Wer dutzende Schreiben an Behörden schickt, seine Krankheit nicht einsieht und Angehörige um das Ersparte zittern lässt, wirkt auf den ersten Blick wie ein klarer Fall für strenge Kontrolle. Genau hier zieht der OGH aber eine deutliche Grenze: Selbst bei bestehender Erwachsenenvertretung darf die Handlungsfreiheit nicht einfach pauschal abgedreht werden.
Für Familien ist das besonders heikel, wenn eine Trennung oder Scheidung läuft und zusätzlich eine psychische Erkrankung, Wohnungsfragen, Geldangelegenheiten oder Behördenverfahren dazukommen.
Ein Fallbeispiel zur Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit
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Warum ein „Vorbehalt für alles“ rechtlich nicht hält
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Was das Gesetz erlaubt – Rechtlicher Rat vom Rechtsanwalt in Wien
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Handhabung der Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit im Trennungs- und Scheidungsfall
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Vorkehrungen für Betroffene und Angehörige
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FAQ: Was Angehörige zur Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit oft fragen
Kann mein psychisch kranker Ex-Partner noch selbst Verträge unterschreiben?
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Reicht eine Erwachsenenvertretung schon aus, damit nichts mehr ohne Vertreter geht?
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Mein Angehöriger ist psychisch krank. Wie beantrage ich einen Genehmigungsvorbehalt?
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Verfahren, in denen psychische Erkrankung, Erwachsenenvertretung und Scheidung zusammenkommen. Gerade an dieser Schnittstelle entscheidet oft die richtige rechtliche Einordnung darüber, ob Vermögen geschützt wird, ohne die Selbstbestimmung weiter als nötig einzuschränken.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.