Kindesunterhalt als Schadenersatz bei Diagnosefehlern: Neue OGH-Entscheidung erklärt

Ungewollte Geburt nach Diagnosefehler: Warum der OGH jetzt den ganzen Kindesunterhalt zuspricht
Der bitterste Moment kam nicht beim Ultraschall, sondern im Operationssaal: Erst nach der Geburt erfuhren die Eltern, dass ihrer Tochter der linke Arm vollständig fehlt – obwohl ihnen zuvor mehrfach gesagt worden war, alles sei unauffällig. Das könnte sich als Kindesunterhalt als Schadenersatz bei Diagnosefehlern manifestieren.
Für viele Familien ist das nicht nur ein medizinischer Schock, sondern auch ein finanzieller Einschnitt auf Jahre. Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Fahrten, organisatorischer Aufwand – und oft später zusätzlich Konflikte rund um Trennung, Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine Linie bestätigt, die für betroffene Eltern entscheidend ist: Wenn ein Arzt durch Diagnose- oder Aufklärungsfehler eine ungewollte Geburt verursacht, kann nicht nur der behinderungsbedingte Mehraufwand, sondern der gesamte Kindesunterhalt als Schadenersatz geschuldet sein.
[…]Zur vollständigen OGH-Entscheidung
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