Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund

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Heiratsanzeige während der Ehe: Wann frühe eigene Fehler die Scheidung trotzdem nicht verhindern

Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund: Er zog wieder ein, hoffte auf Ruhe und glaubte an einen Neuanfang – bis zwischen Beschimpfungen, nächtlichem Wegbleiben und Heiratsannoncen klar wurde, dass diese Ehe nicht nur in der Krise war, sondern Stück für Stück zerlegt wurde.

Gerade bei strittigen Scheidungen taucht oft dieselbe Sorge auf: Was ist, wenn ich am Anfang auch Fehler gemacht habe? Ist damit jede Scheidung aus dem Verschulden des anderen von vornherein verloren? Die kurze Antwort lautet: nein. Entscheidend ist, ob die späteren Eheverfehlungen des anderen Ehepartners bloß eine verständliche Reaktion auf Ihr Verhalten waren – oder ob sie ein eigenes, selbständiges Gewicht haben.

Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund: Als aus Streit ein Muster wurde

Ein Mann und eine Frau heirateten, bekamen ein gemeinsames Kind und fanden nie wirklich in einen stabilen Alltag. Schon bald nach der Geburt häuften sich massive Konflikte. Die Frau beschimpfte den Mann wiederholt, demütigte ihn und verspottete ihn wegen seines Alters und seiner Behinderung. Dazu kamen Drohungen und nächtliches Verlassen der Wohnung.

Die Beziehung zerbrach nicht in einem einzigen Moment. Sie kippte schrittweise. Nach Trennungen gab es immer wieder Versöhnungsversuche. Der Mann kehrte zurück, offenbar in der Hoffnung, dass sich doch noch ein gemeinsames Familienleben aufbauen ließe. Doch jedes Mal kehrten die Probleme zurück.

Besonders belastend war ein weiterer Umstand: Die Frau gab noch während aufrechter Ehe Heiratsanzeigen auf und nahm Kontakt zu anderen Männern auf. Für den Mann war das nicht bloß eine Kränkung, sondern ein deutliches Zeichen, dass die Loyalität in der Ehe nicht mehr bestand. Gerade hier zeigt sich, warum eine Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund in der Praxis erheblich sein kann.

Ganz fehlerfrei war er selbst allerdings nicht. Zu Beginn der Ehe hatte er zu wenig Unterhalt geleistet. Später besserte er sein Verhalten jedoch nach. Im Scheidungsverfahren wollte er schließlich die Scheidung aus alleinigem Verschulden der Frau erreichen.

Reicht ein früher Fehler, um später rechtlich „still“ sein zu müssen?

Genau an diesem Punkt wird das österreichische Scheidungsrecht spannend. Viele Betroffene glauben, ein eigener früher Fehler nehme ihnen dauerhaft jedes Recht, sich auf spätere schwere Verfehlungen des anderen zu berufen. So einfach ist es nicht.

§ 49 EheG regelt die Scheidung wegen Verschuldens. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann, kann die Scheidung ausgesprochen werden.

§ 47 EheG spielt dann eine Rolle, wenn auch der klagende Ehepartner selbst Verfehlungen gesetzt hat. Dieser Gedanke wird oft als Gegenverfehlung beschrieben. Das Gericht prüft dabei, ob es nach Treu und Glauben überhaupt gerechtfertigt ist, dass sich jemand auf das Fehlverhalten des anderen stützt, obwohl er selbst die Ehe belastet hat.

Für Laien besonders wichtig: Nicht jede eigene Verfehlung zerstört automatisch die Klage. Maßgeblich ist der Zusammenhang. War das spätere Verhalten des anderen bloß eine verständliche Folge des ersten Fehlers – oder ein eigenständiger, neuer und schwerer Angriff auf die Ehe?

Warum Beschimpfungen, Demütigungen und Heiratsannoncen nicht einfach „Reaktionen“ waren

Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Konstellation genau diese Grenze gezogen. Ja, der Mann hatte zu Beginn seine Unterhaltspflichten nicht ausreichend erfüllt. Das war rechtlich relevant und kein belangloser Nebenaspekt. Dieser Fehler konnte nach Ansicht des Gerichts aber höchstens einzelne Streitigkeiten rund um Geld erklären.

Was er nicht erklärte, war die Vielzahl späterer Vorfälle: die wiederholten Beschimpfungen, die Demütigungen wegen der Behinderung, die Drohungen, das nächtliche Wegbleiben und vor allem die aktive Kontaktaufnahme zu anderen Männern über Heiratsanzeigen. Dieses Verhalten stand nicht mehr in einem bloßen Reflexzusammenhang mit dem anfänglichen Unterhaltsmangel.

Genau das war der Kern. Nicht jede spätere Grenzüberschreitung darf rechtlich auf einen früheren Fehler des anderen „zurückgebucht“ werden. Wenn das spätere Verhalten selbst schwer wiegt und die Ehe eigenständig zerstört, bleibt es als Verschulden beachtlich. Damit kann auch eine Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund rechtlich eigenständiges Gewicht haben.

Hinzu kam, dass die Ehepartner sich mehrfach versöhnten. Solche Versöhnungsphasen sind im Familienrecht nie bloß emotional interessant, sondern oft prozessentscheidend. Wenn nach einer Aussöhnung wieder neue Verfehlungen gesetzt werden, spricht das dafür, dass es sich um eigenständige neue Pflichtverletzungen handelt und nicht bloß um ein einmaliges Nachbeben eines alten Konflikts.

Was diese Entscheidung für den Scheidungsalltag wirklich bedeutet

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist ein Punkt besonders wichtig: Das Gericht schaut nicht nur darauf, wer „zuerst angefangen“ hat. Es prüft, welches Verhalten die Ehe tatsächlich unheilbar zerrüttet hat und ob spätere Verfehlungen noch verständlich erklärbar sind oder bereits ein eigenes zerstörerisches Gewicht haben.

Das betrifft etwa diese Situationen:

  • Sie haben anfangs Unterhalt zu spät oder zu niedrig gezahlt, Ihr Partner hat Sie später aber über längere Zeit massiv beschimpft, bedroht oder erniedrigt.
  • Nach einer Trennung kam es zu einer Versöhnung, doch danach folgten neue Loyalitätsverletzungen wie Kontakte zu anderen Partnern.
  • Beide Seiten werfen einander Fehlverhalten vor, aber die Vorwürfe sind zeitlich und in ihrer Schwere klar unterschiedlich.
  • Sie fürchten, ein früher Fehler nehme Ihnen jede Möglichkeit, die Scheidung aus Verschulden des anderen durchzusetzen.

Rechtsanwalt Wien: Warum die Chronologie über das Verschulden entscheidet

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht sehen wir in der Praxis oft, dass Betroffene den zeitlichen Ablauf unterschätzen. Gerade bei mehreren Trennungen und Rückkehrversuchen entscheidet häufig die Chronologie: Was wurde verziehen? Was begann danach neu? Welche Vorfälle lassen sich belegen? Gerade bei der Frage, ob eine Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund durchgreift, kommt es auf diese zeitliche Einordnung besonders an.

Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Aussagen gegeneinanderstehen

  • Chronologie erstellen: Schreiben Sie eine klare Zeitleiste mit Trennungen, Versöhnungen, konkreten Vorfällen und Zeugen.
  • Nachrichten sichern: Speichern Sie SMS, Chats, E-Mails und Briefe mit Beschimpfungen, Drohungen oder Hinweisen auf Kontakte zu Dritten.
  • Objektive Belege sammeln: Inserate, Kontoauszüge, Arztunterlagen, Polizeimeldungen oder Kalendernotizen können später entscheidend sein.
  • Versöhnungen dokumentieren: Halten Sie fest, wann es zu einer Aussöhnung kam und welche neuen Vorfälle erst danach passiert sind.
  • Eigene Fehler nicht verschweigen: Eine realistische Einschätzung ist für die Prozessstrategie wichtiger als eine geschönte Darstellung.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So fragen Betroffene tatsächlich nach einer strittigen Scheidung

Kann ich die Scheidung wegen Verschuldens verlangen, obwohl ich früher selbst Fehler gemacht habe?

Ja, das ist möglich. Ein früher eigener Fehler nimmt Ihnen nicht automatisch jedes Recht, sich auf spätere schwere Eheverfehlungen des anderen zu berufen. Entscheidend ist, ob das spätere Verhalten bloß eine nachvollziehbare Reaktion war oder ob es rechtlich als eigenständige Zerstörung der Ehe zu werten ist.

Zählt eine Heiratsanzeige während aufrechter Ehe schon als Eheverfehlung?

Sie kann jedenfalls ein starkes Indiz für eine schwere Loyalitätsverletzung sein. Noch deutlicher wird es, wenn zusätzlich konkrete Kontakte zu anderen Personen aufgenommen wurden. Das Gericht betrachtet dabei immer das Gesamtverhalten und den Zusammenhang mit anderen Vorfällen. Ob eine Heiratsanzeige während Ehe als Scheidungsgrund ausreicht, hängt daher stets vom Gesamtbild ab.

Was ist wichtiger: Wer angefangen hat oder was später passiert ist?

Beides spielt eine Rolle, aber nicht im Sinn eines simplen Punktestands. Das Gericht prüft, welches Verhalten die Zerrüttung der Ehe tatsächlich geprägt hat. Spätere, wiederholte und besonders schwere Verfehlungen können rechtlich stärker wiegen als ein früherer, bereits korrigierter Fehler.

Was mache ich, wenn es mehrere Trennungen und Versöhnungen gab?

Dann ist eine saubere zeitliche Aufarbeitung besonders wichtig. Versöhnungen können ältere Konflikte in der Bewertung relativieren, während neue Vorfälle nach einer Aussöhnung rechtlich umso stärker ins Gewicht fallen. Gerade in solchen Fällen ist eine genaue Vorbereitung mit anwaltlicher Unterstützung sinnvoll.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in strittigen Scheidungsverfahren, bei Verschuldensfragen und bei der strategischen Aufarbeitung komplexer Beziehungschronologien.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.