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Kindesunterhalt bei Wohnungskredit berechnen: OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  28.09.2026
Kindesunterhalt bei Wohnungskredit berechnen: OGH

Kindesunterhalt trotz Kreditraten? Warum ein später Wohnungskredit die Zahlung nicht automatisch senkt

Ein Vater zahlt monatlich Kindesunterhalt und nimmt Jahre nach der Scheidung einen Kredit für eine neue Wohnung auf. Darf er deshalb weniger für seine Kinder zahlen? Für Eltern, die den Kindesunterhalt bei Wohnungskredit berechnen müssen, ist genau diese Frage entscheidend. Genau diese Frage führte in einem Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof – mit einem Ergebnis, das zwei Dinge klar voneinander trennt: private Schulden und steuerliche Entlastungen.

Ein neues Zuhause, höhere Bedürfnisse und ein alter Streit

Die Ehe war seit ungefähr sechs Jahren geschieden. Die beiden Kinder lebten bei ihrer Mutter. Während die Kinder älter wurden, stiegen auch ihre Bedürfnisse. Die Mutter und die Kinder verlangten deshalb eine Erhöhung des bisher festgesetzten Kindesunterhalts.

Der Vater wollte die Mehrbelastung begrenzen. Er verwies auf Kreditraten, die er für eine neue Genossenschaftswohnung und für frühere Anschaffungen zurückzahlte. Aus seiner Sicht schmälerten diese monatlichen Zahlungen sein verfügbares Einkommen. Jeder zusätzliche Euro für die Kredite fehlte seiner Ansicht nach bei der Unterhaltsberechnung.

Die zeitliche Abfolge spielte eine entscheidende Rolle: Der Kredit für die neue Wohnung war nicht unmittelbar nach der Scheidung aufgenommen worden, sondern erst mehrere Jahre später. Im Verfahren wurde außerdem die ältere Tochter volljährig. Ihr Unterhaltsverfahren war jedoch bereits vorher eingeleitet worden und lief weiter.

Was der OGH zu Kreditraten und Familienbeihilfe sagte

Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung teilweise auf und verwies das Verfahren zur weiteren Prüfung zurück. Maßgeblich war die Entscheidung OGH vom 18.03.2003, 10 Ob 265/02x. Sie stammt damit aus dem Jahr 2003. Die damalige steuerliche Berechnung kann nicht ungeprüft auf heutige Fälle übertragen werden; die grundsätzlichen Fragen zur Behandlung von Schulden und zur steuerlichen Entlastung sind für die Praxis weiterhin bedeutsam.

Die Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Die unteren Instanzen hatten die behaupteten Kreditbelastungen nicht ausreichend konkret geprüft. Der OGH verlangte daher nähere Feststellungen dazu, wofür die Kredite tatsächlich verwendet worden waren, wann sie aufgenommen wurden und ob die damit verbundenen Ausgaben unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden konnten.

Gleichzeitig beanstandete der OGH, dass die steuerliche Entlastung des Vaters durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht ausreichend einbezogen worden war. Das Verfahren musste deshalb auch hinsichtlich des relevanten Einkommens, der Steuerbelastung und der anzurechnenden Entlastungen neu berechnet werden.

Warum nicht jede Schuld das Einkommen für den Kindesunterhalt mindert

Nach § 231 ABGB müssen Eltern nach ihren Kräften zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen. Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Für die Berechnung zählt daher nicht jede private Ausgabe automatisch als einkommensmindernder Abzug.

Kreditraten werden grundsätzlich kritisch beurteilt. Würde jede selbst gewählte Finanzierung das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen reduzieren, könnte ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch neue Konsumausgaben erheblich beeinflussen. Das Risiko einer privaten Finanzierung darf nicht ohne Weiteres auf die Kinder verlagert werden.

Anders kann es aussehen, wenn ein Kredit für ein wirklich notwendiges Bedürfnis aufgenommen wurde. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen existenznotwendige Ausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit gehören. Auch eine angemessene Wohnraumbeschaffung kann berücksichtigt werden, wenn ein nachvollziehbarer Zusammenhang mit der Scheidung besteht.

Ein solcher Zusammenhang kann etwa vorliegen, wenn ein Elternteil mit den Kindern in der bisherigen Ehewohnung bleibt und der andere deshalb eine angemessene neue Wohnmöglichkeit benötigt. Entscheidend sind aber stets der Zweck, der Zeitpunkt und die Höhe der Finanzierung.

Sechs Jahre später ist die Begründung besonders wichtig

Ein Wohnungskredit, der erst lange nach der Scheidung aufgenommen wird, ist nicht automatisch scheidungsbedingt. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss nachvollziehbar erklären können, weshalb die spätere Finanzierung noch mit der Trennung oder der damaligen Wohnsituation zusammenhing.

Auch die Angemessenheit zählt. Die Finanzierung einer notwendigen und den Lebensverhältnissen entsprechenden Wohnung ist anders zu beurteilen als ein aufwendiger Neubau, eine überdurchschnittliche Wohnfläche oder ein Kredit für hochwertige Einrichtung. Die Gerichte müssen die konkrete Lebenssituation prüfen, nicht nur den Namen des Kreditprodukts.

Für die Praxis bedeutet das: Wer den Kindesunterhalt bei Wohnungskredit berechnen muss, sollte einen Kreditvertrag allein nicht als ausreichenden Nachweis ansehen. Benötigt werden regelmäßig Unterlagen zur Verwendung des Geldes, zum Kauf- oder Mietobjekt, zu den monatlichen Belastungen und zu den Wohnverhältnissen vor und nach der Scheidung.

Familienbeihilfe ist kein einfacher Abzugsposten

Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag verfolgen einen anderen Zweck als private Kreditfinanzierungen. Sie können bei der steuerlichen Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Rolle spielen. Deshalb dürfen sie bei der Unterhaltsbemessung nicht schlicht vollständig ignoriert werden, wenn dadurch die gebotene Entlastung nicht berücksichtigt wird.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Familienbeihilfe automatisch in voller Höhe vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Entscheidend ist eine konkrete Berechnung nach der jeweils geltenden Rechtslage. Dabei müssen unter anderem das Einkommen, die Steuerbelastung, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und die relevanten Absetzbeträge berücksichtigt werden.

Gerade hier ist Vorsicht bei älteren Entscheidungen notwendig. Seit dem Urteil aus dem Jahr 2003 haben sich steuerliche Rahmenbedingungen und Berechnungsmethoden verändert. Die Aussage des OGH bleibt dennoch wichtig: Die Unterhaltsberechnung muss sowohl die tatsächliche Leistungsfähigkeit als auch die gesetzlich vorgesehene steuerliche Entlastung abbilden.

Was passiert, wenn ein Kind während des Verfahrens volljährig wird?

Die Volljährigkeit eines Kindes beendet nicht automatisch jeden Unterhaltsanspruch. Ein Kind kann auch nach dem 18. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin unterhaltsberechtigt sein, etwa während einer ernsthaft betriebenen Ausbildung. Dann können sich aber die rechtlichen Rollen und die konkrete Verfahrensführung ändern.

Im Verfahren, das der OGH beurteilen musste, war die ältere Tochter während des laufenden Unterhaltsverfahrens volljährig geworden. Der bereits eingeleitete Rechtsstreit konnte deshalb nicht einfach ohne jede Prüfung als erledigt betrachtet werden. Das Gericht musste klären, wie mit dem laufenden Verfahren und den Ansprüchen für die jeweiligen Zeiträume umzugehen war.

Für Eltern und Kinder ist deshalb wichtig, Veränderungen während eines Verfahrens sofort bekanntzugeben. Dazu gehören insbesondere der 18. Geburtstag, ein Ausbildungsbeginn oder -abbruch, ein Wechsel des Wohnsitzes und wesentliche Änderungen bei Einkommen oder Betreuungsumfang.

Kindesunterhalt bei Wohnungskredit berechnen: Vier Situationen, in denen die Entscheidung heute praktisch wird

  • Der unterhaltspflichtige Elternteil hat hohe Wohnkredite: Dann kommt es darauf an, wann und warum der Kredit aufgenommen wurde. Eine spätere private Wohnentscheidung reduziert den Kindesunterhalt nicht automatisch.
  • Eine Unterhaltserhöhung wird verlangt: Die betreuende Person sollte prüfen, ob wirklich alle Einkünfte erfasst wurden und ob behauptete Schulden nach Zweck und Höhe nachvollziehbar sind.
  • Die Scheidung liegt lange zurück: Je größer der zeitliche Abstand zwischen Scheidung und Kreditaufnahme, desto genauer muss der behauptete Zusammenhang erklärt werden.
  • Ein Kind wird während des Verfahrens volljährig: Dann müssen Anspruchszeitraum, Ausbildungsstatus und die weitere Verfahrensführung neu betrachtet werden.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie Kreditraten weder vorschnell als irrelevant abtun noch automatisch als Abzug akzeptieren. Entscheidend ist die vollständige Dokumentation und eine Berechnung nach der heute geltenden Rechtslage. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt und zur Scheidung.

Diese Unterlagen entscheiden oft über die Berechnung

  • Kreditverträge und Tilgungspläne;
  • Nachweise über die konkrete Verwendung des Kreditbetrags;
  • Kaufvertrag, Mietvertrag oder Unterlagen zur neuen Wohnung;
  • Einkommensnachweise einschließlich Sonderzahlungen und regelmäßiger Zusatzleistungen;
  • Nachweise zu Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und sonstigen steuerlichen Entlastungen;
  • Unterlagen zur Ausbildung und zum Einkommen eines mittlerweile volljährigen Kindes.

Wer Kindesunterhalt fordert, sollte pauschale Schuldenbehauptungen konkret hinterfragen. Wer Unterhalt zahlt, sollte die Notwendigkeit und den Zusammenhang seiner Kreditaufnahme nachvollziehbar belegen. Besonders sorgfältig muss die zeitliche Zuordnung erfolgen, wenn Unterhalt für mehrere Jahre oder rückwirkend berechnet wird.

Häufige Fragen zu Kindesunterhalt und Krediten

Kann ich meine Kreditrate vom Kindesunterhalt abziehen?

In der Regel nicht automatisch. Private Kredite und Konsumfinanzierungen mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Eine Berücksichtigung kann in Betracht kommen, wenn der Kredit einer notwendigen Ausgabe diente und die Finanzierung unterhaltsrechtlich nachvollziehbar ist. Dafür müssen Zweck, Zeitpunkt und Höhe der Belastung geprüft werden.

Wird ein Wohnungskredit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Das hängt von den Umständen ab. Eine angemessene Wohnraumbeschaffung kann berücksichtigt werden, wenn sie etwa wegen der Scheidung notwendig wurde. Bei einem Kredit, der erst Jahre später aufgenommen wurde, muss der Zusammenhang besonders genau erklärt werden. Eine bloße Behauptung, die Wohnung sei notwendig, genügt nicht immer.

Wird die Familienbeihilfe vom Kindesunterhalt abgezogen?

Die Familienbeihilfe wird nicht einfach pauschal vom Unterhalt abgezogen. Sie kann gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag für die steuerliche Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils relevant sein. Die konkrete Berechnung richtet sich nach der geltenden Rechtslage und den individuellen Einkommensverhältnissen.

Was gilt, wenn mein Kind während des Unterhaltsverfahrens 18 wird?

Die Volljährigkeit beendet den Unterhaltsanspruch nicht zwingend. Entscheidend ist unter anderem, ob das Kind weiterhin unterhaltsbedürftig ist und eine Ausbildung ernsthaft betreibt. Außerdem kann sich ändern, wer den Anspruch geltend macht und wie das Verfahren fortgeführt wird. Das Gericht muss die Zeiträume vor und nach dem 18. Geburtstag regelmäßig getrennt betrachten.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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