Irrtum und Testament: Wann falsche Vorstellungen eine Enterbung kippen
In nur wenigen Wochen, ist es manchmal möglich, jahrzehntelange Erbpläne über den Haufen zu werfen: ein Familienstreit, Gerüchte über ein Heim, der Verdacht, dass jemand an Geld oder Schmuck interessiert sein könnte. Gerade in solchen Ausnahmesituationen entstehen Testamente, die später vor Gericht landen.
Insbesondere in Zeiten von Trennung, Scheidungen und familiären Zerwürfnissen werden Testamente oft nicht in Ruhe, sondern unter Druck, Kränkung oder Misstrauen geändert. Für Betroffene ist dann eine Frage entscheidend: Ist ein späteres Testament gültig, wenn es nur aufgrund eines Irrtums des Erblassers verfasst wurde? Wie wirkt sich das auf ein Scheidung-Verfahren aus?
Eine ältere Frau, ein neuer Erbe – und schwere Vorwürfe gegen die Familie
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Irrtum und Testament – ein heikler Punkt im Scheidungsrecht
Viele glauben, ein Testament wäre schon dann angreifbar, wenn die verstorbene Person sich in irgendetwas geirrt hat. So einfach ist es nicht. Das österreichische Recht lässt die Anfechtung wegen Irrtums nur unter engen Voraussetzungen zu.
Entscheidend ist, ob der Irrtum das primäre Motiv für die letztwillige Verfügung war. War er nur einer von mehreren Gründen, bleibt das Testament in der Regel bestehen. Gibt es neben dem Irrtum noch einen anderen, echten Grund für die Enterbung oder Begünstigung, reicht der Irrtum alleine nicht aus.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.