Gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich

Kein Seitensprung, keine Gewalt – trotzdem gleichteiliges Verschulden bei der Trennung?
Manche Beziehungen enden nicht mit einem Knall, sondern mit immer längeren Pausen zwischen zwei Gesprächen – und genau dabei kann gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich rechtlich relevant werden. Keine große Affäre, kein einzelner Skandal, kein klarer „Auslöser“ – und trotzdem steht am Ende die Frage im Raum, wer am Scheitern schuld ist. Genau hier wird es rechtlich heikel, denn nach österreichischem Familienrecht kann auch das jahrelange Scheitern an Kommunikation, Rücksicht und Kompromissbereitschaft ein relevantes Verschulden begründen.
Wenn zwei Menschen sich im Alltag verlieren
Die Geschichte beginnt nicht mit einem dramatischen Vorfall. Zwei Menschen hatten erst vor relativ kurzer Zeit eine eingetragene Partnerschaft geschlossen. Einer von ihnen wollte die Auflösung und war überzeugt: Die andere Person sei allein für das Ende verantwortlich. Die beklagte Partnerin widersprach. Aus ihrer Sicht war die Beziehung nicht an einem einzigen Fehler zerbrochen, sondern an einer Entwicklung, die beide mitgetragen hatten.
Mit der Zeit gelang es den beiden immer weniger, Konflikte sachlich zu besprechen. Gespräche kippten. Standpunkte verhärteten sich. Kompromisse wurden nicht mehr gesucht oder nicht mehr akzeptiert. Was anfangs vielleicht noch wie ein „schwieriger Abschnitt“ wirkte, wurde zum Dauerzustand. Am Ende lebten beide emotional immer weiter auseinander. Gerade das war für die Gerichte entscheidend.
Warum Schweigen, Rückzug und Starrheit juristisch relevant sein können
Viele Betroffene glauben, ein Verschulden an der Trennung liege nur dann vor, wenn es zu Untreue, Gewalt oder massiven Beleidigungen gekommen ist. Das ist zu eng gedacht. Das Familienrecht bewertet nicht nur spektakuläre Grenzüberschreitungen, sondern auch das Gesamtverhalten in der Beziehung.
Wer dauerhaft nicht mehr bereit ist, respektvoll zu kommunizieren, auf den anderen Rücksicht zu nehmen oder an einer tragfähigen Lösung mitzuarbeiten, verletzt unter Umständen zentrale partnerschaftliche Pflichten. Das gilt nicht nur in der Ehe, sondern nach denselben Grundgedanken auch in der eingetragenen Partnerschaft.
Was das Gesetz unter partnerschaftlichen Pflichten versteht
Für Ehen ist vor allem § 90 ABGB wichtig. Diese Bestimmung beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft und verpflichtet Ehegatten zu umfassender partnerschaftlicher Gestaltung des Zusammenlebens, also zu Beistand, Rücksicht und anständigem Umgang miteinander.
Für die Scheidung wegen Verschuldens ist § 49 EheG zentral. Diese Regel sagt vereinfacht: Hat ein Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, kann eine verschuldensabhängige Scheidung ausgesprochen werden.
Wichtig ist dabei: „Schwere Eheverfehlung“ bedeutet nicht automatisch nur einen einmaligen großen Vorfall. Auch eine Summe von Verhaltensweisen im Alltag kann den Ausschlag geben, wenn sie die Beziehung nachhaltig zerstört. Diese Grundsätze hat der Oberste Gerichtshof auch auf die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft übertragen, weil die gesetzlichen Wertungen in diesem Bereich eng vergleichbar sind.
Der OGH: Nicht nur große Dramen zählen
Der Oberste Gerichtshof bestätigte in dieser Sache, dass beide Partner schuldhaft zur Zerrüttung beigetragen hatten. Ausschlaggebend war nicht ein einzelnes Ereignis, sondern das dauerhafte mangelnde Bemühen um Verständigung, Rücksicht und Rettung der Beziehung.
Das Gericht stellte klar: Partner schulden einander mehr als bloßes Nebeneinanderherleben. Wenn beide Konflikte nicht mehr konstruktiv ansprechen, von ihren Positionen nicht abrücken und keine ernsthaften Versuche mehr unternehmen, das Zusammenleben zu stabilisieren, kann genau darin eine schwere Verfehlung liegen.
Besonders interessant ist der Gedanke der Gleichteiligkeit. Das Gericht sah auf keiner Seite ein deutlich schwerer wiegendes Fehlverhalten. Deshalb blieb es beim gleichteiligen Verschulden. Wer also meint, ohne „großen Beweis“ gegen den anderen sei das Verschuldensverfahren chancenlos, unterschätzt oft, wie genau Gerichte auf den Beziehungsalltag blicken. Gerade bei gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich kommt es oft auf viele kleine Umstände statt auf ein einzelnes Ereignis an.
Was das für Unterhalt und Trennungsfolgen bedeuten kann
Die Frage des Verschuldens ist nicht bloß emotional aufgeladen, sondern oft wirtschaftlich relevant. Im Eherecht kann das Verschulden unter anderem beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung eine Rolle spielen. Wer allein oder überwiegend schuld ist, kann unterhaltsrechtlich deutlich schlechter stehen als jemand, den kein oder nur ein geringeres Verschulden trifft. Mehr dazu finden Sie auch unter Unterhalt.
Auch wenn der hier entschiedene Fall eine eingetragene Partnerschaft betraf, zeigt die Entscheidung eine wichtige Linie für Trennungen allgemein: Gerichte prüfen das Verhalten beider Seiten. Wer behauptet, der andere Teil habe alles zerstört, muss damit rechnen, dass auch das eigene Verhalten kritisch beleuchtet wird.
Diese Alltagssituationen sind häufiger entscheidend als ein „großer Fehler“
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen heikel:
- Dauerstreit ohne Lösung: Immer gleiche Konflikte, aber keinerlei ernsthafte Bereitschaft, eine gemeinsame Linie zu finden.
- Vollständiger Rückzug: Einer oder beide sprechen nur noch das Nötigste, vermeiden Gespräche und blockieren jede Klärung.
- Starre Fronten im Alltag: Wohnsituation, Geld, Kinder, Zeitplanung – jede Frage wird zum Machtkampf, Kompromisse sind praktisch ausgeschlossen.
- Abbruch von Rettungsversuchen: Gespräche, Mediation oder andere Vermittlungsversuche werden ohne sachlichen Grund verweigert oder sabotiert.
Gerade solche Muster wirken nach außen oft unspektakulär. Vor Gericht können sie aber erhebliches Gewicht bekommen, wenn sie über längere Zeit zur Zerrüttung beigetragen haben. In Verfahren über gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich ist genau diese Alltagsdynamik häufig entscheidend.
Gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich: Rechtsanwalt Wien erklärt die Beweislage
- Kommunikation dokumentieren: Heben Sie Nachrichten, E-Mails und Kalendernotizen auf, die Gesprächsversuche oder Eskalationen zeigen.
- Konfliktverlauf chronologisch festhalten: Schreiben Sie auf, seit wann welche Probleme bestehen und welche Lösungsversuche unternommen wurden.
- Zeugen nicht übersehen: Freunde, Verwandte oder Berater können manchmal bestätigen, wie sich das Verhalten im Alltag entwickelt hat.
- Eigene Rolle ehrlich prüfen: Wer selbst jede Verständigung verweigert hat, sollte nicht mit einem klaren Alleinverschulden des anderen rechnen.
- Rechtzeitig rechtliche Beratung einholen: Spätestens wenn Unterhalt, Verschulden oder die Folgen der Trennung strittig werden, sollte die Strategie früh festgelegt werden.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis: Nicht die lauteste Behauptung überzeugt vor Gericht, sondern das stimmige Gesamtbild. Wer sich auf ein Verfahren rund um gleichteiliges Verschulden bei Trennung in Österreich vorbereitet, sollte Beweise früh sichern und die eigene Position realistisch bewerten.
FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten
Reicht es für eine Schuldscheidung, wenn wir nur noch streiten und nicht mehr reden können?
Ja, das kann ausreichen. Es braucht nicht zwingend Untreue oder Gewalt. Wenn über längere Zeit keine respektvolle Kommunikation mehr möglich ist, keine Kompromisse gesucht werden und beide oder einer ernsthafte Rettungsversuche verweigern, kann darin eine schwere Verfehlung liegen. Entscheidend ist, ob dieses Verhalten zur tiefen Zerrüttung beigetragen hat.
Kann das Gericht sagen, dass beide schuld sind, auch wenn keiner „etwas Schlimmes“ getan hat?
Ja. Genau das ist rechtlich möglich. Wenn beide durch ihr Verhalten im Alltag zum Scheitern beigetragen haben und kein Teil deutlich schwerer ins Gewicht fällt, kann gleichteiliges Verschulden ausgesprochen werden. Das betrifft nicht nur spektakuläre Vorfälle, sondern auch langfristige Beziehungsdynamiken.
Was soll ich beweisen, wenn es keinen einzelnen Auslöser gab?
Dann kommt es auf den Verlauf an. Wichtig sind Nachrichten, E-Mails, Gesprächsversuche, Absagen, Hinweise auf Rückzug oder verweigerte Kompromisse. Auch Zeugenaussagen können helfen. Vor Gericht zählt oft das Gesamtbild aus vielen kleinen Bausteinen.
Ist das nur für Ehen relevant oder auch für eingetragene Partnerschaften?
Die Entscheidung zeigt klar, dass dieselben Grundgedanken auch für eingetragene Partnerschaften gelten können. Der OGH hat die Wertungen aus dem Eherecht auf diesen Bereich übertragen. Partnerschaft bedeutet rechtlich eben nicht nur gemeinsames Wohnen, sondern auch Rücksicht, Respekt und Bemühen um ein funktionierendes Zusammenleben.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Trennungs- und Scheidungsverfahren, wenn Fragen zu Verschulden, Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung rechtlich sauber geklärt werden müssen.
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