Rückforderung nach Trennung trotz Kreditfinanzierung: Eine Fallstudie

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Haus gebaut, Liebe vorbei: Können 30.000 Euro nach der Trennung zurückverlangt werden?

Sie geben Ihre alte Wohnung auf, überweisen 30.000 Euro in das gemeinsame Hausprojekt – und nach der Trennung heißt es plötzlich, dieses Geld zähle nicht wirklich, weil es ursprünglich aus einem Kredit kam. Genau an dieser Stelle wird es rechtlich heikel. Für viele unverheiratete Paare ist das keine Ausnahme, sondern bittere Realität.

Wer zusammenlebt, denkt bei größeren Investitionen meist nicht an den Tag der Trennung. Man plant ein Zuhause, richtet sich ein, trägt Kosten, übernimmt Kredite. Solange die Beziehung funktioniert, wirkt das selbstverständlich. Wenn sie endet, stellt sich oft erstmals die Frage: War das eine gemeinsame Lebensentscheidung – oder eine Zahlung, die ich zurückfordern kann?

Wie aus einem gemeinsamen Haus ein Streit um „dein Geld“ und „mein Geld“ wurde – ein Fall für einen Rechtsanwalt in Wien

Nach dem Ende der Beziehung verkaufte die Frau ihren Hausanteil an die neue Lebensgefährtin des Mannes. Danach wollte sie vom Ex-Partner die Hälfte ihres eingebrachten Betrags zurück – vermindert um einen Abschlag für die Zeit, in der beide den Vorteil gemeinsam genutzt hatten.

Laufende Zahlungen innerhalb einer Lebensgemeinschaft – etwa Einkäufe, Mietanteile, Strom, Urlaube oder normale Beiträge zum gemeinsamen Alltag – werden meist nicht rückabgewickelt. Solche Leistungen gelten typischerweise als für die gemeinsame Lebenszeit erbracht. Wer jahrelang den Wocheneinkauf bezahlt hat, kann nach dem Beziehungsende in der Regel keine „Endabrechnung“ verlangen.

Die rechtliche Grundlage liegt häufig in § 1435 ABGB. Vereinfacht gesagt erlaubt diese Bestimmung die Rückforderung, wenn eine Leistung für einen bestimmten Zweck erbracht wurde und dieser Zweck später wegfällt oder verfehlt wird. Bei Lebensgefährten geht es dabei oft um die Erwartung eines dauerhaften gemeinsamen Wohn- und Lebensprojekts.

Der springende Punkt: Kreditfinanziert heißt nicht „nicht mein Geld“

Die Finanzierungsform schmälert den Rückforderungsanspruch nicht automatisch. Wer den Kredit allein bedient, hat selbst geleistet. Das ist für viele Betroffene überraschend – und in der Praxis enorm wichtig.

Der OGH hob daher die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Die Sache muss nun unter richtiger rechtlicher Sicht weiter geprüft werden. Auch die vom Mann behaupteten Gegenforderungen sind nochmals sauber zu untersuchen.

Warum diese Entscheidung für unverheiratete Paare so brisant ist

Anders als bei der Scheidung gibt es bei Lebensgefährten keine gesetzliche Vermögensaufteilung nach dem Ehegesetz. Wer nicht verheiratet ist, steht nach einer Trennung oft vor einem unübersichtlichen Geflecht aus Eigentum, Zahlungen, Krediten und mündlichen Absprachen.

FAQ: Was Menschen dazu tatsächlich googeln

Kann ich Geld vom Ex zurückfordern, wenn wir nicht verheiratet waren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Vor allem außergewöhnliche Zahlungen für ein gemeinsames Zukunftsprojekt können rückforderbar sein. Entscheidend ist, ob die Leistung gerade im Vertrauen auf das Fortbestehen der Beziehung erbracht wurde und ob noch ein wirtschaftlicher Restnutzen vorhanden ist.

Was ist, wenn mein Beitrag ursprünglich aus einem Kredit gekommen ist?

Das allein schadet Ihrem Anspruch nicht. Entscheidend ist, wer den Kredit letztlich zurückgezahlt hat. Wenn Sie die Last allein getragen haben, kann die Zahlung rechtlich als Ihre eigene Leistung gewertet werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.