Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich erklärt

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Affäre, Alkohol, Ehekrise: Warum am Ende trotzdem beide an der Scheidung schuld sein können

Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich wirkt für viele Betroffene zunächst überraschend: Ein Seitensprung scheint auf den ersten Blick der klare Beweis zu sein, dass der andere schuld ist. Doch vor Gericht zählt oft nicht der lauteste Vorwurf, sondern die Frage, wie die Ehe schon lange davor gelebt wurde.

Genau das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich. Ein Mann geriet nach massivem beruflichem Druck in eine schwere Krise. Ein Kollege war bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen, gegen ihn lief ein langes Strafverfahren, dazu entwickelte er ein Alkoholproblem. Die Ehe hielt diesem Druck nicht stand. Die Frau warf ihm sein Verhalten und später auch einen Seitensprung vor. Trotzdem blieb es am Ende nicht bei einer klaren Schuldzuweisung an ihn allein.

Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich: Wenn eine Ehe nicht an einem einzigen Ereignis zerbricht

Die Geschichte dieser Ehe ist kein typischer Fall von „einer macht alles kaputt, der andere leidet nur“. Der Mann verlor in einer extrem belastenden Phase zusehends den Halt. Alkohol wurde zum Problem, das gemeinsame Leben schwieriger, Gespräche offenbar seltener und konfliktreicher.

Die Frau blieb in diesem Verfahren aber nicht automatisch die rechtlich unbeteiligte Gegenseite. Die Gerichte stellten fest, dass auch sie zur Entfremdung beigetragen hatte: wenig Interesse an seinen psychischen und gesundheitlichen Problemen, geringe Gesprächsbereitschaft und ein Verhalten, das als lieblos und wenig einfühlsam gewertet wurde. Das ist für viele Betroffene überraschend. Denn im Familienrecht geht es bei der Verschuldensfrage nicht nur um grobe Verfehlungen, sondern auch um dauerhafte Verletzungen der ehelichen Beistands- und Rücksichtspflichten.

Nicht nur Fehltritte zählen, sondern das Gesamtbild der Ehe

Bei einer Scheidung aus Verschulden nach dem Ehegesetz prüft das Gericht, wer durch schwerwiegende Eheverfehlungen die Zerrüttung der Ehe verursacht oder wesentlich mitverursacht hat.

§ 49 EheG regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe so zerstört hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

§ 60 EheG ist für die Verschuldensabwägung zentral. Diese Bestimmung erklärt, dass das Gericht aussprechen kann, ob einen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft oder ob beide gleichteilig schuld sind.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob ein Vorwurf objektiv schwer wiegt. Das Gericht schaut auch darauf, wie sich beide Ehepartner über längere Zeit verhalten haben: Wer hat Gespräche verweigert? Wer hat den anderen in einer Krise allein gelassen? Gab es schon lange vor einer Affäre eine tiefe innere Trennung? Diese Fragen prägen das Ergebnis oft stärker als einzelne Eskalationen. Gerade beim Thema gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich kommt es daher auf die gesamte Entwicklung der Ehe an.

Der Seitensprung war nicht der Wendepunkt

Besonders aufschlussreich ist der Umgang des Gerichts mit dem Ehebruch. Viele gehen davon aus, dass eine Affäre fast automatisch zur überwiegenden oder alleinigen Schuld des untreuen Ehepartners führt. So einfach ist es nicht.

Der OGH hielt fest, dass ein späterer Ehebruch rechtlich deutlich an Gewicht verliert, wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits unheilbar zerrüttet war. Mit anderen Worten: Wenn die Beziehung innerlich schon zerbrochen ist, entscheidet die spätere Affäre die Verschuldensfrage oft nicht mehr.

Das bedeutet nicht, dass Untreue belanglos wäre. Sie kann weiterhin eine Eheverfehlung sein. Aber sie ist nicht immer der ausschlaggebende Punkt. Für die rechtliche Beurteilung ist wichtig, wann sie passiert ist und ob die Ehe davor bereits faktisch am Ende war. Auch das ist ein zentraler Aspekt bei gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich.

Warum der OGH die Vorinstanzen nicht korrigiert hat

Der Oberste Gerichtshof griff hier nicht ein und ließ die Beurteilung der Vorinstanzen aufrecht: Beide Ehepartner tragen gleich viel Schuld am Scheitern der Ehe.

Der Grund ist juristisch wichtig. Die Gewichtung von Eheverfehlungen ist stark von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Der OGH überprüft solche Wertungen nur zurückhaltend. Er korrigiert nicht jede andere denkbare Beurteilung, sondern nur grobe Fehlentscheidungen.

Hier sah das Höchstgericht keine solche Fehlbeurteilung. Zwar war der Alkoholmissbrauch des Mannes ein gravierendes Problem. Gleichzeitig war aber auch die Haltung der Frau gegenüber seiner psychischen und gesundheitlichen Krise rechtlich relevant. Das Gericht bewertete sie nicht nur als passive Beobachterin, sondern als Person, die durch fehlende Zuwendung und mangelnde Kommunikation ebenfalls zur Zerrüttung beigetragen hatte.

Was diese Entscheidung für strittige Scheidungen in Österreich bedeutet

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist vor allem eines wichtig: Einzelne Vorwürfe gewinnen Prozesse selten allein.

  • Bei Alkohol oder Suchtproblemen: Das Verhalten des betroffenen Ehepartners ist belastend und kann schwer wiegen. Dennoch prüft das Gericht auch, wie der andere Teil reagiert hat und ob Unterstützung, Gesprächsbereitschaft oder bewusste Distanz eine Rolle gespielt haben.
  • Bei Affären: Untreue ist rechtlich nicht automatisch der „Trumpf“. Wenn die Ehe bereits davor tief zerrüttet war, verliert der Seitensprung oft an Bedeutung.
  • Bei emotionalem Rückzug: Auch Kälte, Desinteresse oder dauerhaftes Wegschauen können als Mitursache des Scheiterns gewertet werden.
  • Bei der Frage nach Unterhalt: Die Verschuldensaufteilung kann erhebliche Folgen für Ehegattenunterhalt nach der Scheidung haben. Gerade deshalb sollte die Schuldfrage nicht vorschnell nur auf einen Vorfall gestützt werden.

Was Betroffene jetzt besser sofort prüfen sollten

  • Schreiben Sie die Entwicklung der Ehe chronologisch auf, nicht nur die letzten Streitpunkte.
  • Sammeln Sie Nachrichten, Briefe, ärztliche Unterlagen oder sonstige Belege, die den Verlauf der Beziehung zeigen.
  • Konzentrieren Sie sich nicht ausschließlich auf eine Affäre oder einen einzelnen Vorfall.
  • Überlegen Sie ehrlich, welche Vorwürfe die Gegenseite gegen Sie erheben könnte.
  • Lassen Sie vor einer Klage prüfen, ob Sie wirklich auf Allein- oder überwiegendes Verschulden setzen sollten.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Wer eine Verschuldensscheidung führen will, braucht eine stimmige Gesamtdarstellung der Ehe — nicht bloß ein belastendes Detail.

Rechtsanwalt Wien: Was gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich praktisch bedeutet

Für Betroffene ist gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich vor allem deshalb wichtig, weil die rechtliche Bewertung nicht bei einem einzelnen Vorwurf stehen bleibt. Wer eine Klage vorbereitet, sollte daher nicht nur auf Affäre, Alkohol oder einen konkreten Streit schauen, sondern das gesamte Verhalten beider Ehepartner rechtlich einordnen lassen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: Was Betroffene dazu oft googeln

Zählt ein Seitensprung bei der Scheidung in Österreich immer als schwere Schuld?

Nein. Ein Ehebruch kann eine erhebliche Eheverfehlung sein, aber er führt nicht automatisch zur Alleinschuld. Entscheidend ist, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch eine reale Lebensgemeinschaft war oder bereits unheilbar zerrüttet. Wenn die Beziehung innerlich schon beendet war, verliert die Affäre rechtlich oft deutlich an Gewicht.

Kann mein Partner trotz Alkoholproblem nicht allein schuld an der Scheidung sein?

Ja. Alkoholmissbrauch ist ein schwerer Vorwurf, aber das Gericht betrachtet immer das Gesamtverhalten beider Ehepartner. Wenn auch der andere Teil durch Rückzug, fehlende Unterstützung oder mangelnde Kommunikation zur Entfremdung beigetragen hat, kann es zu gleichteiligem Verschulden kommen. Genau das war hier entscheidend.

Was heißt „gleichteiliges Verschulden“ bei einer Scheidung?

Das bedeutet, dass das Gericht beide Ehepartner als in etwa gleich verantwortlich für das Scheitern der Ehe ansieht. Es gibt dann keinen rechtlichen „Hauptschuldigen“. Diese Beurteilung kann vor allem beim nachehelichen Unterhalt eine wichtige Rolle spielen und sollte daher nicht unterschätzt werden.

Bringt es etwas, alle Fehler des anderen vor Gericht aufzuzählen?

Nicht automatisch. Eine lange Liste an Vorwürfen überzeugt nur dann, wenn sie rechtlich relevant und beweisbar ist. Gerichte achten stark auf Zusammenhang, Zeitpunkt und Gegenseitigkeit der Vorwürfe. Oft ist eine klar strukturierte Darstellung der Eheentwicklung wirkungsvoller als eine Sammlung einzelner Kränkungen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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