Immobilienkauf trotz Erwachsenenvertretung? Warum ein schwankender Wille den Deal stoppen kann
Heute dieses Haus, nächste Woche doch ein anderes, dann wieder lieber gar keines: Bei großen Vermögensentscheidungen kann genau dieses Hin und Her beim Immobilienkauf trotz Erwachsenenvertretung zum entscheidenden Problem werden.
Gerade in Trennungen, Scheidungen oder familiären Umbruchphasen geht es oft nicht nur um Gefühle, sondern um Wohnraum, Ersparnisse und die Frage, wer künftig wo lebt. Besonders heikel wird es, wenn ein Ehepartner oder ein Elternteil unter Erwachsenenvertretung steht und für Immobilien- oder Geldangelegenheiten ein gerichtlicher Genehmigungsvorbehalt besteht. Dann reicht es nicht, dass ein Vertrag „irgendwie vernünftig“ wirkt. Entscheidend ist zuerst, ob überhaupt ein klarer, aktueller und beständiger Wille der betroffenen Person feststellbar ist.
Ein Haus, viel Vermögen – und Pläne, die ständig kippten
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Was das Gesetz bei großen Vermögensgeschäften verlangt
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Entscheidend ist der eigene Wunsch: Warum das bei Immobilienkauf trotz Erwachsenenvertretung problematisch sein kann
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.