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Familienrechtliche Fundstelle prüfen: OGH-Entscheidung

Startseite  •  Aktuelles  •  28.09.2026
Familienrechtliche Fundstelle prüfen: OGH-Entscheidung

Wer eine familienrechtliche Fundstelle prüfen möchte, sollte zunächst den tatsächlichen Gegenstand der Entscheidung mit dem Thema des Fachartikels abgleichen. Im vorliegenden Fall besteht kein ausreichender Bezug zum Scheidungs- und Familienrecht.

Familienrechtliche Fundstelle prüfen: Entscheidung richtig einordnen

Beim familienrechtliche Fundstelle prüfen ist entscheidend, ob die zitierte Entscheidung Fragen wie Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder eheliche Vermögensaufteilung behandelt. Die vorgelegte Entscheidung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Eine sorgfältige Quellenkontrolle verhindert, dass ein familienrechtlicher Beitrag den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung verfälscht.

Warum diese OGH-Entscheidung nicht passt

Die Fundstelle betrifft ausschließlich einen beruflichen Transport- und Verwahrungsvorgang sowie die Haftung für gestohlene Filmausrüstung. Ein familienrechtlicher Zusammenhang ist laut Analyse nicht erkennbar. Wer eine familienrechtliche Fundstelle prüfen muss, sollte daher eine Entscheidung mit einem konkreten Bezug zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung heranziehen.

Rechtsanwalt Wien: Fundstelle im Familienrecht prüfen

Für eine belastbare juristische Veröffentlichung sollte die Fundstelle inhaltlich, sachlich und thematisch zur geplanten Aussage passen. Das familienrechtliche Fundstelle prüfen umfasst daher insbesondere die Prüfung des Entscheidungsgegenstands, der Rechtsmaterie und der einschlägigen Rechtsfragen. Bei Themen zur Aufteilung ehelicher Vermögenswerte kann zusätzlich die Vermögensaufteilung relevant sein.

Ausgangstext und Originalquelle

Die vorgelegte Fundstelle ist für einen Fachartikel im Bereich Scheidungs- und Familienrecht nicht geeignet. Die Entscheidung OGH vom 24.04.2003, 3 Ob 234/02m betrifft ausschließlich die Haftung für gestohlene Filmausrüstung nach einem beruflichen Transport- und Verwahrungsvorgang. Ein Bezug zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder ehelicher Vermögensaufteilung besteht laut Analyse nicht.

Ein familienrechtlicher Artikel auf dieser Grundlage würde den Inhalt der Entscheidung verfälschen. Bitte übermitteln Sie eine Fundstelle oder Analyse mit Bezug zu einem familienrechtlichen Thema.

ORIGINAL LINK:

https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20030424_OGH0002_0030OB00234_02M0000_000/JJT_20030424_OGH0002_0030OB00234_02M0000_000.html

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Eine abschließende familienrechtliche Fundstelle prüfen-Kontrolle ist erforderlich, bevor die Entscheidung als Beleg in einem Beitrag zum Familienrecht verwendet wird.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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