Gemeinsame Obsorge trotz Auslands-Umzug: Relevanter OGH-Fall entschieden

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Gemeinsame Obsorge trotz Auslandsumzug? Der OGH zieht bei Wien–Norwegen eine klare Linie

In einem Fall, in dem ein extrem frühgeborenes Kind monatelang im Spital liegt und die Eltern heftig streiten, stellt sich die Frage, ob gemeinsame Obsorge trotz eines geplanten Auslandsumzugs eines Elternteils weiterhin möglich ist.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema ist für viele Familien in Österreich relevant. Getrennte Eltern fragen sich oft, ob ein geplanter Umzug ins Ausland dazu führt, dass am Ende nur noch ein Elternteil die Obsorge hat. Der OGH antwortet auf diese Frage sehr deutlich mit Nein: Die räumliche Distanz allein ist kein ausreichender Grund, die gemeinsame Obsorge abzulehnen.

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FAQ: Gemeinsame Obsorge trotz Auslands-Umzug – so wird tatsächlich gesucht

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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwaltskanzlei Eltern in Obsorgeverfahren, bei internationalen Familienkonflikten und bei Fragen rund um Kindeswohl, Kontaktrecht und Auslandsumzug.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.