Irrtum und Testament: Wann falsche Vorstellungen eine Enterbung kippt

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Irrtum und Testament: Wann falsche Vorstellungen eine Enterbung kippen

In nur wenigen Wochen, ist es manchmal möglich, jahrzehntelange Erbpläne über den Haufen zu werfen: ein Familienstreit, Gerüchte über ein Heim, der Verdacht, dass jemand an Geld oder Schmuck interessiert sein könnte. Gerade in solchen Ausnahmesituationen entstehen Testamente, die später vor Gericht landen.

Insbesondere in Zeiten von Trennung, Scheidungen und familiären Zerwürfnissen werden Testamente oft nicht in Ruhe, sondern unter Druck, Kränkung oder Misstrauen geändert. Für Betroffene ist dann eine Frage entscheidend: Ist ein späteres Testament gültig, wenn es nur aufgrund eines Irrtums des Erblassers verfasst wurde? Wie wirkt sich das auf ein Scheidung-Verfahren aus?

Eine ältere Frau, ein neuer Erbe – und schwere Vorwürfe gegen die Familie

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Irrtum und Testament – ein heikler Punkt im Scheidungsrecht

Viele glauben, ein Testament wäre schon dann angreifbar, wenn die verstorbene Person sich in irgendetwas geirrt hat. So einfach ist es nicht. Das österreichische Recht lässt die Anfechtung wegen Irrtums nur unter engen Voraussetzungen zu.

Entscheidend ist, ob der Irrtum das primäre Motiv für die letztwillige Verfügung war. War er nur einer von mehreren Gründen, bleibt das Testament in der Regel bestehen. Gibt es neben dem Irrtum noch einen anderen, echten Grund für die Enterbung oder Begünstigung, reicht der Irrtum alleine nicht aus.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.