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Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung: OGH-Urteil

Startseite  •  Aktuelles  •  28.09.2026
Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung: OGH-Urteil

Gratis im Haus des Vaters wohnen – warum das den Kindesunterhalt kürzen kann

Für die Mutter fühlte sich das Haus wie eine wichtige Hilfe nach der Scheidung an. Für die Unterhaltsberechnung wurde genau diese Hilfe aber zum Grund, warum ihre beiden Töchter nicht mehr Geld zugesprochen bekamen. Der Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung kann dadurch niedriger ausfallen.

Ein Haus, zwei Kinder und trotzdem Streit um jeden Euro

Nach der Scheidung lebten zwei minderjährige Mädchen bei ihrer Mutter. Das gemeinsame Zuhause gehörte allerdings nicht der Mutter, sondern allein dem Vater. Er war ausgezogen, überließ der Mutter und den Kindern das Haus jedoch weiterhin kostenlos.

Die Kinder mussten dadurch keine Miete bezahlen. Auch laufende Wohnkosten, die sonst einen erheblichen Teil des monatlichen Budgets ausmachen können, fielen für sie nicht in derselben Weise an wie bei einer fremden Mietwohnung.

Der Kindesunterhalt war zunächst gerichtlich festgesetzt worden. Bei dieser Berechnung wurde berücksichtigt, dass die Kinder ohne eigene Mietkosten im Haus des Vaters wohnen konnten. Die Mutter wollte kurze Zeit später eine höhere monatliche Zahlung erreichen. Gegen die erste Entscheidung hatte sie allerdings verspätet ein Rechtsmittel erhoben.

Nachdem ihr neuer Antrag abgewiesen worden war, wandten sich die Kinder an den Obersten Gerichtshof. Sie argumentierten sinngemäß, dass der Vater nun mehr Geldunterhalt leisten müsse. Schließlich habe er später seine Kreditraten für das Haus nicht mehr bezahlt.

Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung: Was zählt überhaupt als Unterhalt?

§ 231 ABGB verpflichtet beide Eltern, zum Unterhalt ihrer Kinder beizutragen. Maßgeblich sind insbesondere die Bedürfnisse der Kinder, die Lebensverhältnisse der Eltern und deren finanzielle Leistungsfähigkeit.

Unterhalt besteht nicht ausschließlich aus einer monatlichen Geldzahlung. Er umfasst auch Wohnen, Essen, Kleidung, Betreuung, Ausbildung, medizinische Versorgung und die angemessene Teilnahme am sozialen Leben. Der Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich leben, erbringt seinen Beitrag in der Regel durch Betreuung und Versorgung im Alltag. Der andere Elternteil leistet typischerweise Geldunterhalt.

Überlässt ein Elternteil den Kindern kostenlos eine Wohnung oder ein Haus, kann diese Wohnversorgung als Unterhaltsbeitrag berücksichtigt werden. Die Kinder benötigen dann weniger Geld, weil ein wesentlicher Teil ihres Lebensbedarfs bereits abgedeckt ist. Beim Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung ist daher die tatsächliche Wohnversorgung entscheidend.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass überhaupt kein Geldunterhalt mehr zu zahlen ist. Lebensmittel, Kleidung, Schulkosten, Freizeitaktivitäten, Gesundheitsausgaben und viele weitere Bedürfnisse bleiben bestehen. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.

Was der OGH im Jahr 2003 zur kostenlosen Wohnversorgung sagte

Der OGH wies das Rechtsmittel in seiner Entscheidung OGH vom 19.03.2003, 7 Ob 52/03b zurück. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich seit der bereits rechtskräftigen Unterhaltsentscheidung nichts Wesentliches verändert. Deshalb durfte weiterhin berücksichtigt werden, dass die Mutter und die Kinder im Haus des Vaters kostenlos wohnen konnten.

Der Kern der Entscheidung: Die kostenlose Wohnmöglichkeit verringerte den noch zusätzlich zu deckenden Geldbedarf der Kinder. Der Vater leistete seinen Beitrag daher nicht nur durch allfällige Geldzahlungen, sondern auch durch die Überlassung der Immobilie.

Dass der Vater später seine Kreditrückzahlungen für das Haus nicht mehr leistete, führte nicht automatisch zu einem höheren Unterhaltsanspruch. Für die Kinder entstanden dadurch weiterhin keine laufenden Mietkosten. Entscheidend war aus Sicht des OGH die tatsächliche Wohnsituation der Kinder und nicht allein die Frage, ob der Eigentümer seine Finanzierung ordnungsgemäß bediente.

Eine bereits rechtskräftige Unterhaltsentscheidung kann außerdem nicht einfach deshalb neuerlich aufgerollt werden, weil eine Partei mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Eine Änderung kommt grundsätzlich in Betracht, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse wesentlich verändern. Dazu können etwa ein deutlich anderes Einkommen, neue Bedürfnisse der Kinder oder tatsächlich anfallende Wohnkosten gehören.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Warum Rechtskraft bei Unterhaltsentscheidungen entscheidend ist

Eine gerichtliche Entscheidung wird rechtskräftig, wenn sie nicht mehr mit den vorgesehenen Rechtsmitteln bekämpft werden kann. Ein späterer Antrag auf Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhalts ersetzt ein versäumtes Rechtsmittel nicht.

Wer eine Entscheidung für falsch hält, muss daher die Rechtsmittelfrist genau beachten. Wird diese Frist versäumt, bleibt die Entscheidung grundsätzlich bestehen. Ein neuer Antrag braucht eine nachvollziehbare Veränderung der Lebensumstände und darf nicht bloß die frühere rechtliche Beurteilung erneut zur Diskussion stellen.

Bei Unterhaltsfragen kommt es zusätzlich stark auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Eine kostenlose Wohnmöglichkeit kann anders bewertet werden als eine bloß vorübergehende Unterkunft. Auch Betriebskosten, Reparaturen, Darlehenszahlungen und sonstige laufende Belastungen müssen voneinander unterschieden werden.

In diesen Situationen kann die Entscheidung eine Rolle spielen

  • Die Kinder wohnen im Haus des unterhaltspflichtigen Elternteils: Eine solche Wohnversorgung kann den rechnerischen Geldunterhalt vermindern, weil keine marktübliche Miete anfällt.
  • Die Wohnung wird nur verbilligt überlassen: Auch eine deutlich reduzierte Miete kann für die Unterhaltsberechnung relevant sein. Entscheidend ist, welcher tatsächliche Wohnaufwand bei den Kindern verbleibt.
  • Es besteht bereits ein Unterhaltstitel: Eine Erhöhung setzt regelmäßig voraus, dass sich Einkommen, Wohnkosten oder Bedürfnisse seit der letzten Entscheidung wesentlich geändert haben.
  • Die Eigentumssituation ist unklar: Bei einer Immobilie sollten Eigentum, Nutzungsrecht, Betriebskosten, Reparaturen und Kreditverpflichtungen getrennt geprüft werden. Nicht jede Zahlung des Eigentümers ist automatisch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie die Wohnsituation nicht nur mit dem Satz „Die Kinder wohnen gratis“ beschreiben. Für die rechtliche Beurteilung ist wichtig, wer welche Kosten trägt und ob die Wohnmöglichkeit dauerhaft, gesichert und tatsächlich kostenlos ist.

Diese Unterlagen sollten getrennte Eltern sammeln

  • die bisherige gerichtliche Unterhaltsentscheidung oder einen Unterhaltsvergleich;
  • Nachweise über Einkommen, Sonderzahlungen und sonstige regelmäßige Bezüge beider Eltern;
  • Grundbuchauszug, Mietvertrag oder schriftliche Vereinbarung über die Nutzung des Hauses;
  • Aufstellungen zu Betriebskosten, Energie, Reparaturen und allfälligen Mietzahlungen;
  • Belege für besondere Bedürfnisse der Kinder, etwa Schule, Therapie, medizinische Behandlung oder Betreuung;
  • eine zeitliche Übersicht darüber, wann sich Einkommen, Wohnsituation oder Betreuung geändert haben.

Vor einem Erhöhungs- oder Herabsetzungsantrag sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Gegen eine neue Entscheidung müssen die Rechtsmittelfristen sofort kontrolliert werden. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Einordnung von Unterhaltsentscheidungen, Wohnleistungen und Änderungen der familiären Verhältnisse.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt bei kostenloser Wohnung

Kann eine kostenlose Wohnung den Kindesunterhalt verringern?

Ja. Wenn ein Elternteil den Kindern und dem betreuenden Elternteil eine Wohnung oder ein Haus kostenlos zur Verfügung stellt, kann dies als Unterhaltsbeitrag berücksichtigt werden. Der Geldunterhalt kann dadurch niedriger ausfallen, weil keine oder geringere Wohnkosten anfallen. Andere Bedürfnisse der Kinder bleiben trotzdem zu finanzieren.

Muss der Vater weniger Unterhalt zahlen, wenn die Kinder in seinem Haus wohnen?

Das kann der Fall sein, ist aber keine automatische Folge. Entscheidend sind unter anderem der Wert der Wohnversorgung, die tatsächlichen Wohnkosten, das Einkommen beider Eltern und die Bedürfnisse der Kinder. Eine kostenlose Unterkunft führt daher nicht zwingend zu einem vollständigen Entfall des Geldunterhalts.

Kann ich eine alte Unterhaltsentscheidung einfach neu berechnen lassen?

Eine rechtskräftige Entscheidung kann nicht bloß wegen Unzufriedenheit neu aufgerollt werden. Ein neuer Antrag braucht grundsätzlich eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, etwa ein deutlich verändertes Einkommen oder neue Bedürfnisse der Kinder. Ein verspätetes Rechtsmittel gegen die ursprüngliche Entscheidung wird durch einen späteren Erhöhungsantrag nicht ersetzt.

Was passiert, wenn der Eigentümer seine Kreditraten nicht mehr bezahlt?

Das erhöht den Kindesunterhalt nicht automatisch. Solange die Kinder weiterhin ohne eigene Mietkosten im Haus wohnen, kann die Wohnversorgung weiterhin als Unterhaltsbeitrag berücksichtigt werden. Ob daneben zusätzliche Kosten entstanden sind, muss anhand der tatsächlichen Zahlungen und der konkreten Lebenssituation geprüft werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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