Einfluss des Familienbonus Plus auf den Kindesunterhalt nach einer Scheidung

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Familienbonus Plus und Kindesunterhalt: Warum mehr Netto nicht automatisch mehr Unterhalt bedeutet

Auf dem Lohnzettel steht plötzlich mehr Netto, trotzdem bleibt für die Unterhaltsberechnung nach einer Scheidung oft weniger übrig als gedacht. Genau das sorgt seit Jahren für Streit zwischen getrennten Eltern: Zählt der Familienbonus Plus beim Kindesunterhalt mit oder nicht? Der Oberste Gerichtshof hat diese Rechenfrage nun klar beantwortet – und dabei die Verbindung zwischen Steuerrecht und Unterhaltsrecht deutlich getrennt.

Ein Vater wollte weniger zahlen – die Töchter verwiesen auf den Steuerbonus

Ausgangspunkt war eine typische Situation nach einer Trennung. Ein Vater zahlte für seine beiden Töchter bisher jeweils 560 Euro Unterhalt. Dann änderte sich seine finanzielle Lage: Er arbeitete keine Schichten mehr, sein Einkommen sank, und zusätzlich musste er für ein weiteres Kind sorgen. Deshalb beantragte er, den Unterhalt auf 470 Euro je Tochter zu senken.

Die Kinder hielten dagegen. Ihr Argument: Der Vater profitiere vom Familienbonus Plus. Dieser Steuerbonus erhöhe sein verfügbares Einkommen, also müsse auch bei der Unterhaltsbemessung ein höheres „Netto“ angesetzt werden. Das Erstgericht folgte zunächst dem Vater. Das Rekursgericht sah noch Korrekturbedarf. Schließlich entschied der OGH selbst und setzte den Unterhalt mit jeweils 510 Euro pro Kind fest.

Die Kernfrage: Gehört der Familienbonus Plus in die Unterhaltsrechnung?

Die kurze Antwort lautet: nein. Nach der Entscheidung sind sowohl der Familienbonus Plus als auch der Unterhaltsabsetzbetrag für die Höhe des Kindesunterhalts grundsätzlich neutral. Sie werden also weder als zusätzliches Einkommen zur Unterhaltsbasis dazugerechnet noch darf der Geldunterhalt mit dem Hinweis auf steuerliche oder familienbezogene Leistungen gekürzt werden.

Das klingt technisch, hat aber eine sehr praktische Folge: Ein höheres Netto am Gehaltszettel bedeutet nicht automatisch einen höheren Unterhalt. Wenn in diesem Netto der Familienbonus Plus bereits eingerechnet ist, muss er für die Unterhaltsbemessung wieder herausgerechnet werden.

Warum der OGH Steuerrecht und Unterhalt bewusst auseinanderhält

Der Familienbonus Plus ist keine Gehaltserhöhung. Er ist eine steuerliche Entlastung. Genau darin liegt der rechtliche Kern. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Unterhalt aus weniger stark besteuertem Einkommen bezahlt werden kann. Diese Entlastung sollte aber im Steuerrecht stattfinden – nicht durch eine künstliche Veränderung der unterhaltsrechtlichen Bemessungsgrundlage.

Früher wurde im Unterhaltsrecht oft mit Familienbeihilfe, Steuerentlastungen und verschiedenen Absetzbeträgen gegengerechnet. Das führte zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Der OGH kappt diese alte Verknotung nun deutlich: Steuerliche Vorteile bleiben im Steuerrecht, der Kindesunterhalt wird nach den üblichen unterhaltsrechtlichen Regeln berechnet.

Für die Praxis bedeutet das: Ausgangspunkt ist das echte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Ist darin ein steuerlicher Vorteil wie der Familienbonus Plus enthalten, wird dieser Betrag für die Unterhaltsberechnung nach einer Scheidung neutralisiert. Erst danach werden die üblichen Prozentsätze angewendet. Im entschiedenen Fall waren das 17 Prozent je Kind.

Welche Regeln im österreichischen Recht dahinterstehen

Die Pflicht von Eltern, für ihre Kinder Unterhalt zu leisten, ergibt sich aus dem ABGB. Die zentralen Bestimmungen zum Kindesunterhalt stehen in den Paragraphen 231 ff ABGB; sie regeln, dass beide Eltern nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beitragen müssen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, leistet diesen Beitrag regelmäßig in Geld.

Für die konkrete Höhe gibt das Gesetz keine starre Tabelle vor. In der Praxis arbeiten die Gerichte mit Prozentsätzen vom unterhaltsrelevanten Einkommen, abgestimmt auf Alter des Kindes und weitere Sorgepflichten. Entscheidend ist daher immer die richtige Bemessungsgrundlage. Genau an diesem Punkt war strittig, ob der Familienbonus Plus das Einkommen „unterhaltsrechtlich“ erhöht. Der OGH verneint das.

Auch der Unterhaltsabsetzbetrag spielt dabei keine eigenständige Rolle zu Gunsten oder zu Lasten des Kindesunterhalts. Er ist ebenso steuerrechtlich zu betrachten und verändert die unterhaltsrechtliche Basis nicht.

Was an der Entscheidung besonders wichtig ist

Die Entscheidung bringt Ordnung in einen Bereich, der für viele Betroffene nach einer Scheidung unnötig kompliziert geworden war. Wer Unterhalt zahlt, kann den Familienbonus Plus nicht als Argument verwenden, um den laufenden Geldunterhalt zusätzlich zu drücken. Wer Unterhalt erhält, kann umgekehrt aus dem bloßen Steuerbonus nicht automatisch eine Erhöhung ableiten.

Entscheidend bleiben die klassischen Faktoren: tatsächliches Einkommen, Wegfall von Zulagen, neue Sorgepflichten, Alter der Kinder und sonstige unterhaltsrechtlich relevante Umstände. Im Fall des Vaters spielte daher nicht der Steuerbonus die Hauptrolle, sondern die Kombination aus geringerem Einkommen und weiterer Unterhaltspflicht.

Wann diese Rechtsprechung für Sie im Alltag plötzlich entscheidend wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation nach einer Scheidung befinden, ist diese Entscheidung besonders relevant in mehreren Konstellationen:

  • Wenn nach einer Trennung darüber gestritten wird, ob der Familienbonus Plus den Kindesunterhalt erhöht oder senkt.
  • Wenn sich Ihr Einkommen verändert hat, etwa durch Wegfall von Schichtzulagen, Überstunden, Arbeitsplatzwechsel oder Karenz.
  • Wenn ein weiteres Kind geboren wurde und deshalb eine Neubemessung des Unterhalts im Raum steht.
  • Wenn ältere Unterhaltsentscheidungen noch mit komplizierten steuerlichen Gegenrechnungen gearbeitet haben.

Gerade bei Gehaltszetteln mit bereits berücksichtigtem Familienbonus Plus passieren in der Praxis häufig Rechenfehler. Wer nur auf das ausgewiesene Netto schaut, kommt schnell zum falschen Unterhaltsergebnis.

Was Betroffene jetzt konkret prüfen sollten

  • Gehaltszettel genau ansehen: Ist der Familienbonus Plus bereits im laufenden Netto enthalten?
  • Unterhaltsberechnung kontrollieren: Wurde der Bonus fälschlich als Einkommen mitgerechnet?
  • Einkommensänderungen belegen: etwa durch Lohnzettel, Jahreslohnkonto, Dienstvertrag oder Nachweise über weggefallene Zulagen.
  • Weitere Sorgepflichten dokumentieren: Ein weiteres Kind kann die Prozentkomponente beeinflussen.
  • Nicht zuwarten: Wer weniger zahlen kann oder mehr verlangt, sollte die Anpassung rasch beantragen statt Rückstände oder Streit zu vergrößern.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Unterhaltsfragen, bei der Überprüfung von Berechnungen und bei Anträgen auf Herabsetzung oder Erhöhung des Kindesunterhalts.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach dem Thema

Zählt der Familienbonus Plus beim Kindesunterhalt in Österreich dazu?

Grundsätzlich nein. Der Familienbonus Plus gilt als steuerliche Entlastung und nicht als zusätzliches unterhaltsrelevantes Einkommen. Ist er bereits im Netto enthalten, muss er für die Unterhaltsbemessung nach einer Scheidung wieder neutralisiert werden.

Kann ich wegen des Familienbonus weniger Unterhalt zahlen?

Allein mit diesem Argument nicht. Der Familienbonus Plus senkt nicht automatisch den Geldunterhalt. Maßgeblich sind echte Veränderungen wie niedrigeres Einkommen, weitere Unterhaltspflichten oder andere relevante Umstände.

Mein Ex-Partner sagt, sein Netto ist wegen Familienbonus höher – bekomme ich deshalb mehr Unterhalt?

Nicht automatisch. Ein höheres Auszahlungsnetto kann bloß auf einem steuerlichen Vorteil beruhen. Für die Unterhaltsberechnung nach einer Scheidung ist entscheidend, ob dieses Plus aus echtem Einkommen stammt oder nur aus dem Familienbonus.

Was ist, wenn mein Unterhalt schon vor Jahren berechnet wurde?

Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die damalige Methode. Gerade ältere Berechnungen enthalten oft komplizierte Anrechnungen von Familienleistungen oder steuerlichen Entlastungen. Ob eine Anpassung möglich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Entscheidung und dem Zeitraum ab. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.