Kindesunterhalt erhöhen: Was bei gewechselten Lebensverhältnissen zählt

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Kindesunterhalt erhöhen trotz geringerem Gehalt: Ein OGH-Urteil zeigt, wie es geht

Die Kinder werden größer, die Schuhe teurer, die Schulfahrten länger – und plötzlich wirkt ein alter Unterhaltsvergleich wie aus einer anderen Lebensphase. Was passiert, wenn die Lebensverhältnisse sich ändern und man den Kindesunterhalt erhöhen will? Genau dort lag der Konflikt in einem Fall, der vielen geschiedene Eltern nahe geht: Zwei Kinder lebten bei der Mutter, der Vater zahlte seit der Scheidung Unterhalt auf Basis einer früheren Vereinbarung. Doch die Kinder wollten mehr.

Warum bei adoleszierenden Kindern alte Vereinbarungen nicht mehr passen

Bei der Scheidung hatten die Eltern den Kindesunterhalt vergleichsweise mit dem doppelten Regelbedarf festgelegt. Mit der Zeit änderte sich die Lebenssituation: Die Kinder waren jetzt wesentlich älter, ihre Ausgaben und Bedarf stiegen.

Die Mutter verwies auf genau diese Entwicklung. Die Kinder verlangten daher eine Erhöhung des Unterhalts. Aber darf man den Kindesunterhalt erhöhen, obwohl die Einkommenssituation des Vaters sich geändert hatte?

Kindesunterhalt erhöhen? Nicht nur die Vorzeiten zählen

Ein früher geschlossener Vergleich zum Unterhalt bleibt nicht automatisch maßgeblich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Beim Kindesunterhalt zählt nicht nur, was einmal vereinbart wurde, sondern was die Kinder aktuell brauchen und was dem unterhaltspflichtigen Elternteil wirtschaftlich zumutbar ist.

So konnte das Gericht nach Prüfung die Argumente der Mutter nachvollziehen und beschloss, den Kindesunterhalt zu erhöhen.

Kindesunterhalt erhöhen und weitere Sorgepflichten: Eine Gratwanderung

Genau an diesem Punkt wird Unterhaltsrecht oft missverstanden: Neue Sorgepflichten beseitigen den Anspruch der bereits vorhandenen Kinder nicht. Das Gericht hat alle Unterhaltslasten gemeinsam zu betrachten.

Im speziellen Fall ergab diese Gesamtrechnung dennoch, dass die erhöhten Beträge gerechtfertigt waren. Eine wichtige Lehre für all jene, die denken, eine neue Familie führe automatisch zu einer deutlichen Senkung des bisherigen Kindesunterhalts. Der genaue Betrag hängt immer von der individuellen Situation ab.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung gelangen Sie hier.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Unterhaltsverfahren, bei der Prüfung bestehender Vergleiche und bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsänderungen.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.