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Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich: OGH-Fall

Startseite  •  Aktuelles  •  21.09.2026
Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich: OGH-Fall

Kindesunterhalt trotz Schulden und Insolvenz: Warum der Unterhalt nicht einfach auf null fällt

Der Vater war arbeitslos, hatte hohe Kreditraten zu bezahlen und zeitweise kaum Geld zum Leben. Trotzdem musste sein studierender Sohn weiter Unterhalt erhalten. Die Frage war nicht, ob die finanzielle Krise des Vaters berücksichtigt wird. Entscheidend war vielmehr, wie viel nach Arbeitslosigkeit, neuer Beschäftigung und Schulden tatsächlich noch möglich war. Für den konkreten Fall bedeutet das: Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich kann weiterhin geschuldet sein.

Ein Vater zwischen Arbeitslosigkeit, Zahlungsplan und Unterhaltspflicht

Der Mann hatte sich verpflichtet, seinem bereits volljährigen Sohn während des Studiums monatlich Kindesunterhalt zu bezahlen. Zunächst funktionierten die Zahlungen. Dann verlor der Vater seine Arbeit und verfügte über mehrere Monate nur über sehr geringe oder gar keine Einkünfte.

Zusätzlich hatte er hohe Kreditraten zu bedienen. Diese Kredite standen mit einem Zahlungsplan im Zusammenhang, den der Vater zur Regulierung seiner Schulden aufgenommen hatte. Seine Ehefrau übernahm teilweise sogar die Rückzahlungen, weil der Vater finanziell dazu kaum in der Lage war.

Der Sohn betrieb dennoch die Zahlung des ursprünglich festgelegten Unterhalts. Der Vater verlangte daraufhin eine gerichtliche Herabsetzung. Später fand er wieder eine Beschäftigung, verdiente aber zunächst deutlich weniger als früher. Damit stellte sich die praktische Frage: Muss ein Elternteil weiter Unterhalt leisten, wenn nach Abzug der Schulden kaum etwas übrig bleibt?

Was der OGH am 19. November 2008 entschieden hat

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in der Entscheidung OGH vom 19.11.2008, 3 Ob 138/08b. Die Entscheidung ist damit nicht neu, sondern stammt aus dem Jahr 2008. Ihre Berechnungswerte sind heute nicht unverändert heranzuziehen; der rechtliche Grundgedanke bleibt für vergleichbare Situationen jedoch wichtig.

Der OGH erkannte an, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters wesentlich verändert hatten. Arbeitslosigkeit, deutlich geringere Einkünfte und die Belastung durch den Zahlungsplan rechtfertigten eine Herabsetzung der bisherigen Unterhaltsschuld.

Die Unterhaltspflicht fiel aber nicht vollständig weg. Dem Sohn mussten weiterhin monatlich 207,55 Euro aus dem ursprünglichen Unterhaltstitel verbleiben. Nach Ansicht des OGH war dieser Betrag trotz der Schulden finanzierbar. Der Fall zeigt damit, wie Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich praktisch beurteilt werden kann.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Warum nicht der schlechteste Monat, sondern das Durchschnittseinkommen zählt

Für die Berechnung stellte das Gericht nicht ausschließlich auf die Monate ab, in denen der Vater arbeitslos war oder besonders wenig verdiente. Es betrachtete einen längeren Zeitraum und ermittelte daraus ein durchschnittliches monatliches Einkommen von rund 943,55 Euro.

Bei einem Kind über 15 Jahren wurde grundsätzlich ein Unterhalt von 22 Prozent des maßgeblichen Einkommens angesetzt. Daraus ergab sich der Betrag von rund 207,55 Euro monatlich.

Daneben prüfte der OGH, welcher Betrag dem Vater selbst als geschütztes Existenzminimum bleiben musste. Dieses wurde mit rund 634,13 Euro angesetzt. Von seinem durchschnittlichen Einkommen verblieben damit rund 308,87 Euro, die grundsätzlich für Unterhaltszahlungen zur Verfügung standen.

Der verlangte Kindesunterhalt von 207,55 Euro lag unter diesem verfügbaren Betrag. Die Zahlung war nach dieser sogenannten Differenzmethode daher weiterhin zumutbar.

Schulden werden berücksichtigt – aber sie verdrängen das Kind nicht automatisch

Nach § 231 ABGB müssen Eltern entsprechend ihren Lebensverhältnissen zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen. Bei minderjährigen Kindern umfasst dieser Unterhalt insbesondere Nahrung, Kleidung, Wohnen, Betreuung, Ausbildung und medizinische Bedürfnisse. Bei volljährigen Kindern kann die Unterhaltspflicht weiterbestehen, wenn sie eine ernsthaft und zielstrebig betriebene Ausbildung absolvieren und noch nicht selbsterhaltungsfähig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Unterhalt.

Schulden können bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle spielen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Kreditrate das unterhaltsrelevante Einkommen automatisch vollständig reduziert. Entscheidend sind unter anderem der Grund der Schulden, der Zeitpunkt ihrer Entstehung, ihre Notwendigkeit und die konkreten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Der OGH stellte klar: Auch ein Zahlungsplan oder ein Schuldenregulierungsverfahren beseitigt den laufenden Unterhaltsanspruch des Kindes nicht von selbst. Der Unterhaltspflichtige darf seine finanziellen Verpflichtungen nicht so gestalten oder bewerten lassen, dass für das Kind überhaupt nichts mehr übrig bleibt.

Anders beurteilte der OGH einen zusätzlichen Betrag von monatlich 32 Euro, der auf einer späteren Vereinbarung beruhte. Die wirtschaftlichen Grundlagen dieser Vereinbarung hatten sich erheblich verändert. Dieser zusätzliche Betrag musste daher nicht weiter bezahlt werden.

Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich: Rechtsanwalt Wien erklärt

Was bedeutet das für Eltern nach einer Trennung?

  • Arbeitslosigkeit: Wer seine Arbeit verliert, kann eine Herabsetzung des Unterhalts verlangen. Die Änderung muss aber nachvollziehbar, ausreichend dauerhaft und mit Unterlagen belegbar sein.
  • Neue Beschäftigung mit geringerem Einkommen: Nicht nur das frühere Einkommen zählt. Das Gericht kann die Einkünfte aus verschiedenen Zeiträumen zusammen betrachten und einen Durchschnitt bilden.
  • Insolvenz oder Zahlungsplan: Ein Insolvenzverfahren lässt einen bestehenden Unterhaltstitel nicht automatisch verschwinden. Ohne gerichtliche Änderung oder wirksame neue Vereinbarung bleibt der Titel grundsätzlich vollstreckbar. Das gilt auch für Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich.
  • Volljähriges studierendes Kind: Die Volljährigkeit beendet den Unterhaltsanspruch nicht zwingend. Bei einer ernsthaft betriebenen Ausbildung kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie weder vorschnell jede Zahlung einstellen noch eine behauptete Zahlungsunfähigkeit ungeprüft akzeptieren. Maßgeblich sind das tatsächliche Einkommen, weitere Unterhaltspflichten, das Alter des Kindes, die Dauer der Einkommensänderung und das jeweils geltende Existenzminimum.

Eine bestehende Unterhaltspflicht muss aktiv geändert werden

Ein Unterhaltstitel bleibt grundsätzlich bestehen, solange er nicht durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine wirksame neue Vereinbarung angepasst wurde. Wer eigenmächtig weniger überweist, kann dadurch Rückstände verursachen. In weiterer Folge drohen Exekutionsmaßnahmen, zusätzliche Kosten und Streit über die Höhe der offenen Beträge.

Für eine Herabsetzung ist daher der richtige Zeitpunkt wesentlich. Eine erst Monate später eingebrachte Änderung kann dazu führen, dass bis zur Entscheidung weiterhin der alte Betrag geschuldet ist. Bei einer wesentlichen Einkommensverschlechterung sollten die Unterlagen deshalb rasch zusammengestellt und die rechtlichen Schritte geprüft werden.

Welche Unterlagen sollten Sie jetzt sichern?

  • aktuelle und frühere Lohnabrechnungen sowie Einkommensteuerbescheide;
  • Arbeitslosenunterlagen, AMS-Bestätigungen und Nachweise über Bewerbungen;
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen einer neuen Beschäftigung;
  • Unterhaltstitel, gerichtliche Entscheidungen und frühere Vergleiche;
  • Unterlagen zum Insolvenzverfahren, Zahlungsplan und sämtliche Kreditraten;
  • Nachweise über weitere gesetzliche Unterhaltspflichten;
  • Kontoauszüge und Zahlungsbelege für bereits geleisteten Unterhalt.

Besonders wichtig ist eine realistische Gesamtdarstellung. Ein einzelner schlechter Monat erklärt die wirtschaftliche Lage oft nicht ausreichend. Umgekehrt darf ein vorübergehend gutes Einkommen nicht automatisch als dauerhaftes Leistungsvermögen gelten.

Häufige Fragen zu Kindesunterhalt und Schulden

Kann ich wegen einer Insolvenz den Kindesunterhalt komplett einstellen?

Nein, eine Insolvenz beendet die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Das Gericht prüft, welcher Unterhalt trotz Schulden und Existenzminimum noch möglich ist. Ein bestehender Titel bleibt grundsätzlich aufrecht, bis er geändert wird. Eine eigenmächtige Einstellung kann zu Rückständen und Exekutionsmaßnahmen führen.

Werden Kreditraten bei der Berechnung des Kindesunterhalts abgezogen?

Kreditraten können berücksichtigt werden, aber nicht in jedem Fall vollständig. Es kommt darauf an, warum die Schulden entstanden sind, wann sie aufgenommen wurden und ob die Belastung unvermeidbar war. Unterhaltsansprüche von Kindern dürfen durch Schulden nicht ohne Weiteres vollständig verdrängt werden.

Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn ich mehrere Monate arbeitslos war?

Das Gericht kann die Einkünfte eines längeren Zeitraums betrachten und daraus ein Durchschnittseinkommen bilden. Dadurch wird nicht ausschließlich der schlechteste Monat berücksichtigt. Auch spätere Einkünfte aus einer neuen Beschäftigung können in die Beurteilung einfließen.

Muss ich für mein volljähriges Kind im Studium noch Unterhalt bezahlen?

Die Volljährigkeit allein beendet den Anspruch nicht. Unterhalt kann weiter geschuldet sein, wenn das Kind eine Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betreibt und noch nicht selbsterhaltungsfähig ist. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von den Einkommen beider Eltern, dem Bedarf des Kindes und dem Studienverlauf ab. Auch bei Kindesunterhalt trotz Schulden Österreich ist daher eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Prüfung bestehender Unterhaltstitel, bei Herabsetzungsanträgen und bei Fragen rund um Zahlungspläne, Exekutionen und geänderte Einkommensverhältnisse.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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