Obsorge nach Grenzüberschreitender Kindesentführung: Das Kind nach Österreich gebracht – aber welches Land entscheidet?
Grenzüberschreitende Kindesentführung: Sie ziehen mit Ihrem Kind nach Österreich und dann kommt die Überraschung: Das Wiener Gericht darf über die Obsorge nicht entscheiden. Das passiert den Eltern häufiger, als viele glauben. Wer ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils über die Grenze bringt, schafft nicht automatisch einen neuen Gerichtsstand.
Für betroffene Mütter und Väter ist das schwer nachvollziehbar. Das Kind lebt plötzlich in Österreich, geht vielleicht schon in den Kindergarten oder zur Schule, und dennoch bleibt für die Obsorge ein anderes Land zuständig. Gerade in Trennungssituationen führt dieser Irrtum oft zu hektischen Fehlentscheidungen.
Grenzüberschreitende Kindesentführung: Wie ein Neuanfang in Österreich zum internationalen Obsorgeproblem wurde
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.