OGH klar: Hauptwohnsitz-Elternteil bei 50/50-Betreuung ist oft rein formell

Doppelresidenz in Österreich: Warum der „Haupt“-Elternteil bei 50/50-Betreuung oft nur für Formulare zählt
Ein Kind lebt eine Woche hier, die nächste dort, die Schulsachen wandern im Rhythmus der Übergaben – und trotzdem soll plötzlich ein Elternteil der „Haupt“-Elternteil sein. Klingt nach einer Machtfrage, ist rechtlich die Rolle des Hauptwohnsitz-Elternteils bei 50/50-Betreuung aber oft etwas ganz anderes.
Gerade nach Trennungen, in denen beide Eltern die Betreuung tatsächlich gleichwertig übernehmen, entzündet sich Streit häufig an Begriffen: Hauptwohnsitz, hauptsächlich betreuender Elternteil, Kontaktrecht, Familienbeihilfe. Was nach Alltagssprache klingt, hat im Familienrecht eine präzise Funktion. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Linie gezogen: Bei echter Doppelresidenz darf die Frage, wer als „Hauptwohnsitz-Elternteil“ festgelegt wird, nicht mit Erziehungsstil oder Alltagskonflikten vermischt werden.
Ein Mädchen zwischen zwei Welten – und ein Streit über den Hauptwohnsitz-Elternteil
Ein achtjähriges……
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