
Ehegattenunterhalt trotz Geld von den Schwiegereltern? Warum freiwillige Zahlungen plötzlich nicht mehr zählen
Während der Ehe überwies der Vater regelmäßig Geld an beide Ehepartner. Nach der Trennung wollte die Ehefrau diese Beträge weiterhin beim Ehegattenunterhalt berücksichtigen lassen – doch genau daran scheiterte ihre Berechnung. Die Frage nach freiwillige Zahlungen der Eltern beim Ehegattenunterhalt kann daher entscheidend sein.
4.000 Euro Einkommen – aber nur auf dem Papier?
Die Ehefrau lebte bereits getrennt von ihrem Mann und verlangte monatlich 1.000 Euro Ehegattenunterhalt. Ihr Mann bezog Arbeitslosenunterstützung und hatte außerdem Einnahmen aus Vermietung. Zusätzlich erhielt er regelmäßig Geld von seinem Vater.
Während der Ehe war diese Unterstützung der Familie zugutegekommen. Der Vater hatte nicht nur seinen Sohn, sondern nach der Darstellung der Ehefrau auch beide Ehepartner finanziell unterstützt. Für sie lag deshalb nahe, die monatlichen Zahlungen bei der Unterhaltsberechnung einzubeziehen.
Auf diese Weise kam sie auf ein verfügbares Einkommen des Mannes von insgesamt rund 4.000 Euro. Je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist, desto höher kann grundsätzlich auch der daraus berechnete Ehegattenunterhalt ausfallen.
Das Problem: Die Zahlungen des Vaters waren freiwillig. Er konnte sie jederzeit einstellen. Außerdem war nicht eindeutig geklärt, ob er damit weiterhin beide Ehepartner unterstützen wollte oder nach der Trennung nur noch seinem Sohn helfen würde.
Welche Zahlungen zählen beim Ehegattenunterhalt?
Bei der Unterhaltsberechnung kommt es nicht allein darauf an, wie viel Geld tatsächlich auf einem Konto einlangt. Entscheidend ist auch, wie verlässlich diese Einnahmen sind und ob darauf ein rechtlicher Anspruch besteht.
§ 94 ABGB regelt den Unterhalt zwischen Ehegatten während aufrechter Ehe. Beide Ehepartner müssen nach ihren Kräften zum gemeinsamen Lebensaufwand beitragen; dabei werden insbesondere Einkommen, Haushaltsführung und Betreuung gemeinsamer Kinder berücksichtigt.
§ 66 EheG betrifft den Unterhalt nach der Scheidung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von den ehelichen Lebensverhältnissen, der Bedürftigkeit, der Leistungsfähigkeit und – je nach Fall – auch vom Verschulden an der Scheidung ab.
Für die Berechnung wird grundsätzlich jenes Einkommen herangezogen, über das der unterhaltspflichtige Ehepartner tatsächlich und rechtlich abgesichert verfügen kann. Ein regelmäßiges Gehalt oder eine vertraglich geschuldete Leistung ist daher anders zu beurteilen als eine bloße Gefälligkeit.
Geld von Eltern kann unter bestimmten Umständen als Einkommen berücksichtigt werden. Das gilt vor allem dann, wenn ein verbindlicher Anspruch besteht oder die Zahlungen nachweislich dauerhaft und zweckgerichtet gewährt werden. Eine jederzeit widerrufbare Unterstützung ist hingegen nicht automatisch Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zum Unterhalt.
Freiwillige Zahlungen der Eltern beim Ehegattenunterhalt – Rechtsanwalt Wien
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in der Entscheidung OGH vom 26.08.2009, 3 Ob 105/09a. Die Entscheidung stammt damit aus dem Jahr 2009 und ist nicht als aktuelle Entscheidung zu bezeichnen. Ihre rechtliche Aussage ist für vergleichbare Unterhaltsverfahren dennoch weiterhin von Bedeutung.
Die freiwillige Zahlungen der Eltern beim Ehegattenunterhalt betreffenden Grundsätze stellte der OGH klar: Freiwillige und jederzeit widerrufbare Geldleistungen der Eltern des unterhaltspflichtigen Ehepartners erhöhen dessen Einkommen grundsätzlich nicht. Etwas anderes kann gelten, wenn feststeht, dass die Zahlungen auch dem getrennt lebenden Ehepartner zugutekommen sollen.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Der entscheidende Punkt war somit nicht, dass der Vater während der Ehe tatsächlich beide Ehepartner unterstützt hatte. Maßgeblich war vielmehr, wem die Unterstützung nach dem Willen des Vaters nach der Trennung zugedacht war.
Die unteren Instanzen hatten Zweifel, ob der Vater die Ehefrau nach dem Ende des gemeinsamen Haushalts weiterhin unterstützen wollte. Sie gaben ihr Gelegenheit, dazu konkrete Beweise vorzulegen. Die Ehefrau musste also darlegen, dass die Zahlungen nicht bloß eine Hilfe an den Sohn, sondern weiterhin eine Unterstützung für beide Ehepartner waren.
Der OGH setzte nicht selbst den endgültigen Unterhaltsbetrag fest. Er wies den Rekurs der Ehefrau zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde. Die weitere Beurteilung hatte daher anhand der rechtlichen Vorgaben und der vorhandenen Beweise zu erfolgen.
Warum die Trennung den Zweck des Geldes verändern kann
Während einer Ehe unterstützen Eltern häufig den gemeinsamen Haushalt. Sie überweisen Geld für Miete, Lebensmittel, Kredite oder die Kinder. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass sie nach der Trennung beide Ehepartner weiter finanziell tragen wollen.
Ein Vater kann seinem Sohn auch nach der Trennung Geld geben, damit dieser seine eigenen Lebenshaltungskosten decken kann. Die Ehefrau erhält daraus nicht automatisch einen eigenen Anspruch. Das gilt selbst dann, wenn sie die Zahlungen während der Ehe ebenfalls genutzt hat.
Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn der Vater ausdrücklich erklärt hat, weiterhin beide Ehepartner zu unterstützen. Auch eine schriftliche Vereinbarung, eine zweckgebundene Überweisung für gemeinsame Kinder oder die Übernahme konkreter gemeinsamer Kosten kann für den tatsächlichen Zahlungszweck sprechen.
Vier Situationen, in denen diese Frage praktisch wird
- Regelmäßige Überweisungen: Der unterhaltspflichtige Ehepartner erhält jeden Monat Geld von seinen Eltern. Ob diese Beträge zählen, hängt davon ab, ob sie rechtlich gesichert oder bloß freiwillig sind.
- Barzahlungen ohne Belege: Werden die Beträge bar übergeben, ist oft schwer nachvollziehbar, wie hoch sie waren und welchem Zweck sie dienten. Die Beweisführung wird dadurch deutlich schwieriger.
- Gemeinsame Unterstützung während der Ehe: Die Eltern haben jahrelang Miete, Kreditraten oder Haushaltskosten übernommen. Nach der Trennung muss trotzdem geprüft werden, ob diese Hilfe fortgesetzt werden sollte.
- Unterhaltspflichtiger Ehepartner mit knappen eigenen Mitteln: Wer nur durch die Unterstützung der Eltern seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, sollte offenlegen, ob es sich tatsächlich um freiwillige Hilfe oder um eine verbindliche Leistung handelt.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur die Höhe der Zahlungen betrachten. Entscheidend sind auch deren Zweck, die Dauer, die Regelmäßigkeit und der Wille der zahlenden Person.
Welche Beweise bei freiwilliger Familienhilfe wichtig sind
Wer die Zahlungen beim Ehegattenunterhalt berücksichtigen möchte, muss ihre Bedeutung nachvollziehbar machen. Kontoauszüge und Überweisungsbelege zeigen zunächst nur, dass Geld geflossen ist. Sie beweisen noch nicht automatisch, wem die Leistung zugutekommen sollte.
- Sammeln Sie Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Nachrichten über die finanzielle Unterstützung.
- Halten Sie fest, ob im Verwendungszweck etwa „für euch“, „für die Miete“, „für die Kinder“ oder nur „für meinen Sohn“ angegeben wurde.
- Dokumentieren Sie, ob die Zahlungen gleichbleibend, unregelmäßig oder von bestimmten Ereignissen abhängig waren.
- Prüfen Sie, ob eine schriftliche Zusage, ein Darlehensvertrag oder eine sonstige verbindliche Vereinbarung besteht.
- Benennen Sie Personen, die Gespräche über den Zweck und die Fortsetzung der Unterstützung miterlebt haben.
- Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass die Eltern während der Ehe beide Ehepartner finanziell unterstützt haben.
Auch die zahlende Person kann eine Rolle spielen. Eine klare Erklärung des Vaters oder der Mutter, wem die Unterstützung zugedacht war und ob sie nach der Trennung fortgesetzt werden sollte, kann für die Beurteilung wesentlich sein.
Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt und Geld von Eltern
Zählt Geld von den Eltern beim Ehegattenunterhalt als Einkommen?
Nicht automatisch. Besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung, kann sie als Einkommen berücksichtigt werden. Bei freiwilligen und jederzeit einstellbaren Zahlungen kommt es darauf an, ob sie nachweislich auch dem unterhaltsberechtigten Ehepartner zugutekommen sollen.
Kann ich Unterhalt verlangen, wenn mein Mann monatlich Geld von seinen Eltern bekommt?
Das hängt von der Art der Unterstützung ab. Regelmäßige Zahlungen können für die tatsächliche finanzielle Situation relevant sein, bilden aber nicht zwingend eine rechtlich verlässliche Einkommensquelle. Entscheidend sind der Zweck der Zahlungen, ihre Dauer und die Beweislage.
Was gilt, wenn die Schwiegereltern während der Ehe beide unterstützt haben?
Die gemeinsame Unterstützung während der Ehe ist ein wichtiges Indiz, reicht aber allein nicht aus. Nach der Trennung kann der Wille der Eltern auf die Unterstützung ihres eigenen Kindes beschränkt sein. Es sollte daher geklärt werden, ob weiterhin beide Ehepartner oder etwa nur gemeinsame Kinder unterstützt werden sollen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Unterhaltsverfahren?
Sinnvoll sind Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Nachrichten, schriftliche Zusagen und Unterlagen zu übernommenen Kosten. Auch Zeugen können relevant sein, wenn sie Gespräche über die finanzielle Hilfe miterlebt haben. Je genauer der Zweck der Zahlungen dokumentiert ist, desto besser lässt sich ihre Bedeutung für den Ehegattenunterhalt beurteilen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei Unterhaltsfragen nicht nur die rechnerische Höhe der Einnahmen, sondern auch deren rechtliche Verlässlichkeit und die verfügbaren Beweise.
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