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Kindesunterhalt nach Insolvenz neu berechnen | Ratgeber

Startseite  •  Aktuelles  •  09.10.2026
Kindesunterhalt nach Insolvenz neu berechnen | Ratgeber

Mehr Einkommen, aber weiter Schulden: Wann darf Kindesunterhalt trotz Insolvenz neu berechnet werden?

Die Kinder brauchen mehr, weil der Vater wieder verdient – doch seine Insolvenz ist noch nicht vollständig verarbeitet. Genau zwischen diesen beiden Interessen liegt der Kern einer Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1995. Für den konkreten Fall kann der Kindesunterhalt nach Insolvenz neu berechnet werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.

Ein Vater, zwei Kinder und ein Unterhaltsvergleich mit Vorgeschichte

Nach der Scheidung einigten sich die Eltern auf monatliche Unterhaltszahlungen für ihre beiden Kinder. Die Beträge wurden später etwas angehoben. Dennoch lagen sie zunächst niedriger, als es das damalige Einkommen des Vaters eigentlich erwarten ließ.

Der Grund dafür war seine wirtschaftliche Situation. Der Mann war zuvor mit seinen Unternehmen insolvent geworden. Um einen Zwangsausgleich zu erfüllen und seine Schulden zu ordnen, musste er neue Kredite aufnehmen. Die finanzielle Belastung war erheblich. Bei Abschluss des Unterhaltsvergleichs stand nicht nur die Höhe seines Einkommens im Raum, sondern auch die Frage, ob er seine wirtschaftliche Existenz überhaupt stabilisieren konnte.

Später verdiente der Vater wieder ungefähr 30.000 Schilling monatlich. Die Mutter hielt deshalb eine weitere Erhöhung des Kindesunterhalts für gerechtfertigt. Der Vater widersprach. Sein Einkommen sei zwar gestiegen, die Kredite aus der Insolvenz würden ihn aber weiterhin belasten.

Was der OGH am 27.06.1995 entschieden hat

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Abwägung in der Entscheidung OGH vom 27.06.1995, 5 Ob 520/95. Das Urteil ist nicht neu, bietet aber bis heute eine anschauliche Orientierung für die Frage, wie ein alter Unterhaltsvergleich bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen behandelt werden kann.

Der OGH erhöhte den Unterhalt ab 1. Jänner 1994. Gleichzeitig berücksichtigte er weiterhin einen Teil der monatlichen Kreditbelastung des Vaters. Von seinem Einkommen wurden ungefähr 6.000 Schilling für die Kreditrückzahlungen abgezogen. Das entsprach etwa der Hälfte der monatlichen Belastung.

Danach ergaben sich 5.200 Schilling für das eine und 4.400 Schilling für das andere Kind. Der Vater musste somit mehr Unterhalt zahlen, konnte aber gleichzeitig einen Teil der besonderen Insolvenzfolgen geltend machen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Warum ein alter Vergleich nicht automatisch unverändert bleibt

Ein gerichtlich genehmigter Unterhaltsvergleich ist keine unveränderliche Festlegung für alle Zeiten. Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, kann eine neue Unterhaltsberechnung möglich sein.

§ 231 ABGB verpflichtet Eltern, zum Unterhalt ihrer Kinder nach ihren Kräften beizutragen. Maßgeblich sind insbesondere der Bedarf des Kindes und die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Steigt das Einkommen, kann das für einen höheren Unterhalt sprechen. Bleiben außergewöhnliche und nachweisbare Belastungen bestehen, können sie die Leistungsfähigkeit wiederum beeinflussen.

Die finanzielle Entwicklung des Vaters verlief hier in zwei Richtungen: Einerseits war er nicht mehr in derselben existenziellen Lage wie bei Abschluss des Vergleichs. Er hatte den Zwangsausgleich erfüllen können und verfügte wieder über ein regelmäßiges Einkommen. Andererseits waren die finanziellen Folgen der Insolvenz nicht einfach verschwunden.

Der OGH wählte deshalb weder den Standpunkt „Kredite zählen immer“ noch „Schulden sind für den Kindesunterhalt völlig unbeachtlich“. Entscheidend war, wofür der Kredit aufgenommen worden war. Er diente unmittelbar dazu, die Insolvenz zu bewältigen und die wirtschaftliche Grundlage des Vaters zu erhalten.

Kredit ist nicht gleich Kredit

Gewöhnliche Kreditrückzahlungen werden beim Kindesunterhalt nicht automatisch vom Einkommen abgezogen. Wer etwa einen Konsumkredit für ein Fahrzeug, eine Urlaubsreise oder eine private Anschaffung zurückzahlt, kann daraus nicht ohne Weiteres eine geringere Unterhaltspflicht ableiten.

Anders kann die Beurteilung ausnahmsweise ausfallen, wenn die Verbindlichkeit unmittelbar mit einer Insolvenz oder existenziellen Sanierung zusammenhängt. Auch dann wird nicht zwingend die gesamte Monatsrate berücksichtigt. Der Zweck des Kredits, der Zeitpunkt seiner Aufnahme, die wirtschaftliche Notwendigkeit und die Höhe der verbleibenden Belastung spielen eine Rolle.

Der Fall zeigt außerdem: Eine spätere Verbesserung der finanziellen Lage führt nicht automatisch dazu, dass frühere Schulden vollständig ignoriert werden. Die Insolvenz blieb bei der Unterhaltsberechnung relevant, aber nur in einem begrenzten Umfang.

Wann diese Entscheidung für Familien heute eine Rolle spielen kann – Rechtsanwalt Wien

  • Der Unterhalt war bei der Scheidung besonders niedrig: Wenn der Betrag wegen Arbeitslosigkeit, Insolvenz oder einer akuten finanziellen Krise vereinbart wurde, kann eine spätere Einkommensverbesserung eine Neuberechnung auslösen.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil verdient wieder mehr: Ein höheres Einkommen kann die Grundlage für eine Unterhaltserhöhung bilden. Entscheidend ist aber nicht nur der aktuelle Gehaltszettel.
  • Es bestehen weiterhin Sanierungs- oder Kreditverpflichtungen: Die betroffene Person muss darlegen können, weshalb diese Schulden entstanden sind und warum sie die Leistungsfähigkeit tatsächlich beeinflussen.
  • Eine Erhöhung wird rückwirkend verlangt: Der Zeitpunkt der wesentlichen Änderung ist genau zu prüfen. Nicht jede spätere Anpassung wirkt automatisch für sämtliche vergangenen Monate.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie den alten Vergleich nicht isoliert betrachten. Wichtig ist die gesamte Entwicklung: Wie war die finanzielle Lage bei Abschluss? Wann änderte sich das Einkommen? Welche Zahlungen wurden seither geleistet? Und welche Schulden bestehen tatsächlich noch?

Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt sowie zur Scheidung.

Diese Unterlagen entscheiden oft über die Berechnung

Für eine Prüfung sollten die wichtigsten Veränderungen chronologisch zusammengestellt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • der gerichtliche Unterhaltsvergleich oder die ursprüngliche Unterhaltsentscheidung,
  • Lohnzettel, Einkommensteuerbescheide und sonstige Einkommensnachweise,
  • Unterlagen über Insolvenz, Zwangsausgleich oder Sanierungsverfahren,
  • Kreditverträge und aktuelle Rückzahlungspläne,
  • Nachweise über bereits geleistete Unterhaltszahlungen,
  • Angaben zu weiteren gesetzlichen Sorgepflichten.

Eine bloße Aufstellung sämtlicher Schulden reicht meist nicht. Es muss nachvollziehbar sein, welche Verpflichtung welchen Zweck hatte und ob sie bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden kann.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt nach Insolvenz und Vergleich

Wie lässt sich Kindesunterhalt nach Insolvenz neu berechnen?

Ja, eine Änderung kann möglich sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Ein höheres Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils kann dafür sprechen. Auch eine nachhaltige Verschlechterung der finanziellen Situation kann relevant sein. Ob eine Anpassung tatsächlich erfolgt, hängt von den konkreten Einkommens- und Belastungsverhältnissen ab.

Werden Kreditraten beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

Nicht automatisch. Gewöhnliche private Kredite vermindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Eine Berücksichtigung kommt eher in besonderen Fällen in Betracht, etwa wenn der Kredit unmittelbar zur Bewältigung einer Insolvenz notwendig war. Selbst dann kann nur ein Teil der Rate angesetzt werden.

Was gilt, wenn der Vater nach der Insolvenz wieder mehr verdient?

Ein höheres Einkommen kann zu einem höheren Kindesunterhalt führen. Die frühere Insolvenz darf aber nicht zwingend so behandelt werden, als hätte sie nie stattgefunden. Bestehen daraus noch besondere, nachweisbare Verpflichtungen, können diese bei der Berechnung begrenzt berücksichtigt werden.

Kann Unterhalt rückwirkend erhöht werden?

Das hängt vom jeweiligen Verfahren und vom Zeitpunkt der maßgeblichen Änderung ab. Eine Erhöhung gilt nicht automatisch für sämtliche Zeiträume seit Abschluss des Vergleichs. Deshalb sollten Einkommensentwicklung, Antragstellung und bisherige Zahlungen genau dokumentiert werden.

Die Entscheidung OGH vom 27.06.1995, 5 Ob 520/95 macht einen wichtigen Abwägungsgrundsatz sichtbar: Kinder sollen an einer verbesserten wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern teilhaben. Gleichzeitig dürfen außergewöhnliche Insolvenzfolgen nicht schematisch ausgeblendet werden. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Prüfung der gesamten finanziellen Entwicklung – nicht nur ein einzelner aktueller Gehaltsbetrag.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
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