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Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung: Einordnung

Startseite  •  Aktuelles  •  23.09.2026
Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung: Einordnung

Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung: Die angeführte Entscheidung eignet sich nicht als Grundlage für einen Fachartikel im Scheidungs- oder Familienrecht.

Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 23.03.2007, 2 Ob 196/06x, ausschließlich mit der Haftung eines Tennisanlagenbetreibers für den Diebstahl einer wertvollen Armbanduhr aus einem unbewachten Garderobekästchen. Fragen zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder ehelicher Vermögensaufteilung werden darin nicht behandelt.

Ein familienrechtlicher Artikel auf Basis dieser Entscheidung würde daher keinen fachlich seriösen Mehrwert bieten. Dafür wäre eine Entscheidung oder ein konkretes Thema aus dem Ehe- und Familienrecht erforderlich.

Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung: fachliche Einordnung

Die Entscheidung 2 Ob 196/06x betrifft ausschließlich die Haftung im Zusammenhang mit einer Tennisanlage und einem Diebstahl. Für eine rechtliche Analyse zur Scheidung, zum Unterhalt, zur Obsorge oder zur Vermögensaufteilung fehlt daher der erforderliche familienrechtliche Bezug.

Wer eine passende Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung recherchiert, sollte gezielt nach Entscheidungen zu den konkreten Folgen der Eheauflösung suchen. Je nach Fragestellung können etwa Unterhalt, Obsorge oder die Vermögensaufteilung maßgeblich sein.

Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung: Beratung durch Rechtsanwalt Wien

Die richtige Einordnung einer Entscheidung ist entscheidend, damit ein Fachbeitrag einen verlässlichen rechtlichen Mehrwert bietet. Diese Familienrecht OGH Entscheidung Scheidung ist dafür nicht geeignet, weil ihr Gegenstand außerhalb des Ehe- und Familienrechts liegt.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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