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Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich

Startseite  •  Aktuelles  •  09.10.2026
Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich

Scheidung wegen Verschuldens: Warum jahrelange Eheprobleme beiden Partnern angelastet werden können

Eine Ehefrau kämpft gegen Krebs, ihr Mann verweigert ihr jede Nähe – doch zuvor hatte sie selbst jahrelang Schulden verursacht und den gemeinsamen Haushalt vernachlässigt. Wer trägt in einer solchen Ehe die Verantwortung für das Scheitern? Beim Gleichteiligen Verschulden Scheidung Österreich prüft das Gericht die Beiträge beider Ehepartner zur Zerrüttung.

Eine Ehe zerbricht nicht immer an einem einzigen Streit

Die Ehefrau und der Mann hatten bereits viele Jahre zusammengelebt, bevor sie heirateten. Gemeinsam hatten sie einen Sohn. Im Lauf der Zeit verschärften sich jedoch mehrere Konflikte: Die Ehefrau führte den Haushalt nach den Feststellungen des Gerichts nur unzureichend, machte ohne Wissen ihres Mannes Schulden und gab ein beträchtliches Erbe innerhalb eines Jahres für persönliche Anschaffungen aus.

Der Mann nahm diese Entwicklungen zunächst über längere Zeit hin. Das bedeutete jedoch nicht, dass die Vorgänge später rechtlich bedeutungslos waren. Nach der Einschätzung des Gerichts hatten die finanziellen Belastungen und die Probleme im gemeinsamen Haushalt bereits zur Entfremdung der Ehepartner beigetragen.

Nach einer eigenen Operation wandte sich der Mann emotional immer stärker von seiner Frau ab. Besonders belastend war diese Haltung während ihrer schweren Brustkrebserkrankung und nach einer belastenden Operation. Statt Unterstützung und Nähe zu erhalten, erlebte die Ehefrau Zurückweisung und Gleichgültigkeit.

Als sie wiederholt versuchte, ihn von einer Trennung abzubringen, eskalierte die Situation. Es kam zu mehreren körperlichen Auseinandersetzungen, an denen beide beteiligt waren. Der Mann strebte eine Scheidung mit überwiegendem Verschulden seiner Ehefrau an. Er argumentierte, dass vor allem ihr Verhalten die Ehe zerstört habe.

Was das österreichische Verschuldensprinzip tatsächlich prüft

Nach § 49 Ehegesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine Eheverfehlung ist dabei nicht bloß ein unangenehmer Streit, sondern ein Verhalten, das eheliche Pflichten erheblich verletzt.

Zu diesen Pflichten gehören unter anderem gegenseitige Beistandsleistung, anständige Begegnung, die gemeinsame Gestaltung des Ehelebens und – je nach konkreter Ehegestaltung – auch Beiträge zum gemeinsamen Haushalt und zur wirtschaftlichen Lebensführung. Welche Vorwürfe rechtlich zählen, hängt immer vom Verlauf der gesamten Ehe ab.

§ 60 Ehegesetz betrifft den Ausspruch des Verschuldens. Das Gericht beurteilt dabei, welcher Ehepartner durch sein Verhalten zur Zerrüttung beigetragen hat. Entscheidend ist nicht automatisch, wer den Scheidungsantrag eingebracht, die Wohnung verlassen oder den letzten Streit ausgelöst hat.

Ein überwiegendes Verschulden setzt mehr voraus als ein deutlich problematisches Verhalten. Der Beitrag des anderen Ehepartners müsste nahezu vollständig in den Hintergrund treten. Haben beide Partner über längere Zeit zur Zerrüttung beigetragen, kommt ein gleichteiliges Verschulden in Betracht.

Warum der OGH beide Ehepartner gleich verantwortlich sah

Der Oberste Gerichtshof entschied bereits in der Entscheidung OGH vom 30.08.1995, 3 Ob 554/95, dass beide Ehepartner gleichermaßen für das Scheitern der Ehe verantwortlich waren. Die Entscheidung stammt damit aus dem Jahr 1995 und ist keine aktuelle Entscheidung. Ihre rechtliche Überlegung zum Verschuldensprinzip ist für vergleichbare Scheidungsverfahren dennoch weiterhin anschaulich. Sie zeigt, wie ein Gleichteiliges Verschulden Scheidung Österreich prägen kann.

Der OGH stellte der Ehefrau mehrere erhebliche Eheverfehlungen entgegen: die Vernachlässigung des Haushalts, heimlich eingegangene Schulden und die Belastung der gemeinsamen wirtschaftlichen Grundlage durch persönliche Ausgaben. Dass der Mann diese Probleme lange hingenommen hatte, ließ diese Verhaltensweisen nicht automatisch entfallen. Sie hatten nach der gerichtlichen Beurteilung bereits zur Entfremdung beigetragen.

Gleichzeitig bewertete der OGH das Verhalten des Mannes als wesentlich. Seine emotionale Abwendung beschränkte sich nicht auf eine kurze Phase nach einem Streit. Er verweigerte seiner Frau auch während ihrer schweren Erkrankung Nähe und Beistand. Gerade in einer solchen Situation wiegt die Verletzung der gegenseitigen Unterstützungspflicht besonders schwer.

Auch die körperlichen Auseinandersetzungen änderten an dieser Gesamtbeurteilung nichts. Die Angriffe der Ehefrau waren eigenständige Eheverfehlungen. Sie führten aber nicht dazu, dass die erheblichen Verfehlungen des Mannes rechtlich verschwanden. Umgekehrt verdrängten seine späteren Verhaltensweisen auch nicht die jahrelangen Belastungen, die von der Ehefrau ausgegangen waren.

Das Kernargument lautete daher: Kein Beitrag war so gering, dass das Verhalten des jeweils anderen nahezu vollständig dahinter zurücktrat. Die Ehe war durch eine Entwicklung geprägt, in der beide Partner in unterschiedlichen Phasen zur Zerrüttung beigetragen hatten. Genau diese Abwägung ist beim Gleichteiligen Verschulden Scheidung Österreich entscheidend.

Vier Situationen, in denen diese Entscheidung für Betroffene wichtig wird

  • Heimliche Schulden: Wenn ein Ehepartner ohne Wissen des anderen Kredite aufnimmt oder gemeinsames Geld für persönliche Zwecke verwendet, kann das im Scheidungsverfahren eine Rolle spielen. Eine einzelne Ausgabe entscheidet nicht automatisch über das Verschulden; Umfang, Dauer und Auswirkungen auf die Ehe sind maßgeblich.
  • Jahrelanges Schweigen: Wer problematisches Verhalten lange duldet, verliert dadurch nicht zwingend jede Möglichkeit, es später geltend zu machen. Das Gericht kann prüfen, ob die Vorgänge bereits zur Entfremdung und Zerrüttung beigetragen haben.
  • Abwendung während einer Krankheit: Fehlende Unterstützung in einer schweren Erkrankung kann als erhebliche Verletzung ehelicher Beistandspflichten bewertet werden. Das gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner zuvor selbst schwere Konflikte verursacht hat.
  • Beschimpfungen und körperliche Konflikte: Auch eine Reaktion auf Provokationen kann als eigene Eheverfehlung beurteilt werden. Wiederholte Eskalationen erhöhen das Risiko, dass das Gericht Beiträge beider Seiten berücksichtigt.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie außerdem die Themen auseinanderhalten. Das Verschulden an der Scheidung ist nicht dasselbe wie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die Obsorge für Kinder oder die konkrete Höhe eines Ehegattenunterhalts. Informationen zum Unterhalt sind daher gesondert zu prüfen.

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen können

Für ein Scheidungsverfahren reicht es selten aus, nur allgemeine Vorwürfe wie „Er hat mich nie unterstützt“ oder „Sie hat immer zu viel Geld ausgegeben“ zu erheben. Wichtig sind konkrete, zeitlich einordenbare Tatsachen.

  • Bewahren Sie Kontoauszüge, Kreditunterlagen, Mahnungen und Nachweise über größere Ausgaben auf.
  • Notieren Sie relevante Vorfälle mit Datum, Ort, beteiligten Personen und einer kurzen sachlichen Beschreibung.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und andere Unterlagen, die Zurückweisung, Drohungen, Beschimpfungen oder finanzielle Vorgänge dokumentieren.
  • Halten Sie ärztliche Unterlagen und Nachweise zu Verletzungen oder Erkrankungen geordnet fest.
  • Notieren Sie mögliche Zeugen, ohne diese unter Druck zu setzen oder zu einer bestimmten Aussage anzuleiten.

Weitere körperliche Auseinandersetzungen sollten unbedingt vermieden werden. Auch eine Reaktion auf einen Angriff kann später als eigenes Fehlverhalten geprüft werden. Bei akuter Gefahr stehen der Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen eigene Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Wien: Verschuldensbeiträge realistisch einschätzen

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei solchen Fällen nicht nur den letzten Streit, sondern die Entwicklung der Ehe über einen längeren Zeitraum. Besonders wichtig ist eine realistische Einschätzung, ob ein überwiegendes Verschulden tatsächlich begründbar ist oder ob das Verhalten beider Partner zu berücksichtigen sein wird.

Häufige Fragen zur Scheidung wegen Verschuldens

Wer ist schuld an der Scheidung, wenn beide Ehepartner Fehler gemacht haben?

Dann bewertet das Gericht die Beiträge beider Seiten. Es untersucht, welche Verhaltensweisen zur Zerrüttung beigetragen haben und welches Gewicht ihnen zukommt. Sind die Beiträge erheblich, kann ein gleichteiliges Verschulden ausgesprochen werden. Der Umstand, dass eine Person den Scheidungsantrag stellt, entscheidet diese Frage nicht allein.

Kann jahrelanges Dulden von Schulden später noch gegen meinen Ehepartner verwendet werden?

Ja, langes Hinnehmen bedeutet nicht automatisch, dass ein Verhalten rechtlich keine Rolle mehr spielt. Das Gericht kann berücksichtigen, ob die Schulden oder Ausgaben bereits früher zur Entfremdung und zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Entscheidend sind die konkreten Umstände, die Kenntnis des anderen Ehepartners und die Auswirkungen auf die Ehe.

Ist fehlende Unterstützung während einer Krankheit eine Eheverfehlung?

Das kann der Fall sein. Ehepartner sind grundsätzlich zu gegenseitigem Beistand verpflichtet. Wie schwer die fehlende Unterstützung wiegt, hängt von der Erkrankung, der Dauer, der konkreten Behandlung und dem sonstigen Verhalten in der Ehe ab. Eine schwere Erkrankung kann die Bedeutung von Nähe und Unterstützung besonders deutlich machen.

Bekomme ich automatisch mehr Unterhalt, wenn mein Ehepartner überwiegend schuld ist?

Ein Verschuldensausspruch kann für Unterhaltsfragen bedeutsam sein, führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Geldbetrag. Zusätzlich müssen unter anderem Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Einkommen und weitere gesetzliche Voraussetzungen geprüft werden. Die Unterhaltsfrage ist daher gesondert von der Beurteilung des Scheidungsverschuldens zu berechnen.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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