Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit: OGH-Entscheidung im Detail

Handlungsfähigkeit bei psychischer Krankheit
Wer dutzende Schreiben an Behörden schickt, seine Krankheit nicht einsieht und Angehörige um das Ersparte zittern lässt, wirkt auf den ersten Blick wie ein klarer Fall für strenge Kontrolle. Genau hier zieht der OGH aber eine deutliche Grenze: Selbst bei bestehender Erwachsenenvertretung darf die Handlungsfreiheit nicht einfach pauschal abgedreht werden.
Für Familien ist das besonders heikel, wenn eine Trennung oder Scheidung läuft und zusätzlich eine psychische Erkrankung, Wohnungsfragen, Geldangelegenheiten oder Behördenverfahren dazukommen.
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[…]Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Verfahren, in denen psychische Erkrankung, Erwachsenenvertretung und Scheidung zusammenkommen. Gerade an dieser Schnittstelle entscheidet oft die richtige rechtliche Einordnung darüber, ob Vermögen geschützt wird, ohne die Selbstbestimmung weiter als nötig einzuschränken.
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