
Kindesunterhalt erhöhen trotz altem Vergleich? Warum ein neues Gesetz allein nicht genügt
Kindesunterhalt nach Vergleich erhöhen: 1.200 Schilling Unterhalt im Monat waren einer Mutter zumutbar – 4.000 Schilling verlangte der Vater später für den gemeinsamen Sohn. Doch zwischen diesen beiden Beträgen lag nicht automatisch ein Anspruch auf mehr Geld.
Der Sohn wechselt zum Vater – und der Unterhalt wird zum Streitpunkt
Die Eltern waren geschieden. Zunächst lebte ihr Sohn bei der Mutter. Später äußerte der Jugendliche den Wunsch, zum Vater zu ziehen. Die Obsorge wechselte daraufhin zum Vater, während die Mutter aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs weiterhin monatlich 1.200 Schilling für ihren Sohn bezahlte. Weitere Informationen zur Obsorge finden Sie in unserem Überblick.
Der Sohn besuchte eine Forstfachschule. Der Vater war der Ansicht, dass sich dessen finanzieller Bedarf inzwischen erhöht habe. Außerdem meinte er, die Mutter könne mehr arbeiten und damit ein höheres Einkommen erzielen. Er verlangte deshalb eine Anhebung des Unterhalts auf 4.000 Schilling monatlich.
Die wirtschaftliche Situation der Mutter war allerdings angespannt. Sie arbeitete weiterhin nur in Teilzeit, besaß ein renovierungsbedürftiges vermietetes Haus und betreute in ihrer neuen Familie einen jüngeren Sohn. Die Vorinstanzen erhöhten den Unterhalt teilweise. Der Oberste Gerichtshof wies den Erhöhungsantrag letztlich zur Gänze ab.
Was der OGH im Jahr 2001 klargestellt hat
Der OGH befasste sich mit der Frage in seiner Entscheidung OGH vom 22.03.2001, 4 Ob 42/01g. Die Entscheidung ist damit bereits mehr als zwei Jahrzehnte alt, enthält aber einen weiterhin wichtigen Grundsatz für Unterhaltsvergleiche: Ein vereinbarter Kindesunterhalt kann zwar geändert werden, aber nicht allein deshalb, weil sich die rechtliche Beurteilung bestimmter Unterhaltsleistungen verändert hat.
Entscheidend ist vielmehr, ob sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Dazu gehören insbesondere das Einkommen der Eltern, der konkrete Bedarf des Kindes, der Umfang der Betreuung und weitere gesetzliche Sorgepflichten.
Im Fall des Sohnes stellte der OGH keine ausreichende wesentliche Veränderung fest. Die Teilzeitbeschäftigung der Mutter bestand im Wesentlichen fort. Auch die Mieteinnahmen und die Betreuungssituation hatten sich nicht entscheidend verändert. Dass der jüngere Sohn aus der neuen Familie ein Jahr älter geworden war, führte nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zu einer erheblichen Entlastung der Mutter.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Ein Vergleich gilt nicht für immer – aber auch nicht bei jeder Veränderung
Kindesunterhalt nach Vergleich erhöhen ist möglich, wenn sich die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung deutlich verschieben. Ein Unterhaltsvergleich ist keine unveränderliche Regelung bis zum Ende der Kindheit. Er kann angepasst werden, wenn sich die Grundlagen deutlich verschieben. Ein stark gestiegenes Einkommen, ein wesentlich höherer Bedarf des Kindes oder ein Wechsel der Betreuung können eine Neuberechnung rechtfertigen.
§ 231 ABGB regelt den Kindesunterhalt. Danach müssen Eltern nach ihren Kräften zum Unterhalt des Kindes beitragen; maßgeblich sind der Bedarf des Kindes und die Leistungsfähigkeit der Eltern. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Verpflichtung in erster Linie durch Betreuung und Versorgung, also durch sogenannte Naturalunterhaltsleistungen. Der andere Elternteil leistet typischerweise Geldunterhalt. Mehr zum Thema Unterhalt finden Sie auf unserer Themenseite.
Die Höhe des Geldunterhalts hängt deshalb nicht nur vom Einkommen eines Elternteils ab. Auch die Betreuung, weitere Kinder, Wohnkosten und die konkrete Lebenssituation müssen berücksichtigt werden. Eine pauschale Rechnung kann zu kurz greifen.
§. Die im Verfahren relevante gesetzliche Änderung stärkte die Möglichkeit, Unterhalt vom Ehepartner in Geld statt überwiegend durch Betreuung oder Versorgung zu verlangen. Das bedeutete nach Ansicht des OGH aber nicht automatisch, dass der gesamte Unterhaltswert höher wurde.
Der Unterschied ist wichtig: Ändert sich nur die Form einer Leistung – etwa Geld statt Naturalunterhalt –, steigt dadurch nicht zwingend der Gesamtbetrag. Eine neue gesetzliche Regelung kann daher nicht ohne Weiteres eine Erhöhung des Kindesunterhalts auslösen.
Warum die Mutter nicht einfach auf Vollzeit „angespannt“ wurde
Der Vater argumentierte zusätzlich, die Mutter müsse eine umfangreichere oder sogar eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Im Unterhaltsrecht kann ein Gericht eine Person unter bestimmten Voraussetzungen auf ein erzielbares Einkommen anspannen. Berücksichtigt wird dann nicht nur das tatsächlich verdiente Geld, sondern jenes Einkommen, das bei zumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt werden könnte.
Diese Möglichkeit ist jedoch kein Automatismus. Es muss geprüft werden, ob eine weitergehende Beschäftigung tatsächlich zumutbar ist. Dabei können die Betreuung kleinerer Kinder, die familiäre Organisation, die gesundheitliche Situation, die Ausbildung und die realen Chancen am Arbeitsmarkt eine Rolle spielen.
Der OGH lehnte die nachträgliche Anspannung der Mutter hier ab. Die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung war bereits bekannt, als die Eltern den Vergleich abschlossen. Der Vater hatte sich trotzdem mit einer Berechnung auf Basis der Teilzeitbeschäftigung einverstanden erklärt. Eine bereits bekannte Tatsache konnte nicht ohne neue tatsächliche Entwicklung nachträglich als Veränderung präsentiert werden.
Wann Kindesunterhalt nach Vergleich erhöhen realistisch sein kann
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kommt es auf den Vergleich zwischen der alten und der aktuellen Lebenssituation an. Besonders relevant sind folgende Konstellationen:
- Das Einkommen ist deutlich gestiegen: Ein Elternteil verdient wesentlich mehr als beim Abschluss des Vergleichs oder erhält zusätzliche regelmäßige Einkünfte.
- Der Bedarf des Kindes hat sich verändert: Eine neue Ausbildung, besondere Gesundheitskosten oder außergewöhnliche Aufwendungen können eine höhere Unterhaltsleistung begründen.
- Die Betreuung wurde neu verteilt: Wechselt das Kind dauerhaft zum anderen Elternteil oder übernimmt ein Elternteil deutlich mehr Betreuungsleistungen, kann sich die Unterhaltsaufteilung verändern.
- Neue Sorgepflichten sind hinzugekommen: Weitere Kinder oder besondere familiäre Belastungen können die Leistungsfähigkeit eines Elternteils beeinflussen.
Nicht jede allgemeine Preissteigerung genügt. Auch ein höherer Regelbedarf führt nicht automatisch dazu, dass ein erst vor kurzer Zeit geschlossener Vergleich neu berechnet werden muss. Entscheidend bleibt, ob sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Grundlagen spürbar verändert haben.
Diese Unterlagen sollten Sie vor einem Antrag sammeln
- den ursprünglichen Unterhaltsvergleich oder die gerichtliche Entscheidung,
- aktuelle und frühere Gehaltsabrechnungen,
- Nachweise über Arbeitszeit, Arbeitslosigkeit oder einen Arbeitgeberwechsel,
- Belege für Schul-, Ausbildungs-, Gesundheits- oder sonstige Sonderkosten des Kindes,
- Unterlagen zu weiteren Kindern und gesetzlichen Sorgepflichten,
- Nachweise über Betreuungszeiten und den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes,
- Informationen über Vermietung, Mieteinnahmen und sonstige regelmäßige Einkünfte.
Prüfen Sie außerdem genau, welche Tatsachen beim Abschluss des Vergleichs bereits bekannt waren. Was damals ausdrücklich berücksichtigt wurde, kann später meist nicht ohne Weiteres als neue Entwicklung geltend gemacht werden.
Stimmen Sie einer Erhöhung nicht vorschnell zu. Eine neue Vereinbarung kann selbst zur Berechnungsgrundlage für spätere Verfahren werden. Umgekehrt sollten Sie eine tatsächliche wesentliche Veränderung nicht ignorieren, wenn sich etwa das Einkommen stark erhöht hat oder der Betreuungswechsel dauerhaft ist.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt nach einem Vergleich
Kann ich Kindesunterhalt nach Vergleich erhöhen lassen?
Ja, ein Vergleich kann bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse angepasst werden. Dafür müssen sich die tatsächlichen Grundlagen seit dem Abschluss des Vergleichs erheblich verändert haben. Ein bloßer Wunsch nach einer höheren Zahlung oder eine neue rechtliche Argumentation reicht nicht immer aus.
Kann der andere Elternteil auf ein höheres Einkommen angespannt werden?
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür muss eine höhere Erwerbstätigkeit zumutbar und tatsächlich realistisch sein. War die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung bereits beim Abschluss des Vergleichs bekannt, spricht das gegen eine spätere Anspannung allein aus diesem Grund.
Reicht es für eine Unterhaltserhöhung, dass alles teurer geworden ist?
Eine allgemeine Kostensteigerung kann ein Argument sein, genügt aber nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, ob der konkrete Bedarf des Kindes wesentlich gestiegen ist und wie lange der Vergleich bereits besteht. Auch die Einkommen und sonstigen Verpflichtungen beider Eltern müssen neu betrachtet werden.
Spielt das Einkommen des neuen Ehepartners eine Rolle?
Das Einkommen des neuen Ehepartners darf nicht isoliert betrachtet werden. Wichtig ist, wie die gesamte Familie wirtschaftet, welche Betreuung geleistet wird und welche gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen. Ein gut verdienender neuer Ehepartner führt daher nicht automatisch zu einem höheren Kindesunterhalt des Kindes aus einer früheren Beziehung.
Kindesunterhalt nach Vergleich erhöhen: Rechtsanwalt Wien unterstützt Sie
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Prüfung von Unterhaltsvergleichen, der Bewertung geänderter Lebensumstände und der Vorbereitung eines Erhöhungsantrags oder einer Stellungnahme gegen eine unberechtigte Forderung.
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