Familienbonus Plus und Kindesunterhalt: Rechtliche Einblicke und Erklärungen

Scheidungsanwalt in Wien -  Pichler Rechtsanwalt GmbH - beitragsbild-358 Familienbonus Plus und Kindesunterhalt: Rechtliche Einblicke und Erklärungen

Familienbonus Plus und Kindesunterhalt: Warum der Bonus weder erhöht noch entlastet

Viele getrennte Eltern stellen sich diese Frage: Wenn der Familienbonus Plus steuerlich hilft, muss sich das doch beim Kindesunterhalt irgendwie auswirken – oder? Genau an dieser Stelle zieht der Oberste Gerichtshof eine klare Linie. Für minderjährige Kinder bleibt der Familienbonus Plus bei der Unterhaltsberechnung grundsätzlich außen vor. Er erhöht den Unterhalt nicht. Er senkt ihn aber auch nicht.

Ein Vater wollte weniger zahlen – und die Kinder mehr

Ausgangspunkt war eine familiäre Situation, wie sie in der Praxis häufig vorkommt: Zwei Kinder lebten überwiegend bei der Mutter, beide Eltern hatten die Obsorge. Der Vater zahlte bereits festgesetzten Kindesunterhalt. Dann änderte sich seine berufliche Lage. Überstunden fielen weg, das Einkommen sank nach seiner Darstellung, zusätzlich befand er sich in einem Schuldenregulierungsverfahren.

Der Vater beantragte deshalb eine deutliche Herabsetzung des Unterhalts. Die Kinder sahen das anders. Sie verwiesen auf sein tatsächliches Nettoeinkommen und verlangten im Gegenzug eine Erhöhung.

Das Erstgericht rechnete den Unterhalt nach der in Österreich üblichen Prozentmethode. Darüber hinaus schlug es noch den halben Familienbonus Plus auf den Unterhalt auf. Gleichzeitig hielt es fest, dass die Schulden des Vaters keine Senkung rechtfertigen. Das Rekursgericht bestätigte diese Sichtweise. Der Vater zog weiter zum OGH – vor allem wegen der Frage, ob der Familienbonus Plus den Unterhalt tatsächlich erhöhen darf.

Die zentrale Botschaft: Steuerbonus ist nicht gleich Unterhalt

Die Entscheidung ist für Trennungs- und Scheidungsfamilien besonders wichtig, weil sie eine oft missverstandene Verbindung kappt: jene zwischen Steuerrecht und Unterhaltsrecht.

Der OGH sagt sinngemäß: Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung. Er gehört in die Steuerberechnung, nicht in die zivilrechtliche Unterhaltsbemessung. Dasselbe gilt für den Unterhaltsabsetzbetrag. Für minderjährige Kinder sind diese steuerlichen Instrumente bei der Unterhaltsberechnung neutral.

Das bedeutet zweierlei. Erstens darf der Familienbonus Plus nicht auf den Kindesunterhalt „draufgeschlagen“ werden. Zweitens darf der Unterhalt auch nicht gekürzt werden, weil ein Elternteil steuerliche Vorteile oder Transferleistungen erhält. Der Bonus bleibt also dort, wo er hingehört: im Steuerrecht.

Was das Gesetz dazu sagt – einfach erklärt

Der Kindesunterhalt richtet sich in Österreich grundsätzlich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im § 231 ABGB. Diese Bestimmung regelt, dass Eltern nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse ihres Kindes beitragen müssen.

Bei minderjährigen Kindern wird in der Praxis oft mit der Prozentmethode gearbeitet. Dabei wird vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausgegangen. Entscheidend ist also in erster Linie, was an unterhaltsrelevantem Einkommen tatsächlich vorhanden ist – nicht, welche steuerlichen Begünstigungen daneben bestehen.

Für die Obsorge ist im Alltag wichtig: Gemeinsame Obsorge bedeutet nicht automatisch, dass beide Eltern den Alltag gleich betreuen. Leben die Kinder überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seinen Beitrag meist durch Betreuung, Wohnen, Versorgung und Organisation. Der andere Elternteil leistet regelmäßig Geldunterhalt.

Warum der OGH die alte Steuerlogik verwirft

Der Gedanke hinter dem Familienbonus Plus ist einfach: Eltern sollen steuerlich entlastet werden. Der Staat will damit erreichen, dass mehr Einkommen zur Verfügung bleibt. Genau dieser Zweck würde unterlaufen, wenn der Bonus über die Unterhaltsberechnung wieder abgeschöpft würde.

Deshalb trennt der OGH sauber: Das Steuerrecht verschafft Entlastung. Das Unterhaltsrecht bemisst den Anspruch des Kindes nach Einkommen und Bedarf. Beides darf nicht vermischt werden.

Besonders bemerkenswert ist dabei: Die Neutralität wirkt in beide Richtungen. Wer Unterhalt zahlt, kann nicht argumentieren, der Familienbonus müsse den Zahlbetrag reduzieren. Der betreuende Elternteil kann umgekehrt auch nicht verlangen, der Bonus müsse den Unterhalt erhöhen. Genau diese doppelte Klarstellung macht die Entscheidung so praxisrelevant.

Schulden schützen nicht vor Kindesunterhalt

Für den Vater gab es noch ein zweites Problem: Er befand sich im Schuldenregulierungsverfahren und wollte daraus eine niedrigere Unterhaltspflicht ableiten. Auch damit drang er nicht durch.

Kindesunterhalt hat im österreichischen Recht besonderes Gewicht. Schulden des unterhaltspflichtigen Elternteils mindern den Unterhalt grundsätzlich nicht automatisch. Das gilt selbst dann, wenn Pfändungsgrenzen oder das Existenzminimum eine Rolle spielen. Die Gerichte prüfen hier streng, weil der laufende Unterhalt der Kinder Vorrang hat.

Für viele Betroffene ist das überraschend. Wer privat oder unternehmerisch in finanzielle Schwierigkeiten gerät, geht oft davon aus, dass auch der Kindesunterhalt entsprechend zurückgehen müsse. So einfach ist es nicht. Nur echte, nachhaltige und relevante Änderungen der Leistungsfähigkeit können eine Anpassung rechtfertigen – und selbst dann nicht wegen jeder Verbindlichkeit.

Wann das Urteil im Alltag besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Wenn nach einer Scheidung über den Kindesunterhalt ab 2019 gestritten wird und jemand den Familienbonus Plus in die Berechnung einbauen möchte.
  • Wenn ein zahlender Elternteil meint, wegen Familienbeihilfe, Unterhaltsabsetzbetrag oder Familienbonus müsse weniger Unterhalt bezahlt werden.
  • Wenn der betreuende Elternteil argumentiert, der Bonus müsse den Unterhaltsbetrag erhöhen.
  • Wenn Schulden, Exekution oder ein Schuldenregulierungsverfahren als Grund für eine Herabsetzung ins Treffen geführt werden.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder: Nicht jede steuerliche oder finanzielle Veränderung wirkt sich automatisch auf den Unterhalt aus. Gerade an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Familienrecht passieren viele Rechenfehler.

Was Betroffene jetzt konkret prüfen sollten

  • Unterhalt für minderjährige Kinder ohne „Familienbonus-Aufschlag“ berechnen.
  • Keine automatische Kürzung wegen Familienbeihilfe oder Unterhaltsabsetzbetrag annehmen.
  • Einkommensänderungen genau dokumentieren, etwa bei Jobverlust, Krankheit oder dauerhaftem Wegfall von Überstunden.
  • Schulden nicht vorschnell als sicheren Grund für eine Unterhaltsreduktion betrachten.
  • Unterhalt regelmäßig zahlen, weil steuerliche Begünstigungen oft an die tatsächliche Zahlung geknüpft sind.

Wichtig ist auch der Blick nach vorne: Sobald ein Kind 18 wird, kann die rechtliche Beurteilung in einzelnen Fragen anders ausfallen. Dann sollte die Unterhaltssituation gesondert geprüft werden.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach dem Thema

Muss ich wegen Familienbonus Plus mehr Kindesunterhalt zahlen?

Nein, bei minderjährigen Kindern erhöht der Familienbonus Plus den Unterhalt grundsätzlich nicht. Er ist eine steuerliche Entlastung und kein Bestandteil der Unterhaltsbemessung. Wer Unterhalt berechnet, soll den Bonus daher nicht einfach dazurechnen.

Kann ich den Unterhalt senken, weil ich den Familienbonus bekomme?

Auch das grundsätzlich nein. Der OGH behandelt den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag bei minderjährigen Kindern als unterhaltsneutral. Der Bonus darf also nicht als Argument verwendet werden, um den Zahlbetrag zu drücken.

Ich bin im Schuldenregulierungsverfahren – muss ich trotzdem den vollen Unterhalt zahlen?

Sehr oft ja. Schulden führen nicht automatisch zu einer Herabsetzung des Kindesunterhalts. Entscheidend ist, ob sich die unterhaltsrelevante Leistungsfähigkeit wirklich wesentlich und dauerhaft verändert hat. Der laufende Unterhalt von Kindern hat rechtlich ein besonders hohes Gewicht.

Was passiert, wenn ich den Unterhalt nicht regelmäßig zahle?

Das ändert den geschuldeten Unterhalt nicht zu Ihren Gunsten. Zusätzlich können steuerliche Vorteile wie der Unterhaltsabsetzbetrag und daran anknüpfende Begünstigungen verloren gehen. Neben Exekutionsmaßnahmen kann das also auch steuerlich nachteilig sein.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Unterhaltsverfahren, bei Anpassungsanträgen und in strittigen Fragen rund um Obsorge, Geldunterhalt und die Aufteilung familienbezogener Lasten. Gerade wenn Einkommen schwankt, Schulden dazukommen oder steuerliche Fragen den Blick auf den eigentlichen Unterhaltsanspruch verstellen, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt in Wien.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.