbrechts unwürdig zu sein.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien kennt diese Problematiken sehr gut und betreut Mandanten gerade dort, wo Erbrecht, Trennungsgeschichte und Familienkonflikte ineinandergreifen.

Eine Witwe, Millionenforderungen und der Vorwurf der Erbunwürdigkeit

Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2019 machte die Ehefrau ihren Pflichtteil aus dem Nachlass geltend. Es ging um umfangreiche Vermögenswerte. Die Gegenseite hielt jedoch mit vehementer Stärke dagegen: Ihrer Meinung nach müsste spanisches und nicht österreichisches Recht zur Anwendung kommen und die Witwe hätte kein Anrecht auf den Pflichtteil, da sie angeblich Wertgegenstände wie Bilder und ein Auto in ihren Besitz gebracht und falsche Angaben im Verfahren gemacht habe.

Es war also nicht nur eine Geldforderung im Spiel, sondern es ging auch um den Ruf der Frau innerhalb der Familie. Aus einer Frage nach dem Pflichtteil wurde ein Angriff auf ihre Position als überlebende Ehepartnerin. Solche Verfahren verdeutlichen, wie schnell alte Spannungen, Misstrauen und Vorwürfe nach dem Tod eines Familienmitglieds eskalieren können.

Ferienhaus ja – Lebensmittelpunkt nein: Worauf es wirklich ankommt

Bei grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen kommt es häufig nicht auf den Besitz im Ausland an, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung ist der wirkliche Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Todes entscheidend. Es ist also relevant, wo das Leben tatsächlich stattgefunden hat und nicht, wo der wertvollste Besitz sich befindet.

Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht die attraktivste Immobilie entscheidend ist, sondern der Alltag. Wo war der Wohnsitz? Wo lag der berufliche Mittelpunkt? Wo lebte die Familie? Wo spielte sich das Sozialleben ab?

Im konkreten Fall trug das Besitzen eines Hauses und einer Yacht in Spanien und die Verbringung vieler Feiertage im Ausland nicht dazu bei, einen Lebensmittelpunkt dort zu begründen. Das wirkliche Leben der Eheleute war in Wien verankert und genau deshalb war österreichisches Recht anwendbar.

Schwere Vorwürfe und die Frage der Erbunwürdigkeit

Die Frage der Erbunwürdigkeit wirft häufig weitere Schwierigkeiten auf. Viele Angehörige glauben, schon der Vorwurf, jemand habe nach dem Todesfall Gegenstände aus der Wohnung entfernt oder Vermögenswerte verschoben, würde jeden Erb- oder Pflichtteilanspruch vernichten. So einfach ist es jedoch nicht.

Erbunwürdigkeit ist ein scharfes Instrument im österreichischen Recht. Sie setzt besonders schwere Missachtungen voraus. Vor allem Angriffe auf den wahren letzten Willen des Verstorbenen wie das Zerstören oder Unterschlagen eines Testaments haben schwerwiegende Auswirkungen.

Warum Gerichte zuerst den Anspruch klären dürfen – und die Summe später

Am Anfang eines Prozesses um einen Pflichtteil ist oft noch nicht bekannt, wie hoch dieser genau ist. Dies kann dazu führen, dass sich das Verfahren über einen längeren Zeitraum hinzieht. Aus diesem Grund ermöglicht das Gericht oft mit einem Zwischenurteil vorab, ob ein Anspruch besteht. Genau das geschah in diesem Fall.

Das ist ein prozessual sinnvoller Schritt. So wird die gesamte gerichtliche Auseinandersetzung nicht mit prinzipiellen Diskussionen über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht oder eine mögliche Erbunwürdigkeit blockiert. Für beide Seiten wird frühzeitig Klarheit geschaffen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Das hat der OGH letztlich bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat die weiteren Rechtsmittel nicht zugelassen. Damit blieb die bisher getroffene Beurteilung aufrecht: Der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen war in Österreich, das österreichische Recht ist anzuwenden, die Witwe hat grundsätzlich ein Recht auf den Pflichtteil und das Zwischenurteil war zulässig.

Wann diese Fragen auch nach einer Trennung oder in Patchwork-Familien brisant werden

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, dann kann diese Rechtsprechung in mehreren Fällen von Bedeutung sein:

  • Wenn Ihr Ehepartner oder früherer Partner zwischen Österreich und einem anderen Land gelebt hat und unklar ist, welches Erbrecht gilt.
  • Wenn nach dem Todesfall behauptet wird, Sie hätten Gegenstände wie Schmuck, Bilder, Fahrzeuge unrechtmäßig an sich genommen.
  • Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen wollen, aber die genaue Höhe noch nicht berechnet werden kann.

Diese Schritte sollten Hinterbliebene sofort setzen

  • Dies sollte dokumentiert werden: Wohnort, Arbeitsplatz, Arzttermine, Aufenthaltsmuster, Familienleben, Schule der Kinder, Vereinsleben.
  • Nehmen Sie nicht eigenmächtig Gegenstände an sich und sprechen Sie dieses Anliegen mit der Verlassenschaftsbehörde oder dem Gericht ab.
  • Sichern Sie Belege, Fotos und Kommunikation und erstellen Sie Inventarlisten.
  • Achten Sie darauf, präzise Aussagen zu treffen und ungenaue Erklärungen zu vermeiden.

FAQ: Das googeln Betroffene in solchen Fällen wirklich

Gilt bei Haus in Spanien automatisch spanisches Erbrecht?

Nein. Maßgeblich ist nicht der Ort der Immobilie, sondern der Ort, an dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Mache ich mich erbunwürdig, wenn ich Sachen nach dem Tod an mich nehme?

Nicht unbedingt. Die Erbunwürdigkeit setzt besonders schweres Verhalten voraus. Die einzelnen Umstände eines Falls sind entscheidend.

Kann ich den Pflichtteil einklagen, auch wenn die genaue Höhe noch nicht bekannt ist?

Ja, das ist möglich. Das Gericht kann zunächst klären, ob Ihnen ein Anspruch zusteht. Der exakte Betrag kann später festgelegt werden.

Was bestätigt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt?

Entscheidend sind der Wohnsitz, der Arbeitsort, die familiären Bindungen, die medizinische Versorgung und die sozialen Kontakte.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.