Kollisionskurator: Wann das Kind einen eigenen Vertreter braucht

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Kollisionskurator: Wann das Kind einen eigenen Vertreter braucht

In heiklen Situationen, etwa wenn ein fremder Mann einen DNA-Test und Kontakt zum in einer anderen Familie lebenden Kind verlangt, kann ein Kollisionskurator notwendig werden. Wer darf in so einer Situation für das Kind sprechen, wenn die Mutter den Familienfrieden schützen will?

Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit einem solchen Fall. Es ging dabei nicht um die Frage, ob der mutmaßliche Vater das Kind sehen darf, sondern darum, ob das Kind einen neutralen, unabhängigen Vertreter, den sogenannten Kollisionskurator, braucht.

Kollisionskurator und Vergangenheit: ein heikle Mischung

Die Geschichte begann Jahre zuvor. Ein Mann hatte eine Beziehung mit der Mutter, die später einen anderen Mann heiratete und in dessen Familie das Kind aufwuchs. Der ehemalige Partner der Mutter kannte das Kind nicht.

Nach einigen Jahren wollte der Ex-Partner Kontakt zum Kind, beantragte einen DNA-Test und begann so, die bisher stabile familiäre Situation zu gefährden.

Die Mutter, als gesetzliche Vertreterin des Kindes, lehnte ab. Ihr Standpunkt: Der Mann habe sich nie um das Kind gekümmert und ein Eingriff von außen könnte die Familie belasten.

Erst das Rekursgericht erkannte den potentiellen Interessenkonflikt und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Fall landete beim OGH.

Die Rolle des Kollisionskurators im Familienrecht

Der OGH richtete den Fokus auf das Kind und dessen unabhängige Vertretung. Gibt es zwischen den Interessen des Kindes und denen des gesetzlichen Vertreters einen Konflikt, muss ein Kollisionskurator bestellt werden. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes.

Ein solcher Interessengegensatz kann schnell entstehen, wenn es um Fragen der Abstammung und um Kontaktaufnahmen geht. Das Kind könnte ein eigenes Interesse daran haben, seine Herkunft zu klären oder zumindest eine neutrale Prüfung dieser Frage zu erhalten.

Entscheidend ist: Es muss noch nicht bewiesen sein, dass Mutter und Kind tatsächlich gegensätzliche Ziele verfolgen. Schon die Möglichkeit eines solchen Konflikts reicht aus. Obsorge und Scheidung schreiben hier klare Regeln vor.

Kollisionskurator, und Abstammungsrecht: Die Regeln dazu

§ 271 ABGB regelt, dass ein Kollisionskurator zu bestellen ist, wenn ein Interessenwiderspruch zwischen Kind und seinem gesetzlichen Vertreter bestehen kann. Dabei ist insbesondere das Abstammungsrecht des ABGB von Bedeutung.

Für Fragen des Kontakts ist das Kindeswohl entscheidend. Daher ist eine unabhängige Vertretung des Kindes in diesen Fällen besonders relevant.

Die Entscheidung des OGH zur Bestellung eines Kollisionskurator

Der OGH hob die bisherigen Entscheidungen auf und legte fest, dass das Erstgericht nun prüfen muss, ob zwischen Mutter und Kind ein Interessenkonflikt besteht. Der Fall zeigt: Eine inhaltliche Entscheidung ohne saubere Vertretung des Kindes ist zu früh.

Die Bedeutung der Entscheidung für Betroffene

Für Mütter in einer neuen Ehe bedeutet die Entscheidung, dass das Gericht annehmen kann, dass Ihre Sichtweise nicht völlig deckungsgleich mit den Interessen des Kindes ist. Es handelt sich hierbei um eine Schutzregel für das Kind.

Für mutmaßlich biologische Väter ist die Entscheidung ebenfalls relevant. Wer Kontakt oder einen Abstammungstest anstrebt, sollte nicht nur den eigenen Wunsch betonen, sondern auch auf die unabhängige Vertretung des Kindes achten.

Vor allem bei rechtlichen Vätern kann die Lage besonders belastend sein. Oftmals leben sie seit Jahren mit dem Kind in einer Familie und sehen plötzlich die Stabilität ihres Alltags gefährdet.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Mutter: Sachlich darlegen, warum das Kind belastet sein könnte und die eigenen Sorgen von den Bedürfnissen des Kindes trennen.
  • Mutmaßlich biologischer Vater: Anträge wohlüberlegt und orientiert an Kindeswohl stellen. Wenn nötig, die Bestellung eines Kollisionskurators anregen.
  • Rechtlicher Vater: Rechtliche Rolle und Mitwirkungsmöglichkeiten klären.
  • Alle Beteiligten: Kommunikation, bisherige Betreuung, familiäre Verhältnisse und Belastungsfaktoren für das Kind dokumentieren.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in solchen hochsensiblen Fällen mit klarem Blick auf Verfahren, Kindeswohl und familiäre Folgen.

FAQ: So wird in solchen Fällen oft gegoogelt

Kann ein angeblicher Vater in Österreich einfach einen DNA-Test fürs Kind verlangen?

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Was ist ein Kollisionskurator beim Kind?

Ein Kollisionskurator ist ein eigener Vertreter für das Kind. Er wird bestellt, wenn möglicherweise ein Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter besteht.

Reicht es, wenn die Mutter sagt, das Kind lebt glücklich in der neuen Familie?

Nicht unbedingt. Das Gericht muss auch prüfen, ob das Kind ein Interesse an der Klärung seiner Herkunft haben könnte.

Kann ein fremder Mann Kontakt zum Kind bekommen, obwohl es ihn gar nicht kennt?

Das ist möglich, wenn seine behauptete biologische Vaterschaft geklärt wird und der Kontakt dem Kindeswohl entspricht.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.