
FUNDSTELLE: OGH vom 28.01.1997, 1 Ob 2330/96w
Arbeitslos und trotzdem voller Kindesunterhalt? Wann ein fiktives Einkommen unzulässig ist
Ein Arbeitsplatz geht verloren, das Einkommen sinkt auf Notstandshilfe – und plötzlich soll trotzdem Unterhalt auf Basis eines deutlich höheren Gehalts bezahlt werden. Darf ein Gericht einfach annehmen, was ein arbeitsloser Elternteil verdienen könnte? Beim Fiktives Einkommen beim Kindesunterhalt kommt es entscheidend auf die konkrete Zumutbarkeit und die tatsächlichen Erwerbschancen an.
Der Vater hatte Arbeit gesucht – doch das Gericht rechnete weiter mit einem höheren Gehalt
Ein Vater war für den Unterhalt seiner beiden Kinder verantwortlich. Die Kinder lebten bei der Mutter. Dann verlor der Mann seinen Arbeitsplatz, weil sein Betrieb umstrukturiert wurde. Statt seines bisherigen Einkommens bezog er nur noch Notstandshilfe und wollte deshalb weniger Kindesunterhalt zahlen.
Die Kinder sahen die Situation anders. Nach ihrer Auffassung hätte der Vater aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung weiterhin deutlich mehr verdienen können. Sie verlangten daher einen höheren Unterhalt, als es seine tatsächlichen Einkünfte ermöglichten.
Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann im grafischen Gewerbe oder als technischer Angestellter monatlich rund 21.900 Schilling netto verdienen könnte. Das Gericht stützte sich darauf und erhöhte den Unterhalt. Die Einwände des Vaters wurden jedoch nicht ausreichend geprüft: Er war rund 40 Jahre alt, arbeitslos und in einer Branche tätig, die sich durch technische Veränderungen stark wandelte.
Für den Vater ging es damit um mehr als eine Rechenfrage. Ein älteres Gutachten schrieb ihm ein Einkommen zu, das er möglicherweise trotz ernsthafter Arbeitssuche gar nicht erzielen konnte.
Was bedeutet „Anspannung“ beim Kindesunterhalt?
Nach § 231 ABGB richtet sich der Kindesunterhalt grundsätzlich nach den Lebensverhältnissen der Eltern sowie nach den Bedürfnissen des Kindes; maßgeblich sind also insbesondere Einkommen, Leistungsfähigkeit und der konkrete Bedarf. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite zum Unterhalt.
Entscheidend ist nicht immer nur das tatsächlich ausbezahlte Einkommen. Ein Elternteil kann unter Umständen so behandelt werden, als würde er ein höheres Einkommen erzielen. Diese sogenannte Anspannung setzt aber voraus, dass eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt wird.
Arbeitslosigkeit führt daher nicht automatisch zu einer niedrigeren Unterhaltspflicht. Umgekehrt darf das Gericht aber auch nicht ohne nähere Prüfung ein Wunschgehalt ansetzen. Es muss nachvollziehbar sein, dass die betreffende Person mit zumutbaren Anstrengungen tatsächlich eine entsprechende Arbeit hätte finden können. Für ein Fiktives Einkommen beim Kindesunterhalt sind daher konkrete Feststellungen erforderlich.
Ein passender Beruf allein reicht nicht aus
Bei der Anspannung sind mehrere persönliche und wirtschaftliche Umstände zu prüfen:
- Welche Ausbildung und Berufserfahrung liegen vor?
- Wie alt ist der unterhaltspflichtige Elternteil?
- Gibt es gesundheitliche Einschränkungen?
- Welche konkreten Stellen waren tatsächlich erreichbar?
- Wie war die Arbeitsmarktlage in der jeweiligen Branche?
- Wurden ernsthafte Bewerbungen geschrieben und Vermittlungsvorschläge verfolgt?
- War eine Umschulung oder Weiterbildung zumutbar?
Eine frühere Tätigkeit kann dabei ein wichtiges Indiz sein. Sie beweist aber nicht automatisch, dass eine gleichwertige Stelle weiterhin verfügbar war. Gerade bei Branchenkrisen, technologischem Wandel oder längerer Arbeitslosigkeit muss geprüft werden, ob das angenommene Einkommen realistisch erreichbar war.
Der OGH hob mit Entscheidung vom 28.01.1997, 1 Ob 2330/96w, die Unterhaltsentscheidung ab März 1995 auf. Das Gericht hatte nicht ausreichend konkret festgestellt, weshalb der Vater gerade ab diesem Zeitpunkt tatsächlich eine Arbeitsstelle mit dem angenommenen Einkommen hätte bekommen können.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Warum das alte Gutachten nicht genügte
Das Gutachten stammte bereits aus dem Jahr 1994. Es beschrieb zwar, welches Einkommen im grafischen Gewerbe oder als technischer Angestellter grundsätzlich möglich sein könnte. Es beantwortete aber nicht ausreichend die entscheidende Frage: Gab es für diesen konkreten Mann im maßgeblichen Zeitraum realistische und erreichbare Arbeitsplätze?
Der OGH stellte klar, dass ein Gericht die wesentlichen Einwände einer Partei behandeln muss. Die bloße Feststellung, ein Gutachten sei „schlüssig und nachvollziehbar“, reicht nicht, wenn konkrete Gegenargumente vorliegen. Dazu gehörten hier insbesondere das Alter des Vaters, die technische Umbruchsituation in seiner Branche und die tatsächliche Lage am Arbeitsmarkt.
Die Entscheidung aus dem Jahr 1997 ist damit nicht wegen ihrer damaligen Schillingbeträge interessant. Diese Zahlen sind selbstverständlich veraltet. Bedeutung hat der Grundsatz: Ein fiktives Einkommen darf nicht allein aus Ausbildung, früherer Berufstätigkeit oder allgemeinen Verdienstmöglichkeiten abgeleitet werden.
Was bedeutet das für Unterhaltspflichtige und Kinder?
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kommt es auf belastbare Nachweise an. Ein arbeitsloser Elternteil sollte belegen können, welche Anstrengungen er unternommen hat. Wer eine Unterhaltserhöhung verlangt, sollte umgekehrt konkrete Anhaltspunkte dafür vorbringen, dass tatsächlich bessere Verdienstmöglichkeiten bestanden.
Arbeitslosigkeit nach Kündigung oder Umstrukturierung
Nach einem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust darf nicht ohne Weiteres das frühere Einkommen fortgeschrieben werden. Bewerbungen, Absagen, AMS-Vorschläge und Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern zeigen, ob ernsthaft nach einer neuen Stelle gesucht wurde.
Umschulung oder Branchenwechsel
Eine andere Tätigkeit kann zumutbar sein, muss aber realistisch erreichbar sein. Eine bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht, wenn dafür zunächst eine längere Ausbildung erforderlich wäre oder entsprechende Stellen am regionalen Arbeitsmarkt kaum vorhanden sind.
Unterhaltserhöhung wegen vermuteter Arbeitsverweigerung
Die Behauptung, der andere Elternteil könne „sicher mehr verdienen“, reicht nicht. Hilfreicher sind konkrete Stellenangebote, frühere Gehaltsunterlagen, aktuelle Brancheninformationen oder Hinweise darauf, dass Bewerbungen unterlassen beziehungsweise zumutbare Stellen abgelehnt wurden.
Private Kredite und Renovierungskosten
Nicht jede finanzielle Belastung vermindert die Unterhaltspflicht. Im Verfahren des Vaters wurden Kreditraten für die Renovierung einer bereits lange von der Familie genutzten Wohnung nicht als vorrangige Ausgaben anerkannt. Kindesunterhalt hat grundsätzlich Vorrang vor freiwillig eingegangenen oder nicht zwingend notwendigen finanziellen Verpflichtungen.
Diese Unterlagen können im Verfahren entscheidend sein
- Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebescheide
- Lebenslauf und Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung
- eine chronologische Liste aller Bewerbungen
- Absagen und Vermittlungsvorschläge des AMS
- Nachweise über Vorstellungsgespräche und Weiterbildungen
- ärztliche Unterlagen zu gesundheitlichen Einschränkungen
- Informationen über die regionale Arbeitsmarktsituation
- frühere Gehaltsabrechnungen und Dienstzeugnisse
Ein Gutachten sollte darauf geprüft werden, aus welchem Zeitraum die zugrunde liegenden Daten stammen. Außerdem ist wichtig, ob es die konkrete Person betrachtet oder nur allgemeine Verdienstmöglichkeiten in einem Beruf nennt. Ein veraltetes Gutachten kann für eine aktuelle Unterhaltsberechnung zu wenig aussagekräftig sein.
Fiktives Einkommen beim Kindesunterhalt: Beratung durch Rechtsanwalt Wien
Bei der Prüfung, ob ein fiktives Einkommen zulässig angesetzt wurde, können die konkrete Erwerbsbiografie, die Arbeitsmarktlage und die Qualität des Gutachtens entscheidend sein. Ein Scheidung kann auch Fragen zum Kindesunterhalt und zur Leistungsfähigkeit der Eltern aufwerfen.
Häufige Fragen zum fiktiven Einkommen beim Kindesunterhalt
Kann ich trotz Arbeitslosigkeit zu mehr Kindesunterhalt verpflichtet werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das Gericht kann ein höheres Einkommen berücksichtigen, wenn eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt wird. Dafür muss aber konkret festgestellt werden, welche Arbeit erreichbar gewesen wäre und welches Einkommen damit realistisch erzielt werden konnte. Die bloße Arbeitslosigkeit und die bloße Vermutung eines höheren Verdienstes reichen jeweils allein nicht aus.
Was muss ich tun, damit mir kein fiktives Einkommen angerechnet wird?
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitssuche lückenlos. Bewahren Sie Bewerbungen, Absagen, AMS-Kontakte, Vermittlungsvorschläge und Nachweise über Weiterbildungen auf. Begründen Sie nachvollziehbar, weshalb bestimmte Stellen nicht zumutbar oder nicht erreichbar waren. Pauschale Erklärungen sind deutlich weniger überzeugend als eine geordnete Dokumentation.
Darf das Gericht ein altes Gutachten für den Unterhalt verwenden?
Ein älteres Gutachten kann ein Indiz sein, muss aber zur maßgeblichen Zeit und zur persönlichen Situation passen. Ändern sich Arbeitsmarkt, Branche, Gesundheit oder berufliche Möglichkeiten, kann eine Aktualisierung erforderlich sein. Das Gericht muss außerdem konkrete Einwände gegen die Aktualität und Aussagekraft des Gutachtens nachvollziehbar behandeln.
Kann ich private Kreditraten vom Kindesunterhalt abziehen?
Das hängt von der Art und Notwendigkeit der Ausgabe ab. Kindesunterhalt wird nicht automatisch wegen jeder Kreditrate oder Renovierungskosten gekürzt. Besonders bei freiwillig eingegangenen Verpflichtungen ist zu prüfen, ob sie gegenüber dem Unterhaltsanspruch der Kinder zurücktreten müssen. Die konkrete Finanzierung und der Zweck der Ausgabe sind daher genau darzustellen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler, ob ein angesetztes fiktives Einkommen tatsächlich nachvollziehbar ist, welche Nachweise im Unterhaltsverfahren fehlen und wie auf ein nicht aktuelles oder unzureichendes Gutachten reagiert werden kann.
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