Doppelresidenz in Österreich: Warum der „Haupt“-Elternteil bei 50/50-Betreuung oft nur für Formulare zählt
Ein Kind lebt eine Woche hier, die nächste dort, die Schulsachen wandern im Rhythmus der Übergaben – und trotzdem soll plötzlich ein Elternteil der „Haupt“-Elternteil sein. Klingt nach einer Machtfrage, ist rechtlich die Rolle des Hauptwohnsitz-Elternteils bei 50/50-Betreuung aber oft etwas ganz anderes.
Gerade nach Trennungen, in denen beide Eltern die Betreuung tatsächlich gleichwertig übernehmen, entzündet sich Streit häufig an Begriffen: Hauptwohnsitz, hauptsächlich betreuender Elternteil, Kontaktrecht, Familienbeihilfe. Was nach Alltagssprache klingt, hat im Familienrecht eine präzise Funktion. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Linie gezogen: Bei echter Doppelresidenz darf die Frage, wer als „Hauptwohnsitz-Elternteil“ festgelegt wird, nicht mit Erziehungsstil oder Alltagskonflikten vermischt werden.
Ein Mädchen zwischen zwei Welten – und ein Streit über den Hauptwohnsitz-Elternteil
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.