Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit: OGH-Entscheidung im Detail

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Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit

Wer dutzende Schreiben an Behörden schickt, seine Krankheit nicht einsieht und Angehörige um das Ersparte zittern lässt, wirkt auf den ersten Blick wie ein klarer Fall für strenge Kontrolle. Genau hier zieht der OGH aber eine deutliche Grenze: Selbst bei bestehender Erwachsenenvertretung darf die Handlungsfreiheit nicht einfach pauschal abgedreht werden.

Für Familien ist das besonders heikel, wenn eine Trennung oder Scheidung läuft und zusätzlich eine psychische Erkrankung, Wohnungsfragen, Geldangelegenheiten oder Behördenverfahren dazukommen.

Ein Fallbeispiel zur Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit

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Warum ein „Vorbehalt für alles“ rechtlich nicht hält

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Was das Gesetz erlaubt – Rechtlicher Rat vom Rechtsanwalt in Wien

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Handhabung der Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit im Trennungs- und Scheidungsfall

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Vorkehrungen für Betroffene und Angehörige

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FAQ: Was Angehörige zur Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit oft fragen

Kann mein psychisch kranker Ex-Partner noch selbst Verträge unterschreiben?

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Reicht eine Erwachsenenvertretung schon aus, damit nichts mehr ohne Vertreter geht?

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Mein Angehöriger ist psychisch krank. Wie beantrage ich einen Genehmigungsvorbehalt?

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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Verfahren, in denen psychische Erkrankung, Erwachsenenvertretung und Scheidung zusammenkommen. Gerade an dieser Schnittstelle entscheidet oft die richtige rechtliche Einordnung darüber, ob Vermögen geschützt wird, ohne die Selbstbestimmung weiter als nötig einzuschränken.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.