Grunderwerbssteuer Scheidung

Grunderwerbsteuer bei Scheidung: So lässt sich die Steuerlast bei der Übertragung von Immobilien senken
Die Grunderwerbsteuer kann bei einer Scheidung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In Österreich gibt es jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast bei der Übertragung von Eigentumswohnungen oder Häusern an den Ex-Partner deutlich zu reduzieren. Das österreichische Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einer Entscheidung vom Mai 2021 wichtige Punkte zur Steuervergünstigung bei solchen Übertragungen klargestellt.
Wann fällt Grunderwerbsteuer bei einer Scheidung an?
Normalerweise beträgt die Grunderwerbsteuer in Österreich 3,5 % des Werts der Gegenleistung, wenn ein Eigentum an Immobilien übertragen wird. Im Falle einer Scheidung gibt es jedoch Ausnahmen, die den Steuersatz senken können. Diese greifen, wenn die Übertragung als unentgeltlich eingestuft wird und damit nur der Mindeststeuersatz von 0,5 % anfällt. Damit diese Erleichterung gilt, muss die Übertragung Teil der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sein, und der Antrag auf diese Aufteilung muss innerhalb eines Jahres nach der Scheidung eingereicht werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung
Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte klar, dass das Einhalten der Einjahresfrist eine Grundvoraussetzung für die Einstufung als unentgeltlicher Erwerb ist. Dies wird gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. c Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wirksam. Der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens muss nach § 95 Ehegesetz (EheG) also rechtzeitig eingereicht werden. Auch wenn der Eigentumsübertrag erst später im Grundbuch eingetragen wird, bleibt die steuerliche Einstufung als unentgeltlich bestehen, wenn die Antragstellung pünktlich erfolgte.
Beispielhafte Entscheidung des Bundesfinanzgerichts
In einem wichtigen Fall, den das BFG entschied, wurde eine Frau nach rechtskräftiger Scheidung Eigentümerin der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung. Sie stellte etwa ein Jahr nach der Scheidung einen Antrag auf Vermögensaufteilung und schloss später mit ihrem Ex-Partner eine Einigung zur Übertragung der Eigentumswohnung. Die Abgabenbehörde setzte daraufhin die reguläre Grunderwerbsteuer von 3,5 % fest. Die Antragstellerin reichte jedoch Beschwerde ein und argumentierte, dass die Übertragung als unentgeltlich gelten müsse, da der Antrag auf Aufteilung fristgerecht eingereicht worden war. Das BFG gab ihr Recht: Die Steuer wurde auf 0,5 % des Immobilienwertes festgesetzt.
Die wichtigsten Regeln zur Grunderwerbsteuer bei Scheidung
Für Paare, die nach einer Scheidung eine Immobilienübertragung planen, ist die genaue Einhaltung der gesetzlichen Fristen entscheidend. Die wesentlichen Punkte sind:
- Einjahresfrist beachten: Der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sollte innerhalb eines Jahres nach der rechtskräftigen Scheidung gestellt werden.
- Antragszeitpunkt ist entscheidend: Die Steuervergünstigung hängt vom Datum des Antrags ab, nicht von der Eintragung im Grundbuch.
- Einvernehmliche Vermögensaufteilung: Bei einvernehmlicher Aufteilung profitieren Ehepartner von einem deutlich reduzierten Steuersatz.
Welche weiteren Überlegungen sollten Eigentümer anstellen?
Die steuerliche Begünstigung bei einer Scheidung ist nicht nur für die Übertragung des Immobilieneigentums relevant. Paare sollten darüber hinaus auch den gesamten Kontext der Vermögensaufteilung in Betracht ziehen, um die steuerlichen Vorteile umfassend auszuschöpfen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, weitere Vermögensgegenstände oder finanzielle Ansprüche in die Aufteilung mit einzubeziehen. Wer im Zuge der Scheidung eine Immobilie oder Eigentumsanteile an den Ex-Partner überträgt, sollte eine detaillierte Beratung durch einen Anwalt für Familien- und Steuerrecht in Anspruch nehmen.
Wie Sie die Grunderwerbsteuer bei einer Scheidung senken können
Eine gute Planung und die rechtzeitige Antragstellung zur Vermögensaufteilung können steuerliche Vorteile in einer Scheidung sichern. Dank der gesetzlichen Regelung zur unentgeltlichen Übertragung können Paare erhebliche Beträge sparen. Die Befreiung von der regulären Grunderwerbsteuer schafft einen finanziellen Spielraum und unterstützt Paare bei der Neuregelung ihrer Eigentumsverhältnisse.
Falls Sie Fragen zur Grunderwerbsteuer bei Scheidung haben oder eine fachkundige Beratung zu Ihrem individuellen Fall wünschen, wenden Sie sich an eine erfahrene Anwaltskanzlei in Wien. Ein Scheidungsanwalt klärt die Details Ihrer Immobilienübertragung und unterstützt Sie dabei, steuerliche Entlastungen optimal zu nutzen.
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