
Scheidung und Immobilie verkaufen: Wann kann der OGH den Verkauf stoppen?
FUNDSTELLE: OGH vom 29.06.1999, 1 Ob 152/99f
Eine Ehefrau sieht, wie ihr Mann während des Scheidungsverfahrens eine Liegenschaft verkaufen möchte. Ihre Sorge: Ist das Grundstück erst weg, könnte auch ihr Anteil am gemeinsamen Vermögen verschwinden. Beim Thema Immobilie verkaufen während Scheidung stellt sich daher die Frage, wann eine gerichtliche Sicherung möglich ist.
Die Entscheidung des OGH vom 29.06.1999, 1 Ob 152/99f, zeigt eine wichtige Grenze: Nicht jeder geplante Verkauf einer Immobilie rechtfertigt automatisch ein gerichtliches Verkaufsverbot. Entscheidend ist, ob der Verkauf die spätere Aufteilung des ehelichen Vermögens tatsächlich gefährdet.
Der Verkauf begann, bevor die Vermögensaufteilung geklärt war
Während eines laufenden Scheidungsverfahrens wollte der Ehemann Anteile an einer Liegenschaft verkaufen. Die Ehefrau war überzeugt, dass diese Anteile zum ehelichen Vermögen gehörten und daher bei der späteren Aufteilung berücksichtigt werden müssten.
Für sie stand viel auf dem Spiel. Wenn die Liegenschaft verkauft und der Erlös anschließend ausgegeben, versteckt oder auf ein anderes Konto verschoben würde, könnte die Durchsetzung ihres Aufteilungsanspruchs erheblich schwieriger werden.
Das Erstgericht reagierte zunächst vorsichtig. Es untersagte den Verkauf und ließ das Verbot im Grundbuch eintragen. Damit sollte verhindert werden, dass der Vermögensgegenstand während des Verfahrens ohne gerichtliche Kontrolle verschwindet.
Das nächsthöhere Gericht hob diese Sicherung jedoch wieder auf. Nach seiner Einschätzung war nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass der Ehemann den Verkaufserlös beiseiteschaffen oder für die Ehefrau unerreichbar machen würde. Außerdem gab es noch weitere Vermögenswerte: unter anderem die Ehewohnung und einen Bauplatz.
Der OGH stellte nicht den Verkauf, sondern das Risiko auf den Prüfstand
Der OGH bestätigte diese Sichtweise. Die bloße Absicht, eine einzelne Liegenschaft zu verkaufen, genügt nicht für eine einstweilige Sicherung.
Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefahr: Der Verkaufserlös müsste voraussichtlich verschwinden oder so verwendet werden, dass der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Vermögens vereitelt oder wesentlich erschwert wird.
Dass der Ehemann den Erlös auch zur Bezahlung von Anwaltskosten verwenden wollte, reichte allein nicht aus. Ebenso wenig durfte automatisch angenommen werden, dass ein Verkaufserlös später nicht mehr vorhanden sein würde.
Eine entscheidende Rolle spielte die übrige Vermögenssituation. Solange noch andere erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind, bedeutet der Verkauf einer einzelnen Liegenschaft nicht zwingend, dass der andere Ehepartner am Ende leer ausgeht.
Vermögensaufteilung bei Scheidung und Haus: Was geschützt wird
Nach den §§ 81 ff EheG wird bei der Aufteilung geprüft, welche ehelichen Gebrauchsvermögen und ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten zu berücksichtigen sind. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen auch Immobilien, Guthaben oder andere während der Ehe geschaffene Vermögenswerte gehören. Gerade bei der Frage, ob eine Immobilie verkaufen während Scheidung zulässig ist, kommt es auf die konkrete Vermögenslage an.
Die Aufteilung folgt dabei nicht einfach der Frage, wer im Grundbuch eingetragen ist. Maßgeblich sind unter anderem die Herkunft des Vermögens, die Beiträge der Ehegatten, die gemeinsame Lebensführung und die konkrete Vermögensentwicklung während der Ehe.
Eine einstweilige Verfügung nach der Exekutionsordnung soll verhindern, dass ein Ehegatte die spätere Entscheidung durch Vermögensverschiebungen praktisch ins Leere laufen lässt. Sie schützt aber nicht automatisch jeden einzelnen Gegenstand vor einer Veränderung oder einem Verkauf.
Wer eine Sicherung beantragt, muss daher zwei Punkte glaubhaft machen:
- Der betroffene Vermögenswert oder der daraus erzielte Erlös muss für die spätere Aufteilung relevant sein.
- Es muss eine konkrete Gefahr bestehen, dass der Erlös verschwindet, beiseitegeschafft, verschenkt oder anderweitig dem Zugriff entzogen wird.
Eine reine Befürchtung reicht meist nicht. Das Gericht braucht nachvollziehbare Anhaltspunkte, etwa konkrete Verkaufsunterlagen, ungewöhnliche Überweisungen, angekündigte Schenkungen oder Hinweise auf eine beabsichtigte Verschiebung ins Ausland.
Weitere Informationen zur Vermögensaufteilung können helfen, die eigene Situation rechtlich einzuordnen.
Wann ein Immobilienverkauf während der Scheidung besonders heikel wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kommt es auf die Details an. Besonders relevant können folgende Konstellationen sein:
- Ein Kaufvertrag ist bereits vorbereitet: Je näher der Verkauf rückt, desto weniger Zeit bleibt für eine gerichtliche Sicherung.
- Der Verkaufserlös soll sofort weitergeleitet werden: Wird das Geld auf ein unbekanntes Konto überwiesen oder an Dritte übertragen, kann das auf eine konkrete Gefährdung hindeuten.
- Es gibt kaum weiteres Vermögen: Wenn die zu verkaufende Immobilie den wesentlichen Wert des ehelichen Vermögens darstellt, wiegt ein möglicher Verlust schwerer.
- Der Verkauf erfolgt deutlich unter dem Wert: Eine Veräußerung unter Marktpreis kann den Verdacht verstärken, dass Vermögen beiseitegeschafft werden soll.
Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn der Verkauf wirtschaftlich nachvollziehbar ist, der Erlös nachweisbar erhalten bleibt und weitere ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind. Auch laufende Kosten oder notwendige Verbindlichkeiten machen einen Verkauf nicht automatisch rechtswidrig.
Diese Unterlagen können im Eilverfahren entscheidend sein
Wer eine einstweilige Verfügung in Betracht zieht, sollte nicht erst auf den endgültigen Verkauf warten. Sichern Sie möglichst früh alle Informationen, die den Vermögensgegenstand und die konkrete Gefahr dokumentieren.
- Grundbuchauszüge und Unterlagen zur Eigentümerstellung
- Kaufverträge, Schätzgutachten oder Maklerunterlagen
- Nachrichten, E-Mails oder Aussagen über einen geplanten Verkauf
- Hinweise auf einen bevorstehenden Notartermin
- Kontoauszüge, soweit rechtmäßig verfügbar
- Belege über Überweisungen, Schenkungen oder ungewöhnliche Ausgaben
- Eine Übersicht über weitere Immobilien, Konten und Vermögenswerte
Wichtig ist die zeitliche Abfolge. Wann wurde der Verkauf angekündigt? Wann wurde ein Makler eingeschaltet? Wann wurde ein Kaufpreis vereinbart? Und was soll mit dem Geld anschließend geschehen?
Vermeiden Sie eigenmächtige Schritte. Konten zu sperren, den Zugang zur Immobilie zu blockieren oder den anderen Ehepartner ohne Beweise öffentlich der Vermögensverschiebung zu beschuldigen, kann die Situation verschärfen und zusätzliche rechtliche Probleme schaffen.
Häufige Fragen zum Immobilienverkauf im Scheidungsverfahren
Kann mein Ehepartner während der Scheidung einfach unsere Immobilie verkaufen?
Das hängt zunächst davon ab, wem die Immobilie gehört und ob die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist. Bei Alleineigentum ist ein Verkauf nicht automatisch ausgeschlossen. Gehört die Immobilie jedoch zum ehelichen Vermögen oder gefährdet der Verkauf die spätere Aufteilung, kann eine gerichtliche Sicherung geprüft werden.
Reicht die Angst, dass mein Mann oder meine Frau das Geld ausgibt?
Eine allgemeine Befürchtung genügt in der Regel nicht. Sie brauchen möglichst konkrete Hinweise darauf, dass der Verkaufserlös verschwinden, verschoben oder dem späteren Zugriff entzogen werden soll. Der OGH hat in der Entscheidung 1 Ob 152/99f klargestellt, dass die Verkaufsabsicht allein keine ausreichende Gefahr darstellt.
Kann eine einstweilige Verfügung den Verkauf einer Wohnung verhindern?
Ja, eine einstweilige Sicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verkauf oder eine Verfügung über einen Vermögensgegenstand vorläufig beschränken. Dafür muss aber glaubhaft gemacht werden, dass der Anspruch auf Aufteilung ohne diese Maßnahme gefährdet wäre. Das Gericht prüft außerdem, ob andere Vermögenswerte zur Absicherung ausreichen.
Was soll ich tun, wenn bereits ein Notartermin feststeht?
Holen Sie unverzüglich rechtliche Beratung ein und sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen zum Verkauf. Bei einem unmittelbar bevorstehenden Termin kann der zeitliche Ablauf entscheidend sein. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler, ob eine einstweilige Sicherung in Betracht kommt und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Rechtsanwalt Wien bei Verkauf einer Immobilie während der Scheidung
Wenn Sie klären möchten, ob eine Immobilie verkaufen während Scheidung durch eine einstweilige Verfügung verhindert oder eingeschränkt werden kann, sollten Sie die konkrete Gefährdung rasch rechtlich prüfen lassen.
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