Gemeinsame Obsorge trotz Ausland: Details und Fallstricke

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Gemeinsame Obsorge trotz Ausland? Warum die Entfernung allein nicht für Alleinobsorge reicht

Der Alltag läuft in Wien, der andere Elternteil lebt plötzlich in Deutschland – und trotzdem bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen. Genau das überrascht viele Mütter und Väter nach einer Scheidung. Wer das Kind täglich betreut, geht oft davon aus, dass große Distanz automatisch zur Alleinobsorge führt. So einfach ist es aber nicht.

Gerade bei kleinen Kindern stellt sich diese Frage mit besonderer Schärfe: Wer entscheidet über Arzttermine, Kindergarten, Reisen oder spätere Schulfragen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt? Die Antwort des Obersten Gerichtshofs ist für die Praxis klar: Nicht die Kilometer entscheiden, sondern ob die Eltern trotz Distanz noch verlässlich gemeinsam Verantwortung tragen können.

Ein Kleinkind in Wien, die Mutter in Deutschland – und der Streit um die gemeiname Obsorge trotz Ausland

Das Kind lebte nach der Trennung fix beim Vater in Wien. Er organisierte den Alltag, kümmerte sich um Betreuung, Termine und das tägliche Leben des Kleinkinds. Die Mutter war nach Deutschland gezogen, wo sie arbeitete. Für den Vater war die Sache damit naheliegend: Wenn das Kind ständig bei ihm lebt und die Mutter im Ausland ist, sollte er auch allein obsorgeberechtigt sein.

Die Mutter sah das anders. Sie wollte weiter Verantwortung übernehmen und nicht auf eine bloße Besuchsrolle reduziert werden. Schon vor dem Umzug hatten sich beide Eltern um das Kind gekümmert. Zudem bestand Einigkeit darüber, dass das Kind weiterhin beim Vater leben sollte. Streit gab es also nicht über den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes, sondern über die Frage, ob die Mutter trotz Auslandswohnsitz bei den wichtigen Entscheidungen mitreden darf.

Entscheidend war, dass die Mutter nicht aus dem Leben des Kindes verschwinden wollte. Sie blieb über verschiedene Kommunikationswege erreichbar, plante monatliche Besuche in Wien und wollte auch zu wichtigen Terminen des Kindes anreisen. Der Vater wiederum war grundsätzlich zur Kommunikation bereit. Diese Ausgangslage war für die Gerichte wesentlich.

Nicht jeder Umzug kippt die gemeinsame Obsorge

Seit der Reform im Jahr 2013 ist die gemeinsame Obsorge in Österreich der gesetzliche Regelfall, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Das bedeutet nicht, dass sie immer aufrecht bleibt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass ein Elternteil gute Gründe braucht, wenn er die Alleinobsorge erreichen will.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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