Pichler Rechtsanwalt GmbH

Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung: Wer haftet?

Startseite  •  Aktuelles  •  16.10.2026
Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung: Wer haftet?

Scheidung trotz Kredit vor der Hochzeit: Wann haftet der andere Ehepartner weiter?

Für das Ehepaar schien die Sache bereits geregelt: Der Mann sollte den offenen Kredit allein zurückzahlen, die Frau nur noch als Ausfallsbürgin haften. Für die Bank war damit aber keineswegs automatisch alles erledigt. Bei einem Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung kommt es entscheidend auf den Verwendungszweck und die Zustimmung der Bank an.

Ein Kredit, eine gemeinsame Wohnung und eine offene Frage

Ein Ehepaar ließ sich scheiden. Bei der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten vereinbarten die beiden, dass der Mann einen noch offenen Kredit künftig allein zurückzahlen sollte. Die Frau sollte nicht mehr als eigentliche Schuldnerin, sondern nur als Ausfallsbürgin behandelt werden.

Der Kredit war bereits vor der Eheschließung aufgenommen worden. Nach den Angaben der Ehegatten war das Geld für Renovierungsarbeiten an einer gemeinsamen Wohnung verwendet worden. Deshalb wollten sie diese Schuld in die Regelung ihrer Scheidungsfolgen einbeziehen.

Für die Bank war jedoch nicht ausreichend geklärt, wofür der Kredit tatsächlich verwendet worden war. Auch stand nicht sicher fest, ob die renovierte Wohnung überhaupt die spätere Ehewohnung oder sonst ein Bestandteil des ehelichen Vermögens gewesen war. Die ersten Gerichte gaben dem Ehepaar zunächst recht. Der OGH hob diese Entscheidungen jedoch auf und verlangte eine genauere Prüfung.

Was der OGH zur Kreditaufteilung klargestellt hat

In der Entscheidung OGH 31.08.1989, 6 Ob 651/89 hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Prüfung zurück. Als Vorinstanzen sind das Landesgericht Innsbruck und das Bezirksgericht Innsbruck angeführt.

Weitere Einzelheiten enthält die Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Der OGH stellte nicht allein auf das Datum des Kreditvertrags ab. Ein Darlehen, das schon vor der Hochzeit aufgenommen wurde, ist nicht automatisch von jeder Aufteilung nach der Scheidung ausgeschlossen. Entscheidend ist vielmehr, welchem Zweck die Kreditmittel tatsächlich dienten.

Ein Kredit kann in die Regelung der Schulden einbezogen werden, wenn er einen ausreichenden Zusammenhang mit dem ehelichen Vermögen, den ehelichen Ersparnissen oder dem gemeinsamen Lebensaufwand hat. Das kann etwa bei Renovierungsarbeiten an der gemeinsamen Wohnung oder bei Anschaffungen für den gemeinsamen Haushalt der Fall sein.

Die bloße Behauptung der Ehegatten genügt dafür allerdings nicht. Das Gericht muss prüfen, wohin das Geld geflossen ist. Ebenso muss feststehen, welche konkrete Wohnung oder welches konkrete Vermögen betroffen war. Gerade diese Fragen waren nach der Analyse der Entscheidung noch nicht ausreichend geklärt.

Warum eine Vereinbarung zwischen Ehegatten die Bank nicht bindet

Eine Vereinbarung im Scheidungsvergleich wirkt grundsätzlich zunächst zwischen den geschiedenen Ehegatten. Sie kann regeln, wer im Innenverhältnis die monatlichen Raten übernimmt oder die Restschuld tragen soll.

Damit ändert sich aber nicht automatisch der Kreditvertrag mit der Bank. Stehen beide Ehegatten im Darlehensvertrag, kann die Bank grundsätzlich weiterhin verlangen, dass die vertraglich geschuldeten Zahlungen geleistet werden. Dass der Mann im Scheidungsvergleich die alleinige Rückzahlung übernommen hat, nimmt der Frau ihre Verpflichtung gegenüber der Bank nicht ohne Weiteres ab.

Für eine Entlassung aus dem Kreditvertrag ist regelmäßig die Zustimmung der Bank erforderlich. Ohne eine solche wirksame Änderung bleibt zwischen der Bank und den Kreditnehmern die ursprüngliche Vertragslage maßgeblich. Die interne Vereinbarung kann aber dazu führen, dass der Mann der Frau gegenüber für Zahlungen einzustehen hat, die sie an die Bank leisten musste.

Der tatsächliche Verwendungszweck entscheidet

Bei der Aufteilung nach einer Scheidung werden nicht sämtliche Schulden eines Ehepartners automatisch gemeinsam behandelt. Maßgeblich ist der Zusammenhang mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen, den ehelichen Ersparnissen oder dem gemeinsamen Lebensaufwand.

Ein Kredit für die Renovierung einer gemeinsam bewohnten Wohnung kann daher anders zu beurteilen sein als ein Darlehen, das ausschließlich für private Zwecke eines Ehepartners aufgenommen wurde. Auch ein Kredit für laufende gemeinsame Haushaltskosten kann einen Bezug zum gemeinsamen Lebensaufwand haben.

Das Aufnahmedatum allein beantwortet die Frage nicht. Ein Darlehen vor der Eheschließung kann berücksichtigt werden, wenn es später dem gemeinsamen ehelichen Leben oder dem ehelichen Vermögen zugutekam. Umgekehrt reicht es nicht, im Vergleich allgemein von einer „gemeinsamen Wohnung“ oder einer „Renovierung“ zu sprechen, wenn die Zuordnung nicht nachvollziehbar ist.

Bei einem Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung können Kreditunterlagen, Rechnungen, Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Renovierungsunterlagen eine wichtige Rolle spielen. Je genauer sich die Geldflüsse einer bestimmten Immobilie oder einem gemeinsamen Zweck zuordnen lassen, desto besser kann das Gericht den Zusammenhang beurteilen.

Diese Situationen führen nach der Scheidung oft zu Problemen

  • Kredit vor der Hochzeit: Ein Ehepartner hat das Darlehen schon vor der Eheschließung aufgenommen, während die Mittel später in die gemeinsame Wohnung flossen.
  • Nur ein Name im Kreditvertrag: Die Ehegatten haben die Rückzahlung gemeinsam getragen, aber nur einer von ihnen ist formell Kreditnehmer.
  • Gemeinsamer Scheidungsvergleich: Im Vergleich übernimmt ein Ehepartner die gesamte Restschuld, ohne dass die Bank diesem Schuldnerwechsel zugestimmt hat.
  • Unklare Immobilie: Es ist nicht eindeutig, ob die renovierte Wohnung tatsächlich gemeinsam bewohnt wurde oder zum ehelichen Vermögen gehörte.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie die Vereinbarung zwischen den Ehegatten und den Kreditvertrag getrennt betrachten. Die Frage „Wer zahlt intern?“ ist nicht dieselbe wie die Frage „Wer haftet gegenüber der Bank?“

Welche Unterlagen vor der Vereinbarung wichtig sind

  • Kreditvertrag samt allfälligen Nachträgen und Sicherheiten zusammentragen.
  • Restschuld und bisherige Rückzahlungen dokumentieren.
  • Rechnungen und Zahlungsbelege zur Renovierung oder Anschaffung sichern.
  • Kontoauszüge darauf prüfen, wohin die Kreditmittel tatsächlich überwiesen wurden.
  • Die betroffene Wohnung oder Liegenschaft im Vergleich eindeutig bezeichnen.
  • Festhalten, ob die Vereinbarung nur das Innenverhältnis betrifft oder eine Änderung des Kreditvertrags mit der Bank angestrebt wird.
  • Vor der Unterzeichnung klären, ob die Bank einer Entlassung eines Ehegatten oder einer Änderung der Haftung zustimmt.

Bei einem Aufteilungsverfahren ist außerdem die gesetzliche Frist zu beachten: Ein Aufteilungsantrag muss binnen eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden (§ 95 EheG). Ob eine bestimmte Kreditverbindlichkeit in dieses Verfahren gehört, hängt von ihrer tatsächlichen Verwendung und ihrem Bezug zum ehelichen Vermögen oder gemeinsamen Lebensaufwand ab. Weitere Informationen zur Vermögensaufteilung können dabei thematisch hilfreich sein.

Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung: Rechtsanwalt Wien

Bei einem Kredit vor der Hochzeit bei Scheidung sollten die interne Vereinbarung, der Kreditvertrag und die tatsächliche Verwendung der Kreditmittel getrennt geprüft werden. Informationen zur Scheidung helfen bei der weiteren Einordnung des Verfahrens.

Häufige Fragen zu Krediten bei der Scheidung

Kann ein Kredit vor der Hochzeit bei der Scheidung trotzdem berücksichtigt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist nicht nur, wann der Kredit aufgenommen wurde, sondern wofür das Geld verwendet wurde. Diente es etwa der Renovierung einer gemeinsam bewohnten Wohnung oder gemeinsamen Haushaltskosten, kann ein Zusammenhang mit dem ehelichen Vermögen oder dem gemeinsamen Lebensaufwand bestehen. Dieser Zusammenhang muss aber nachvollziehbar belegt werden.

Bin ich nach dem Scheidungsvergleich automatisch nicht mehr für den Kredit verantwortlich?

Nein. Eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten bindet die Bank grundsätzlich nicht automatisch. Wenn Sie weiterhin im Kreditvertrag als Schuldner oder Bürge angeführt sind, kann die Bank ihre Ansprüche nach der ursprünglichen Vertragslage beurteilen. Eine Änderung oder Entlassung aus dem Kreditverhältnis sollte daher mit der Bank ausdrücklich geklärt werden.

Was passiert, wenn mein ehemaliger Ehepartner die vereinbarten Raten nicht zahlt?

Wenn Sie gegenüber der Bank weiterhin haften, kann die Bank unter Umständen auch von Ihnen Zahlungen verlangen. Ihre Vereinbarung mit dem ehemaligen Ehepartner kann dann einen Anspruch auf Ersatz oder Ausgleich im Innenverhältnis begründen. Ob und in welchem Umfang das durchsetzbar ist, hängt vom genauen Wortlaut der Vereinbarung und der bestehenden Haftung ab.

Welche Beweise brauche ich für die Verwendung des Kredits?

Hilfreich sind der Kreditvertrag, Rechnungen, Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen und Unterlagen zu den Renovierungsarbeiten. Auch Dokumente zur betroffenen Wohnung können wichtig sein. Aus den Unterlagen sollte möglichst klar hervorgehen, wann das Geld verwendet wurde, welchem Zweck es diente und welchen Bezug es zum gemeinsamen ehelichen Vermögen oder Haushalt hatte.


Stehen Sie vor einer Scheidung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien berät Mandantinnen und Mandanten bei einvernehmlicher und strittiger Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung von Ehewohnung und ehelichem Vermögen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.

Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Familienrecht und Scheidungsrecht

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren, bei Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens.

AdresseKarlsplatz 3, 1010 Wien
E-Mailoffice@anwaltskanzlei-pichler.at
Telefon01/513 07 00

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Jetzt anrufen
Mail senden