Pichler Rechtsanwalt GmbH

Darf man sein Kind nach dem Urlaub in Österreich behalten?

Startseite  •  Aktuelles  •  16.05.2026
Darf man sein Kind nach dem Urlaub in Österreich behalten?

Kind nach Ferien einfach in Österreich behalten? Warum ein Sommerbesuch den gewöhnlichen Aufenthalt nicht ändert

Drei Wochen Urlaub, ein gepackter Koffer, der Schulstart steht bevor – und plötzlich sagt ein Elternteil: Das Kind fährt nicht mehr zurück. Genau in solchen Momenten zeigt sich, wie streng das Recht bei internationalen Obsorgekonflikten ist. Wer ein Kind nach einem vereinbarten Besuch einseitig in Österreich behält, riskiert ein rasches Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

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Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

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Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

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