Heimliche Affäre Scheidung Österreich: Zählt sie?

Heimliche Affäre in der Scheidung: Zählt ein Seitensprung auch dann, wenn niemand davon wusste?
Kann ein Treuebruch rechtlich ins Gewicht fallen, obwohl der Ehepartner ihn damals gar nicht bemerkt hat? Genau diese Frage entscheidet bei einer Heimliche Affäre Scheidung Österreich in vielen Scheidungen darüber, ob am Ende ein gleichteiliges, überwiegendes oder sogar alleiniges Verschulden angenommen wird.
Für Betroffene ist das mehr als eine juristische Feinheit. An der Verschuldensfrage hängen oft Emotionen, Strategie und nicht selten auch der nacheheliche Unterhalt. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH immer wieder, dass gerade heimliche Beziehungen im Verfahren falsch eingeschätzt werden: Wer glaubt, eine verheimlichte Affäre sei „rechtlich folgenlos“, irrt.
Heimliche Affäre Scheidung Österreich: Eine Ehe, viele Brüche
Am Anfang stand keine einzige große Explosion, sondern ein schleichender Zerfall. Der Mann begann schon Jahre vor der Scheidung eine außereheliche Beziehung. Er gestand sie später und beendete sie wieder. Die Ehe hielt dennoch nicht mehr wirklich zusammen.
Mit der Zeit kam es zwischen den Eheleuten immer häufiger zu heftigen Auseinandersetzungen. Es blieb nicht bei Spannungen im Alltag. Beschimpfungen, massive Streitigkeiten und auch körperliche Übergriffe belasteten das Zusammenleben. Der Mann zog sich Schritt für Schritt zurück, erst aus dem Schlafzimmer, später immer mehr aus dem gemeinsamen Leben in der Wohnung.
Dann begann auch die Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann. Ihre zentrale Verteidigung im Scheidungsverfahren: Diese Affäre könne ihr nicht als schwere Eheverfehlung angelastet werden, solange ihr Ehemann davon damals gar nichts wusste. Dahinter steckt ein Gedanke, den viele spontan nachvollziehbar finden: Was den anderen nicht verletzt, weil er es nicht kennt, könne rechtlich doch kaum entscheidend sein.
Genau an diesem Punkt setzte die gerichtliche Beurteilung an.
Nicht entdeckt heißt nicht bedeutungslos
Das Gericht stellte klar: Eine heimliche Affäre bleibt eine schwere Eheverfehlung, auch wenn der andere Ehepartner erst später oder überhaupt nicht davon erfährt. Entscheidend ist nicht die Entdeckung, sondern der Treuebruch selbst.
Der Grundgedanke ist einfach. Die eheliche Treue gehört zu den zentralen Pflichten einer Ehe. Wer eine außereheliche Beziehung eingeht, verletzt diese Pflicht unabhängig davon, ob der andere Partner schon Bescheid weiß. Wäre es anders, dann wären erfolgreich verheimlichte Affären rechtlich praktisch neutral. Das wäre mit dem Verschuldensprinzip im österreichischen Scheidungsrecht nicht vereinbar.
Damit erteilte das Gericht einer oft gehörten Argumentation eine klare Absage: Heimlichkeit schützt nicht vor rechtlichen Folgen.
Wann ist eine Ehe wirklich „unheilbar zerrüttet“?
Der zweite Knackpunkt war die zeitliche Einordnung. Denn nicht jedes Fehlverhalten wiegt gleich schwer, wenn eine Ehe bereits endgültig zerstört war. Wer nach dem endgültigen Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft eine neue Beziehung beginnt, befindet sich rechtlich in einer anderen Lage als jemand, der während einer noch bestehenden Ehe eine Affäre startet.
Hier berief sich die Frau darauf, die Ehe sei schon viel früher am Ende gewesen. Das Gericht sah das strenger. Eine belastete, konfliktreiche oder sexuell eingeschlafene Ehe ist noch nicht automatisch unheilbar zerrüttet. Solange noch Elemente einer Wohn-, Wirtschafts- oder Geschlechtsgemeinschaft bestehen, kann die Ehe aus objektiver Sicht weiterbestehen.
Gerade dieser Unterschied wird in der Praxis oft unterschätzt. Viele Paare sagen rückblickend: „Eigentlich war es längst vorbei.“ Juristisch genügt dieses Gefühl allein nicht. Es kommt auf den tatsächlichen Zustand der Ehe an. In diesem Fall wurde der endgültige Bruch erst mit dem Auszug des Mannes aus dem gemeinsamen Haus angenommen.
Was das Gesetz dazu sagt – verständlich erklärt
Für die Scheidung aus Verschulden ist vor allem § 49 EheG maßgeblich. Diese Bestimmung erlaubt die Scheidung, wenn eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten eines Ehepartners die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.
Die Treuepflicht ergibt sich aus § 90 ABGB. Dort ist festgehalten, dass Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind; dazu zählen insbesondere Beistand, anständige Begegnung und eben auch Treue. Eine Affäre ist daher nicht bloß moralisch heikel, sondern rechtlich relevant.
Für die Folgen nach der Scheidung spielt auch § 66 EheG eine wichtige Rolle. Diese Bestimmung regelt vereinfacht gesagt den Unterhalt nach der Scheidung, wenn ein Ehepartner überwiegend oder allein schuld an der Zerrüttung ist. Genau deshalb wird um die Verschuldensfrage oft so heftig gestritten.
Warum am Ende nicht einer „gewonnen“ hat
Besonders lehrreich ist, dass das Gericht trotz der Affären nicht einfach einen „Schuldigen“ herausgriff. Bei der Abwägung des Verschuldens werden Verfehlungen nicht wie Punkte auf einer Liste addiert. Für ein überwiegendes Verschulden reicht nicht, dass ein Ehepartner etwas mehr falsch gemacht hat als der andere.
Der Unterschied muss deutlich sein. Das geringere Verschulden des anderen muss beinahe in den Hintergrund treten. Das war hier nicht der Fall. Beide hatten über Jahre erheblich zur Zerrüttung beigetragen: durch außereheliche Beziehungen, massive Konflikte, Beschimpfungen, körperliche Angriffe und den schrittweisen Rückzug aus der ehelichen Gemeinschaft.
Deshalb kamen die Gerichte zum Ergebnis, dass beide in etwa gleich viel Verantwortung für das Scheitern der Ehe trugen.
Heimliche Affäre Scheidung Österreich: Wann diese Entscheidung wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:
- Ihr Ehepartner hatte eine Affäre und behauptet, diese sei rechtlich belanglos, weil Sie damals nichts davon wussten.
- Sie selbst haben eine neue Beziehung begonnen und gehen davon aus, die Ehe sei „eh schon vorbei“ gewesen.
- Im Verfahren wird darüber gestritten, ab wann die Ehe tatsächlich unheilbar zerrüttet war.
- Es geht nicht nur um die Scheidung selbst, sondern auch um nachehelichen Unterhalt aufgrund des Verschuldens.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren fast immer dasselbe Muster: Nicht nur das Verhalten selbst zählt, sondern vor allem die zeitliche Einordnung. Wann begann die Affäre? Wann häuften sich die Streitigkeiten? Wann wurde das Schlafzimmer getrennt? Gab es noch gemeinsame Haushaltsführung, gemeinsame Urlaube oder Versöhnungsversuche? Diese Details entscheiden oft mehr als pauschale Vorwürfe. Gerade bei einer Heimliche Affäre Scheidung Österreich kommt es auf eine saubere Chronologie an.
Was Sie jetzt konkret festhalten sollten
- Chronologie erstellen: Notieren Sie möglichst genau, wann Konflikte, Trennungen innerhalb der Wohnung, Auszug, neue Beziehungen oder Gewaltvorfälle begonnen haben.
- Nachrichten und Belege sichern: SMS, E-Mails, Fotos, Mietunterlagen oder ärztliche Bestätigungen können später wichtig werden.
- Nicht vorschnell von „endgültig vorbei“ sprechen: Eine krisenhafte Ehe ist rechtlich nicht automatisch beendet.
- Beschimpfungen und Übergriffe ernst nehmen: Auch verbale Entgleisungen und körperliche Attacken können schwere Eheverfehlungen sein.
- Früh rechtliche Strategie klären: Gerade bei Vorwürfen von Affären, Gewalt oder Verlassen der Ehewohnung sollte die Linie im Verfahren früh feststehen.
FAQ: So suchen Betroffene wirklich bei Google
Zählt eine Affäre bei der Scheidung, wenn mein Partner damals nichts wusste?
Ja. Nach der hier maßgeblichen gerichtlichen Beurteilung bleibt ein Seitensprung eine schwere Eheverfehlung, auch wenn er zunächst verborgen blieb. Entscheidend ist die Verletzung der ehelichen Treuepflicht, nicht der Zeitpunkt der Entdeckung. Heimlichkeit macht den Treuebruch rechtlich nicht unsichtbar.
Ist eine neue Beziehung erlaubt, wenn die Ehe schon lange schlecht läuft?
Nicht automatisch. Eine schwierige oder konfliktgeladene Ehe ist noch nicht zwingend unheilbar zerrüttet. Solange noch eine echte eheliche Lebensgemeinschaft besteht, kann eine neue Beziehung als Eheverfehlung gewertet werden. Maßgeblich ist daher, ob die Ehe objektiv bereits endgültig beendet war.
Wann nimmt das Gericht ein überwiegendes Verschulden an?
Dafür braucht es einen klaren Unterschied im Gewicht der Verfehlungen. Es genügt nicht, dass ein Ehepartner etwas mehr zum Scheitern beigetragen hat. Das Fehlverhalten des anderen muss deutlich weniger ins Gewicht fallen. Gibt es auf beiden Seiten schwere Beiträge zur Zerrüttung, wird oft ein gleichteiliges Verschulden angenommen.
Warum ist die Verschuldensfrage bei der Scheidung überhaupt so wichtig?
Weil sie Folgen über den Scheidungsausspruch hinaus haben kann. Vor allem beim nachehelichen Unterhalt kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob ein Ehepartner allein, überwiegend oder nur gleichteilig schuld ist. Dazu kommen oft emotionale und taktische Fragen im gesamten Verfahren.
Heimliche Affäre Scheidung Österreich beim Rechtsanwalt Wien einordnen
Wer die rechtlichen Hintergründe dieser Entscheidung im Original nachlesen möchte, findet hier die Quelle: Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
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