
Fundstelle: Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 13.09.1995, 3 Ob 561/95
Scheidung aus Verschulden: Warum jahrelange Ehekonflikte beide Partner belasten können
Gleichteiliges Verschulden bei Scheidung kann vorliegen, wenn nicht nur ein Ehepartner, sondern beide Seiten wesentlich zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Jahrelang bestimmten Alkohol, Beschimpfungen und Streit den Alltag eines Ehepaares – doch vor Gericht entstand keine eindeutige Täter-und-Opfer-Geschichte.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Wenn aus einer Ehe nur noch schriftliche Kommunikation bleibt
Die Ehefrau wollte die Scheidung. Ihr Mann trank regelmäßig zu viel, beschimpfte sie und blieb manchmal über Nacht weg. Mit der Zeit zog er sich immer stärker aus dem gemeinsamen Leben zurück. Für die Frau waren diese Verhaltensweisen der Grund, warum die Ehe endgültig zerbrochen war.
Der Mann wies die Vorwürfe teilweise zurück. Er warf seiner Ehefrau seinerseits vor, ihn ständig zu kritisieren, gemeinsame Freizeit abzulehnen und den Geschlechtsverkehr ohne ausreichenden Grund zu verweigern. Auch über Geld, Urlaubsziele, die Nutzung des Autos und die Führung des Haushalts stritten die Eheleute immer wieder.
Die Beziehung verschlechterte sich weiter. Gemeinsame Aktivitäten fanden kaum noch statt. Die Kommunikation erfolgte schließlich überwiegend schriftlich. Der Mann zog aus der Ehewohnung aus. Beide sahen sich selbst als Reaktion auf das Verhalten des jeweils anderen.
Das Erstgericht nahm ein gleichteiliges Verschulden an. Das Berufungsgericht sah hingegen vor allem den Mann als verantwortlich. Der Oberste Gerichtshof musste daher beurteilen, ob sein Verhalten ein überwiegendes Verschulden an der Zerrüttung der Ehe begründete.
Was bedeutet „Verschulden“ bei einer Scheidung?
Nach dem österreichischen Ehegesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn das Verhalten eines Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer entsprechenden Beziehung nicht mehr erwartet werden kann. Bei einer Scheidung aus Verschulden wird nicht nur gefragt, wer den Scheidungsantrag gestellt oder welchen Streit ausgelöst hat.
Das Gericht betrachtet die Entwicklung der Ehe als Ganzes. Dabei können wiederholte Beschimpfungen, Alkoholmissbrauch, Untreue, Gewalt, dauerhafte Rücksichtslosigkeit oder die beharrliche Abkehr vom gemeinsamen Leben eine Rolle spielen. Entscheidend ist stets, welche Auswirkungen das Verhalten auf die Ehe hatte und wie der andere Ehepartner darauf reagierte.
Ein überwiegendes Verschulden wird grundsätzlich nur angenommen, wenn das Fehlverhalten des anderen Ehegatten nahezu unbedeutend ist. Erhebt also nicht nur eine Seite schwere Vorwürfe, sondern haben beide Partner wesentlich zur Zerrüttung beigetragen, kann das Gericht ein gleichteiliges Verschulden aussprechen.
Gleichteiliges Verschulden bei Scheidung: Warum der OGH nicht nur auf den Alkoholmissbrauch blickte
In der Entscheidung OGH vom 13.09.1995, 3 Ob 561/95 stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass beide Ehepartner die Zerrüttung der Ehe zu gleichen Teilen verschuldet hatten. Der Alkoholmissbrauch des Mannes wurde nicht verharmlost. Er war ein Fehlverhalten und Bestandteil der ehelichen Konflikte.
Nach den Feststellungen der Gerichte hatten die Auseinandersetzungen jedoch bereits vorher begonnen. Der Alkoholkonsum wurde zumindest in seiner Anfangsphase auch als Reaktion auf die ständigen Konflikte gesehen. Außerdem verringerte sich der Alkoholkonsum später, ohne dass sich die Ehe dadurch wieder stabilisierte.
Der OGH bezog deshalb auch das Verhalten der Ehefrau in die Gesamtbetrachtung ein. Dazu gehörten nach den damaligen Feststellungen häufige Kritik und Beschimpfungen, die Ablehnung gemeinsamer Freizeit sowie die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs. Auch andere Entscheidungen und Lebensbereiche wurden als Ausdruck einer bereits tiefgreifenden gegenseitigen Entfremdung berücksichtigt.
Das Gericht stellte ausdrücklich keinen gewaltsamen Versuch des Mannes fest, Geschlechtsverkehr zu erzwingen. Diese Abgrenzung ist wesentlich: Niemand ist verpflichtet, gegen den eigenen Willen Geschlechtsverkehr zu haben. Eine Verweigerung ist heute keineswegs automatisch ein eheliches Fehlverhalten. Angst, Druck, Gewalt, Verletzungen oder eine schwere Beziehungskrise können dafür nachvollziehbare Gründe sein.
Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 1995. Sie darf daher nicht unbesehen auf heutige Lebensverhältnisse übertragen werden. Maßgeblich bleiben die aktuellen gesetzlichen Wertungen, die konkreten Feststellungen und die Beweise in jedem einzelnen Verfahren.
Was die Entscheidung für Unterhalt und Scheidungsverfahren bedeuten kann
Der Verschuldensausspruch ist nicht bloß eine moralische Bewertung. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen für Fragen des Ehegattenunterhalts Bedeutung haben. Auch die Kosten eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens können vom Ausgang und vom festgestellten Verschulden beeinflusst werden. Weitere Informationen finden Sie beim Thema Unterhalt.
Der Ausspruch über das Verschulden entscheidet jedoch nicht automatisch über die Obsorge für die Kinder, die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder die Höhe des Unterhalts. Diese Bereiche folgen eigenen rechtlichen Regeln und müssen gesondert geprüft werden. Allgemeine Informationen zur Scheidung können eine erste Orientierung geben.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie daher nicht nur die Frage stellen: „Wer ist schuld?“ Entscheidend kann ebenso sein, welche Unterlagen zu Unterhalt, Vermögen, Kindern und bisherigen Zahlungen vorhanden sind.
Vier Situationen, in denen die Gesamtbetrachtung wichtig wird
- Alkohol oder andere Suchtprobleme: Ein problematischer Konsum kann ein schweres Fehlverhalten darstellen. Das Gericht prüft trotzdem, wann die Konflikte begonnen haben und wie sich beide Ehepartner danach verhalten haben.
- Jahrelange gegenseitige Beschimpfungen: Einzelne Aussagen reichen nicht immer aus. Bedeutung haben Häufigkeit, Intensität, Anlass und die Frage, ob beide Seiten die Auseinandersetzungen weiter verschärft haben.
- Getrenntes Leben innerhalb der Ehe: Wenn Partner kaum noch miteinander sprechen, getrennte Freizeit verbringen oder nur mehr organisatorische Nachrichten austauschen, kann dies auf eine weit fortgeschrittene Zerrüttung hinweisen.
- Vorwürfe rund um Sexualität: Eine fehlende sexuelle Beziehung ist nicht automatisch ein Verschulden. Die Ursachen – etwa Angst, gesundheitliche Probleme, Druck oder Gewalt – müssen sorgfältig unterschieden werden.
Welche Beweise bei einer Scheidung aus Verschulden helfen können – Rechtsanwalt Wien
Allgemeine Aussagen wie „Er war immer betrunken“ oder „Sie hat mich ständig provoziert“ sind für ein Gerichtsverfahren meist weniger hilfreich als konkrete, nachvollziehbare Ereignisse. Notieren Sie daher möglichst chronologisch, wann sich welche Vorfälle ereignet haben, wer anwesend war und welche Folgen daraus entstanden.
- Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und sonstige schriftliche Kommunikation.
- Bewahren Sie ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte oder Beratungsdokumentationen auf.
- Notieren Sie Zeugen, die bestimmte Vorfälle unmittelbar wahrgenommen haben.
- Dokumentieren Sie Trennungszeiten, Auszüge aus der Ehewohnung und wesentliche finanzielle Vorgänge.
- Beschaffen Sie Beweise nur auf rechtmäßige Weise und vermeiden Sie riskante Konfrontationen.
Gehen Sie außerdem nicht davon aus, dass automatisch jene Person bessere Chancen hat, die den Scheidungsantrag zuerst einbringt. Entscheidend ist die beweisbare Entwicklung der Ehe. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Einordnung von Vorwürfen, Beweismitteln und möglichen Folgen eines Verschuldensausspruchs.
Häufige Fragen zur Scheidung wegen Verschuldens
Wer bekommt bei einer Scheidung aus Verschulden Unterhalt?
Das hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Neben dem Verschulden spielen insbesondere Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und die konkrete Gestaltung der Ehe eine Rolle. Ein Verschuldensausspruch führt daher nicht automatisch zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag. Unterhaltsfragen sollten getrennt von Obsorge und Vermögensaufteilung geprüft werden.
Ist Alkoholismus automatisch ein Scheidungsgrund?
Nein. Ein problematischer Alkoholkonsum kann die Ehe schwer belasten und ein relevantes Fehlverhalten darstellen. Entscheidend sind jedoch Ausmaß, Dauer, Auswirkungen auf die Familie und das Verhalten beider Ehepartner. Auch die Frage, ob Hilfsangebote angenommen wurden und ob sich die Situation später verändert hat, kann eine Rolle spielen.
Kann die Verweigerung von Sex zu einem Verschulden führen?
Eine Person muss niemals gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr haben. Die bloße Tatsache, dass kein Geschlechtsverkehr stattfindet, begründet daher nicht automatisch ein Verschulden. Relevant können die Gründe, die Dauer, die Kommunikation darüber und die übrige Entwicklung der Ehe sein – insbesondere dann, wenn Angst, Gewalt oder psychischer Druck im Raum stehen.
Was bedeutet gleichteiliges Verschulden bei Scheidung?
Das Gericht kann ein gleichteiliges Verschulden aussprechen, wenn beide Seiten wesentlich zur Zerrüttung beigetragen haben. Ein überwiegendes Verschulden einer Person wird nur angenommen, wenn das Verhalten des anderen Ehegatten nahezu bedeutungslos war. Dafür wird die gesamte Eheentwicklung und nicht nur der letzte Streit betrachtet.
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