Irrtum und Testament: Wann falsche Vorstellungen eine Enterbung kippt

Irrtum und Testament: Wann falsche Vorstellungen eine Enterbung kippen
In nur wenigen Wochen, ist es manchmal möglich, jahrzehntelange Erbpläne über den Haufen zu werfen: ein Familienstreit, Gerüchte über ein Heim, der Verdacht, dass jemand an Geld oder Schmuck interessiert sein könnte. Gerade in solchen Ausnahmesituationen entstehen Testamente, die später vor Gericht landen.
Insbesondere in Zeiten von Trennung, Scheidungen und familiären Zerwürfnissen werden Testamente oft nicht in Ruhe, sondern unter Druck, Kränkung oder Misstrauen geändert. Für Betroffene ist dann eine Frage entscheidend: Ist ein späteres Testament gültig, wenn es nur aufgrund eines Irrtums des Erblassers verfasst wurde? Wie wirkt sich das auf ein Scheidung-Verfahren aus?
Eine ältere Frau, ein neuer Erbe – und schwere Vorwürfe gegen die Familie
[…]Irrtum und Testament – ein heikler Punkt im Scheidungsrecht
Viele glauben, ein Testament wäre schon dann angreifbar, wenn die verstorbene Person sich in irgendetwas geirrt hat. So einfach ist es nicht. Das österreichische Recht lässt die Anfechtung wegen Irrtums nur unter engen Voraussetzungen zu.
Entscheidend ist, ob der Irrtum das primäre Motiv für die letztwillige Verfügung war. War er nur einer von mehreren Gründen, bleibt das Testament in der Regel bestehen. Gibt es neben dem Irrtum noch einen anderen, echten Grund für die Enterbung oder Begünstigung, reicht der Irrtum alleine nicht aus.
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