Im Scheidungsrecht: Getrenntes Leben unter einem Dach und die Rolle des Seitensprungs

Getrennt unter einem Dach: Wann ein Seitensprung das Scheidungsrecht nicht zerstört
Man kann jahrelang in derselben Wohnung leben und trotzdem längst nicht mehr „zusammen“ sein. Genau diese Lebensrealität ist im Scheidungsrecht oft entscheidend: Wann ist eine Ehe tatsächlich beendet? Reicht ein späterer Seitensprung, um die Schuldfrage plötzlich umzudrehen? Und bedeutet ein einzelner sexueller Kontakt automatisch Versöhnung? Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, wie genau hier hingesehen werden muss. Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Sie wohnte noch dort – aber die Ehe war innerlich schon vorbei
Die Ehefrau lebte viele Jahre mit ihrem Mann zusammen. Sie arbeitete in …
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.
Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.