Kindeswille bei Kontaktrecht: OGH stoppt Zwangskontakte

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Teenager sagt Nein zum Besuchskontakt: OGH stoppt Zwangskontakte und „Elternberatung auf Vorrat“

Keine Antwort auf E-Mails, keine Geburtstagswünsche, jahrelang kein Kontakt – und dann soll plötzlich das Gericht Treffen mit dem Vater erzwingen? Genau an dieser Stelle zieht der Oberste Gerichtshof eine klare Linie bei der Frage des Kindeswillen bei Kontaktrecht: Der Wille älterer Kinder wiegt schwer, und eine verpflichtende Elternberatung gibt es nicht einfach losgelöst von einem laufenden Obsorge- oder Kontaktverfahren.

Als aus Distanz Ablehnung wurde

Ab 14 ist der Kindeswille kein Nebengeräusch mehr

… Ein 14-jähriger oder älterer Jugendlicher soll nicht gegen seinen klaren, informierten Willen zu persönlichen Kontakten gezwungen werden.

Auch knapp vor dem 14. Geburtstag kann ein Nein ausschlaggebend sein

Was Gerichte dürfen – und was nicht: Elternberatung nur „im Verfahren“

Wann diese Entscheidung Ihrem Alltag als Elternteil konkret betrifft

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

FAQ: Was Eltern zum Thema Kindeswille bei Kontaktrecht jetzt häufig googeln

Darf mein 16-jähriges Kind den Kontakt zum Vater oder zur Mutter einfach verweigern?

Mein Kind ist erst 13 und will den anderen Elternteil nicht sehen – zählt das überhaupt?

Kann das Gericht uns einfach zu einer Elternberatung schicken?

Was mache ich, wenn der andere Elternteil Kontakt mit Druck erzwingen will?

Für eine rechtliche Einschätzung bezüglich Kindeswille bei Kontaktrecht oder anderen Themen wie Scheidung und Obsorge, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien unterstützen wir Eltern dabei, Anträge zum Kontaktrecht und zur Obsorge rechtlich sauber einzuordnen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung geht es hier.

Mit dieser Entscheidung macht der OGH zweierlei deutlich: Jugendliche sind keine Objekte elterlicher Verfahren, und Gerichte dürfen Beratung nicht ohne gesetzliche Verankerung verordnen. Gerade bei Teenagern entscheidet nicht der Wunsch der Eltern allein, sondern das Kindeswohl – und dazu gehört, einen klar geäußerten Willen ernst zu nehmen.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.